Personenmutation

Personenmutationen sind nötig, wenn beispielsweise jemand neu als Mitglied in die Geschäftsführung oder den Verwaltungsrat eintreten will, da hierfür ein Handelsregistereintrag notwendig ist. Auch bei Änderungen im Bereich des Zivilstands oder des Wohnsitzes ist eine Mutation nötig, da gemäss Art. 933, Abs 1 OR die Pflicht zur Aktualisierung der Handelsregisterdaten besteht.

Gerne unterstützen wir Sie bei einer möglichen Personenmutation. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:

  1. Neu einzutragende Personen müssen die Unterschrift auf der Gemeinde oder durch einen Notar in der Schweiz beglaubigen lassen.
  2. Bei einer im Ausland ansässigen Person kann die Beglaubigung auch durch die dortigen Behörden vorgenommen werden. In diesem Fall ist jedoch zusätzlich eine Apostille notwendig, damit die Beglaubigung in der Schweiz anerkannt werden kann.


Des Weiteren ist ebenfalls zu beachten:

  1. Mindestens eine Person mit Einzelunterschrift des obersten Verwaltungsorgans oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift zu zweien müssen in der Schweiz wohnhaft sein.

Jetzt ganz einfach den Eintrag im

Handelsregister ändern

Firma suchen und los gehts

Service Umfang

• Erstellung der Unterlagen
• Alle Notariatskosten
• Beurkundungen
• Vorprüfung der Unterlagen
• Kommunikation mit dem Handelsregisteramt

Die amtlichen Gebühren des Handelsregisters und allfällige Beglaubigungen von Unterschriften sind nicht im Preis enthalten,

Ablauf

Erfassung Daten

Wir erfassen die Änderungen in unserem System gemäss Ihren Angaben.

Dokumente

Wir erstellen die Dokumente und senden Ihnen diese per E-Mail zu. Von unserer Seite her dauert dieser Schritt maximal zwei Arbeitstage.

Rücksendung

Kontrollieren Sie die Unterlagen und senden Sie uns diese unterschrieben und im Original zusammen mit allen notwendigen Ausweiskopien per Post zurück.

Publikation

Nach Erhalt der Unterlagen prüfen wir diese und lassen Sie (wenn nötig) durch unseren Notar beurkunden oder reichen sie direkt beim Handelsregisteramt ein. Für die Publikation benötigt das Handelsregisteramt etwa zwei Wochen.

Preise

Alle Unter-
nehmens-
formen
Nur GmbH
Eintragung Person CHF 150 -
Mutation Person CHF 150 -
Löschung Person CHF 150 -
Jede weitere Person + CHF 50 -
Stammanteilsübertragung* - CHF 200
amtliche Gebühren* ca. CHF 30 pro Person CHF 100**
Alle Unternehmensformen
Eintragung Person CHF 150
Mutation Person CHF 150
Löschung Person CHF 150
Jede weitere Person + CHF 50
amtliche Gebühren* ca. CHF 30 pro Person
GmbH
Stammanteilsübertragung* CHF 200
amtliche Gebühren* CHF 100**

*Wenn die Stammanteile aufgrund einer Änderung (Eintragung, Mutation, Löschung) übertragen werden, zahlen Sie nur den Preis der Stammanteilsübertragung.
** CHF 30 pro Änderung bei der Person + CHF 70 pro Stammanteilsübertragung.

FAQ zu Namensänderung

Hier finden Sie die vier wichtigsten Fragen zur Namensänderungen. Antworten zu anderen Themen finden Sie in unseren FAQs des Handelsregister.

 

Nein, wir sind Teil der Neuen Zürcher Zeitung AG und sind nicht mit den kantonalen Handelsregisterämtern verbunden. Eine bei uns in Auftrag gegebene Änderung wird jedoch direkt beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt eingereicht.

Neben den amtlichen Gebühren für die Eintragung und Publikation der Änderungen im Handelsregister können zusätzliche Aufwände wie beispielsweise für die Beglaubigung respektive Apostillierung von Unterschriften hinzukommen. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, werden wir Sie vorab gerne darüber informieren.

Die Abwicklung einer Handelsregisteränderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Art der gewünschten Mutation, die Dauer bis alle notwendigen Unterschriften eingeholt sind sowie der Auslastung des Handelsregisteramtes spielen eine Rolle.

In der Regel können einfache Aufträge ohne Beurkundung innerhalb von zwei Wochen ab Auftragsübergabe im Handelsregister eingetragen werden. Bei Aufträgen mit Beurkundung dauert die Abwicklung etwa drei Wochen.

Um den aktuellen Stand Ihres Auftrags zu erfahren, bitten wir Sie, uns via crs@moneyhouse.ch zu kontaktieren. Gerne werden wir Ihnen ein Statusbericht zukommen lassen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, werden wir Sie proaktiv darüber informieren.

Wie können wir Ihnen helfen?

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?
Vereinbaren Sie direkt online einen kostenlosen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns:

Telefon: +41 44 258 28 88 oder per E-Mail: crs@moneyhouse.ch
Montag-Freitag: 8.30 - 11.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

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