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Für das Handelsregister gibt es neben den offensichtlichen Änderungen auch noch solche, welche nur in Spezialfällen zur Anwendung kommen. Diese finden Sie hier.

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Handelsregister ändern

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Veränderungen bei der Revisionsstelle

Die Grösse und die Statuten einer Firma bestimmen, ob eine Revisionsstelle notwendig ist und entsprechend eine Revision durchgeführt werden muss. Über ein Opting-In ist es jedoch immer möglich, auch ohne Pflicht eine Revisionsstelle einzutragen.

Opting-In

Falls Sie freiwillig eine Revision durchführen möchten, muss zuerst eine Revisionsstelle gefunden werden, welche dann vom obersten Organ in Ihrem Unternehmen gewählt wird. Gerne erstellen wir alle hierfür notwendigen Unterlagen, inklusive der Wahlannahmeerklärung für die neue Revisionsstelle. Wichtig: Auch wenn Sie nicht revisionspflichtig sind, muss die gewählte Revisionsstelle eine entsprechende Zulassung haben.

Wenn Sie bereits eine Revisionsstelle haben und diese austauschen möchten, ist der Prozess einfach. Die neue Revisionsstelle wird durch das oberste Organ Ihres Unternehmens neu gewählt. Gleichzeitig wird die bestehende Revisionsstelle abgewählt. Auch hier ist wichtig zu beachten, dass die neue Revisionsstelle über eine Zulassung verfügt. Bei diesem Wechsel unterstützen wir Sie gerne.

Falls Sie nicht mehr revisionspflichtig sind, jedoch eine Revisionsstelle besitzen und in Zukunft keine Revision mehr durchführen wollen, dann können Sie ein Opting-Out vornehmen.

Opting-Out

Im Rahmen eines Opting-outs wird die Revisionsstelle durch das oberste Organ des Unternehmens abgewählt. Dies geht nur, wenn Ihr Unternehmen nicht mehr revisionspflichtig ist. Sollte in Ihren Statuten festgelegt sein, dass eine Revisionsstelle eingetragen sein muss, müssen zusätzlich auch die Statuten geändert werden. Hierfür ist wiederum eine Beurkundung notwendig. In jedem Fall müssen den Unterlagen zum Opting-out eine unterzeichnete Kopie der Bilanzen und Erfolgsrechnungen der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre beigelegt werden. Erst dann kann die Revisionsgesellschaft aus dem Handelsregistereintrag gestrichen werden.

Neueintragung Zweigniederlassung (CH/Ausland)

Zweigniederlassung mit Hauptsitz in der Schweiz

Bei einer Neueintragung einer Zweigniederlassung in der Schweiz müssen eine Reihe von Dokumenten eingereicht werden. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob die Zweigniederlassung im gleichen Kanton des Hauptsitzes oder ausserhalb davon eingetragen wird. Falls sich die Zweigniederlassung in einem anderen Kanton befindet, muss zusätzlich eine Beglaubigung der Unterschrift der Person eingereicht werden, welche die Anmeldung unterzeichnet. Eine Beglaubigung muss ebenfalls eingeholt werden, falls eine Person neu nur für die Zweigniederlassung zeichnungsberechtigt sein soll.

Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland

Bei einer Neueintragung einer Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland müssen mehrere wichtige Punkte beachtet werden. Zum einen muss die Zweigniederlassung durch mindestens eine Person in der Schweiz mit Zeichnungsberechtigung vertreten sein. Neben der Anmeldung und der beglaubigten Unterschrift der neu einzutragenden Person ist es zusätzlich notwendig, eine beglaubigte Kopie der Statuten und des Handelsregisterauszugs des Hauptsitzes einzureichen. Wird die Beglaubigung im Ausland vorgenommen, muss sie zusätzlich mit einer Apostille versehen werden. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Kapitalerhöhung

Damit wir das beste Vorgehen für Ihre Kapitalerhöhung festlegen können, empfehlen wir Ihnen, sich vorab telefonisch mit uns in Kontakt zu setzen. Sie können uns zu den üblichen Büroöffnungszeiten unter 041 511 07 42 erreichen. Selbstverständlich ist diese Beratung kostenlos. Normalerweise nehmen wir Kapitalerhöhung über den Beschluss der General- respektive der Gesellschafterversammlung sowie des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung vor. Beide Beschlüsse müssen beurkundet werden. Die notariellen Gebühren für beide Beurkundungen sowie der Aufwand für die Vorbereitung der Unterlagen sind im Preis vollständig inbegriffen. Hierbei ist zu beachten, dass die Aktionäre respektive Gesellschafter bei der Beurkundung anwesend sein müssen. Die Aktionäre und Gesellschafter können sich mittels Vollmachten von anderen Aktionären oder Gesellschaftern vertreten lassen, sofern dies durch die Statuten erlaubt wird.

