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-Reports for Verein des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem International in Liquidation
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Commercial register information
Entry in the commercial register
09.07.2004
Deletion from the commercial register
30.03.2023
Legal form
Association
Legal headquarters of the company
Zürich
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-120.6.002.008-2
UID/VAT
CHE-111.758.076
Sector
Religious, political or secular associations
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Ziel des Vereins ist die Förderung und der Schutz des Militärischen und Hospitalischen Orden des Heiligen Lazarus von Jerusalem International. Den christlichen Glauben, die ritterliche Ethik und das Rittertum zu wahren, Arme, Kranke und Sterbende zu schützen, ihnen beizustehen, sie zu unterstützen und ihnen zu helfen.
Other company names
Past and translated company names
- Verein des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem International
- Militärischer und Hospitalischer Orden des Heiligen Lazarus von Jerusalem International
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Verein des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem International in Liquidation
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Publication number: HR03-1005712852, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Verein des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem International in Liquidation, in Zürich, CHE-111.758.076, Verein (SHAB Nr. 196 vom 10.10.2022, Publ. 1005579024). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
Publication number: HR02-1005579024, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Verein des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem International in Liquidation, in Zürich, CHE-111.758.076, Verein (SHAB Nr. 35 vom 19.02.2021, Publ. 1005105173). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 23.08.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.
Publication number: BH07-0000003324, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 26.08.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.
- Der Verein des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem International in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- Bei dem Verein des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem International in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 23.08.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
- Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 26.09.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36 Postfach