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Publication number: HR02-1004726149, Commercial Registry Office Zurich, (20)
CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 227 vom 22.11.2018, Publ. 1004503095).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Gerber, Heinz, von Röthenbach im Emmental, in Oberweningen, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Studer, Andrea, von Ersigen, in Hünenberg, Direktorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Niederösch, Vizedirektorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Publication number: 2070838, Commercial Registry Office Zurich, (20)
'Carbura', Schweiz. Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe, in Zürich, Verein (SHAB Nr. 112 vom 13.06.2002, S. 18, Publ. 508724).
Statutenänderung:
14.05.2003.
Name neu:
CARBURA, Schweizerische Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe.
Uebersetzungen des Namens neu:
(CARBURA, Office central suisse pour l'importation des carburants et combustibles liquides) (CARBURA, Ufficio centrale svizzero per l'importazione di carburanti e combustibili liquidi).
Postadresse neu:
CARBURA, Postfach 3818, 8021 Zürich.
Zweck neu:
1.
Im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung verfolgt die CARBURA namentlich folgende privatrechtlichen Zwecke:
a) Sie ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter und hat den Zweck, bestimmte Aufgaben, die ihr von den Pflichtlagerhaltern nach deren gemeinsamen Interessen übertragen werden, durchzuführen. Der Verein kann selber nicht Pflichtlagerhalter sein. b) Sie schützt ihre Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus der Pflichtlagerhaltung. Sie führt hierzu besondere Fonds und hält dabei die Weisungen des EVD ein. c) Sie kann sich an Gesellschaften beteiligen, welche die gemeinsame Pflichtlagerhaltung betreiben, für die Pflichtlagerhaltung Tankraum zur Verfügung stellen oder in anderer Weise der Mineralöl-Pflichtlagerhaltung dienen. Solche Gesellschaften müssen einer geeigneten Kontrolle unterstehen. 2.
Die CARBURA bezweckt die Wahrnehmung namentlich folgender ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung an Mineralölen vom Bund übertragenen öffentlichrechtlicher Aufgaben:
a) Sie erteilt im Auftrag und nach Weisungen des Bundes Generaleinfuhrbewilligungen und überwacht im Hinblick auf die Durchführung der Pflichtlagerhaltung die Einfuhr und die Versteuerung flüssiger Treib- und Brennstoffe. b) Sie überwacht im Auftrag und nach Weisungen des Bundes die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen. c) Sie führt Bestandesaufnahmen und Erhebungen durch im Sinne von Art. 13 und 14 der Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Vorratshaltung vom 6. Juli 1983 (Vorratshaltungsverordnung) betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung. 3.
Die CARBURA bezweckt im Interesse ihrer Mitglieder die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung:
a) Sie orientiert die Behörden über den Stand der Versorgung mit flüssigen Treib- und Brennstoffen. b) Sie wirkt bei der Planung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung mit. c) In Zeiten gestörter Zufuhr kann sie gemeinsame Vorkehren zur Warenbeschaffung durchführen. Solche Vorkehren sind, falls nicht vom Bund angeordnet, nur für diejenigen Mitglieder verbindlich, die ihnen zugestimmt haben. Diese Vorkehren laufen ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der Firmen. 4. Die CARBURA kann bei der Planung und Durchführung von weiteren Aufgaben im Mineralölsektor mitwirken, die im Interesse des Landes liegen, soweit dies im Auftrag oder mit Genehmigung von eidgenössischen Behörden geschieht. Soweit diese Aufgaben nicht mit der wirtschaftlichen Landesversorgung zusammenhängen, steht der Entscheid, ob sie übernommen werden sollen, von Fall zu Fall der CARBURA selber zu. Solche weiteren freiwilligen Aufgaben werden von ihr ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen durchgeführt. 5. Die CARBURA kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck des Vereins zusammenhängen oder diesen Zweck fördern. 6. Als flüssige Treib- und Brennstoffe im Sinne dieser Statuten gelten die in Art. 1 der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen genannten Produkte. 7. Der Verein betreibt keine Handelsgeschäfte und bezweckt keinen Gewinn.
Organisation neu:
Generalversammlung, Vorstand von 8 bis 11 Mitgliedern und Geschäftsstelle.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Tonezzer, Josef, von Zürich, in Zürich, mit Kollektivprokura zu zweien;
Hess, Robert, von Gunzwil, in Seengen, mit Kollektivprokura zu zweien;
Hess, Christian, von Engelberg, in Wollerau, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hug, Dr. Klaus, von Walenstadt, in Muri bei Bern, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Klossner, Dr. Jürg, von Diemtigen, in Baar, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Weiss, Silvan, von Sulz AG, in Muri AG, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Gerber, Heinz, von Röthenbach im Emmental, in Oberweningen, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Schöfflisdorf];
Rahn, Martin, von Zürich, in Bonstetten, stellvertretender Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Adliswil];
Studer, Andrea, von Niederösch, in Cham, Vize-Direktorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Walchwil];
Mäder, Valentin, von Boswil, in Hinwil, mit Kollektivprokura zu zweien [bisher: in Horgen];
Weber, Anita, von Zürich, in Oberrieden, mit Kollektivprokura zu zweien [bisher: in Thalwil].
Commercial Registry Office Zurich, (20)
"Carbura", Schweiz. Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe, in Z ü r i c h , Verein (SHAB Nr. 79 vom 28.04.1997, S. 2825).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Binder, Rudolf, von Zürich und Rheinau, in Uitikon, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hess, Christian, von Engelberg, in Wollerau, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Direktor];
Gerber, Heinz, von Röthenbach im Emmental, in Schöfflisdorf, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Stellvertretender Direktor];
Nüesch, Stefan, von Balgach, in Killwangen, Stellvertretender Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vize-Direktor];
Rahn, Martin, von Zürich, in Adliswil, mit Kollektivprokura zu zweien;
Studer, Andrea, von Niederösch, in Walchwil, mit Kollektivprokura zu zweien;
Thoma, Claudia, von Amden, in Künten, mit Kollektivprokura zu zweien.