Reports for Software X GmbH
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company.Find out more
Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data.Retrieve company dossier
About Software X GmbH
- Software X GmbH with its legal headquarters in Steinhausen is active. Software X GmbH operates in the sector «IT services».
- Software X GmbH was founded on 02.08.2018.
- All past changes can be viewed and saved as a PDF under the section «Notifications». The last change in the commercial register was made on 14.08.2023.
- The company is registered in the commercial register of the Canton of ZG under the UID CHE-449.806.503.
- On the same address there are 63 other active companies registered. These include: 4T Technology GmbH, Accounted AG, Accounted Group AG.
Commercial register information
Entry in the commercial register
02.08.2018
Legal form
Limited liability company
Legal headquarters of the company
Steinhausen
Commercial Registry Office
ZG
Commercial register number
CH-020.4.065.317-2
UID/VAT
CHE-449.806.503
Sector
IT services
Purpose (Original language)
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung von Software, Beratung und Vertrieb sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen im lT-Bereich. Zusätzlich bezweckt die Gesellschaft, ihr eigenes Vermögen, sowohl digital als auch nicht-digital, zu verwalten und entsprechende Dienstleistungen und Beratung bereitzustellen. Die Gesellschaft kann alle anderen gesetzeskonformen Transaktionen und Dienstleistungen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.
Other company names
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Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Software X GmbH
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: UV01-0000002210, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 14.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend Software X GmbH gegen Conflux Foundation Ltd. (in creditor's voluntary liquidation) Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Urteil des Handelsgerichts Zürich, HG210267 Das Handelsgericht hat am 27. Juli 2023 in Sachen Software X GmbH, Hinterbergstrasse
- Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin CHF 96'250.- zu bezahlen, zuzüglich Zins zu 5 % auf - CHF 13'750.- seit dem 16. Juni 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. Juli 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. August 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. September 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. Oktober 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. November 2021; - CHF 13'750.- seit dem 16. Dezember 2021.
- Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 6'450.- festgesetzt. Die weiteren Kosten betragen: CHF 2'520.- (Übersetzung).
- Die Kosten werden der Beklagten auferlegt und aus dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss gedeckt. Der Klägerin wird das Rückgriffsrecht auf die Beklagte eingeräumt.
- Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 10'675.- zu bezahlen.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
- Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in
Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 96'250.-.
Handelsgericht des Kantons Zürich
Publication number: UV01-0000002187, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.06.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.09.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend Software X GmbH / Conflux Foundation Ltd. (in creditor's voluntary liquidation) Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG210267 Die Präsidentin hat am 12. Juni 2023 in Sachen Software X GmbH, Bahnhofstr. 7, 6300 Zug (Klägerin) gegen Conflux Foundation Ltd. (in creditor's voluntary liquidation),
- Der Beklagten wird eine einmalige, kurze Nachfrist von 20 Tagen ab Publikation angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen; die Beilagen sind der Klageantwort (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Bei Säumnis wird das Gericht entweder einen Endentscheid gestützt allein auf die klägerischen Vorbringen treffen, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder zur Hauptverhandlung vorladen.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Klägerin unter Beilage von Kopien von act. 21-23, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
[Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hinderungsgründe anerkannt.]
Handelsgericht des Kantons Zürich
Publication number: HR02-1005743850, Commercial Registry Office Zug, (170)
Software X GmbH, in Zug, CHE-449.806.503, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 85 vom 03.05.2023, Publ. 1005737732).
Statutenänderung:
21.04.2023.
Sitz neu:
Steinhausen.
Domizil neu:
Hinterbergstrasse 49, 6312 Steinhausen.
Zweck neu:
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung von Software, Beratung und Vertrieb sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen im lT-Bereich. Zusätzlich bezweckt die Gesellschaft, ihr eigenes Vermögen, sowohl digital als auch nicht-digital, zu verwalten und entsprechende Dienstleistungen und Beratung bereitzustellen. Die Gesellschaft kann alle anderen gesetzeskonformen Transaktionen und Dienstleistungen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.
Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen].
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