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Publication number: 3538874, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Baugenossenschaft Eisweiher, Wald, in Wald ZH, CH-020.5.000.335-3, Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus, Genossenschaft (SHAB Nr. 161 vom 21.08.2000, S. 5674).
Firma neu:
Baugenossenschaft Eisweiher, Wald in Liquidation. Die Genossenschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 04.07.2006 aufgelöst.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lang, Otto, von Kreuzlingen, in Pfäffikon, Präsident und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Fehraltorf, Präsident];
Keller, Urs, von Weisslingen, in Maur, Vizepräsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Kummer, Walter, von Höchstetten, in Rüti ZH, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Gisler, Ewald, von Pfäffikon und Zürich, in Pfäffikon, Mitglied, Sekretär und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied und Sekretär].
Commercial Registry Office Zurich, (20)
Baugenossenschaft Eisweiher, Wald, in W a l d Z H , c/o Hofmann & Partner, Treuhand AG, Rütistrasse 6, 8636 Wald ZH, Genossenschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
19.05.2000.
Zweck:
Die Genossenschaft widmet den überwiegenden Teil ihrer Tätigkeit der Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaues und des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum und bezweckt in erster Linie ihren Mitgliedern in diesem Rahmen Eigenheime und Eigentumswohnungen zu verschaffen.
Dies wird erreicht durch:
Kauf von Bauland und Gebäuden oder Abschluss von Baurechtsverträgen;
Erstellen von Miet- und Eigentumswohnungen;
Überführen eines Teiles dieser Wohnungen ins Eigentum Dritter;
Erstellung, Vermittlung und Verwaltung der Wohnungen;
Inanspruchnahme der vom Bund, Kanton und den Gemeinden getroffenen Massnahmen zur Förderung und Verbilligung des Wohnungsbaues sowie des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum gem.Art. 34 sexies der Bundesverfassung. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnstrebig und beschränkt sich auf die Deckung des Bedarfs an preisgünstigen und nach ihrer Beschaffenheit den Wohnbedürfnissen angepassten Eigenheimen und Wohnungen.
Anteilscheine:
CHF 1'000.-.
Haftung/Nachschusspflicht:
Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht.
Pflichten:
Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 1'000.- zu übernehmen. Genossenschafter, die Wohnungen beanspruchen, haben über den Pflichtanteil weitere Anteilscheine zu übernehmen, deren Zahl von der Verwaltung nach Massgabe des von der Genossenschaft aufzubringenden Eigenkapitals für die betreffende Bauetappe festgesetzt wird.
Publikationsorgan:
SHAB.
Eingetragene Personen:
Lang, Otto, von Kreuzlingen, in Fehraltorf, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Keller, Urs, von Weisslingen, in Maur, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Gisler, Ewald, von Pfäffikon und Zürich, in Pfäffikon, Mitglied und Sekretär, mit Kollektivunterschrift zu zweien.