Eintragung einer weiteren Gesellschaftsadresse

Neben der Domiziladresse kann ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen auch weitere Adressen eintragen lassen, unter denen es postalisch zu erreichen ist. Dies ist insbesondere dann nützlich, wenn Sie eine Niederlassung eintragen möchten, die ausserhalb der eingetragenen Domiziladresse liegt. Damit wir dies für Sie vornehmen können, brauchen wir in der Regel nur eine von Ihrem obersten Organ unterzeichnete Anmeldung. Diese Anmeldung bereiten wir gerne für Sie vor.

Eintragung Kollektivgesellschaften

Die Eintragung einer Kollektivgesellschaft ist vergleichbar mit der Registrierung eines Einzelunternehmens. Anders als bei einem Einzelunternehmen muss bei einer Kollektivgesellschaft festgehalten werden, wann diese ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen soll. Zusätzlich müssen alle einzutragenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter ihre Unterschriften beglaubigen lassen.

Ablauf

Erfassung Daten

Wir erfassen die Änderungen in unserem System gemäss Ihrer Angaben.

Dokumente

Wir erstellen die Dokumente und senden Ihnen diese per Mail zu. Von unserer Seite her dauert dieser Schritt maximal zwei Arbeitstage.

Rücksendung

Schauen Sie sich die Unterlagen durch und senden Sie uns alle Dokumente unterschieben zurück. Vergessen Sie die Ausweiskopien nicht.

Publikation

Nach Erhalt der Unterlagen prüfen wir diese und senden sie (wen nötig) an unseren Notar oder direkt weiter ans Handelsregisteramt. Das Handelsregisteramt benötigt etwa zwei Wochen.

FAQ zu Namensänderung

Hier finden Sie die vier wichtigsten Fragen zur Namensänderungen. Antworten zu anderen Themen finden Sie in unseren FAQs des Handelsregister.

 

Sie können jederzeit unser Formular zur unverbindlichen und kostenlosen Kalkulation der Gebühren verwenden.

Bei komplexeren Anfragen oder einer schriftlichen Offerte können Sie die gewünschten Änderungen auf die E-Mail-Adresse crs@moneyhouse.ch senden. Gerne werden wir Ihnen nach Erhalt Ihrer Anfrage eine Offerte zukommen lassen.

Die Kosten für unsere Dienstleistungen variieren je nach Rechtsform und der gewünschten Art der Änderung. Sie können jederzeit unser Formular zur kostenlosen Berechnung des Preises für die gewünschte Änderung nutzen.

Geben Sie einfach den Namen des gewünschten Unternehmens ein und klicken Sie auf das Suchergebnis. Dadurch wird automatisch das Formular mit den Firmendaten geladen, in welchem Sie die gewünschten Änderungen eintragen können. Der Preis wird dann dynamisch errechnet.

Neben den amtlichen Gebühren für die Eintragung und Publikation der Änderungen im Handelsregister können zusätzliche Aufwände wie beispielsweise für die Beglaubigung respektive Apostillierung von Unterschriften hinzukommen. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, werden wir Sie vorab gerne darüber informieren.

Die Abwicklung einer Handelsregisteränderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Art der gewünschten Mutation, die Dauer bis alle notwendigen Unterschriften eingeholt sind sowie der Auslastung des Handelsregisteramtes spielen eine Rolle.

In der Regel können einfache Aufträge ohne Beurkundung innerhalb von zwei Wochen ab Auftragsübergabe im Handelsregister eingetragen werden. Bei Aufträgen mit Beurkundung dauert die Abwicklung etwa drei Wochen.

Wie können wir Ihnen helfen?

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Vereinbaren Sie direkt online einen kostenlosen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns:

Telefon: +41 44 258 28 88 oder per E-Mail: crs@moneyhouse.ch
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