Firmenliquidation und Unternehmenslöschung
Wer eine Firma liquidieren, ein Einzelunternehmen löschen oder eine Kollektivgesellschaft auflösen will, muss diese Absicht im Handelsregister eintragen. Dabei unterstützen wir Sie. Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen für Sie und lassen sie, im Fall einer GmbH oder AG, von unserem Notar beurkunden. Danach lassen wir die Änderungen im Handelsregister eintragen und publizieren, falls notwendig, die Schuldenrufe im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB. Damit können Sie sich während dieses schwierigen Prozesses auf andere Tätigkeiten konzentrieren.
Jetzt ganz einfach den Eintrag im
Handelsregister ändern
Unser Service
Bei AG oder GmbH:
• Beurkundung durch unseren Notar
• Publikation im SHAB
• Publikation der notwendigen Schuldenrufe
CHF 750.00
+ mind. CHF 150.00 Handelsregistergebühren
Bei Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaften:
• Vorbereitung aller für die Löschung notwendigen Unterlagen
• Administrative Abwicklung mit dem Handelsregisteramt
CHF 150.00
+ mind. CHF 30.00 Handelsregistergebühren (Einzelunternehmen)
+ mind. CHF 80.00 Handelsregistergebühren (Kollektivgesellschaft)
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Liquidation einer Firma: Wie muss man vorgehen?
Wenn sich die Gründer einer Firma neuorientieren oder eine Firma aus anderen Gründen nicht mehr gebraucht wird, macht es keinen Sinn, diese künstlich am Leben zu erhalten. Das Handelsregister fordert sogar dazu auf, eine Firma ohne Geschäftstätigkeit innert 30 Tagen zu löschen. Bei diesem Schritt unterstützen wir Sie gerne.
Detaillierte Informationen zu den wichtigsten Schritten und Gesetzesartikel finden Sie auch in unserem KMU-Ratgeber. Artikel lesen
Wie können wir Sie unterstützen?
Beurkundung
Aufgrund Ihrer Informationen erstellen wir die nötigen Dokumente. Diese müssen Sie nur noch unterschreiben. Danach gehen die Dokumente direkt zu unserem Notar und werden dort beglaubigt. Anschliessend leiten wir sie dem zuständigen kantonalen Handelsregisteramt weiter.
Publikation
Wenn die Unterlagen im Handelsregister eingetroffen sind, dauert es rund 2 Wochen bis die Liquidation publiziert wird. Sobald dies geschehen ist, sind wir wieder am Zug.
Schuldenrufe
Ist alles bereit, publizieren wir die notwendigen Schuldenrufe. Meist geschieht dies an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Sobald die Schuldenrufe publiziert sind, haben Ihre Gläubiger 30 Tage Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen.
Serviceübersicht - Wir ändern ihren Eintrag im Handelsregister
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