Reports for Globale Karitative Organisation 'Subsidium'
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About Globale Karitative Organisation 'Subsidium'
- Globale Karitative Organisation 'Subsidium' with its legal headquarters in Zürich is an Association from the sector «Religious, political or secular associations». Globale Karitative Organisation 'Subsidium' is active.
- The management consists of 2 persons. The organization was founded on 14.04.2015.
- The organization has last changed their commercial register entry on 11.08.2020, under «Notifications» you will find all changes.
- The reported UID is the following: CHE-171.923.901.
Commercial register information
Entry in the commercial register
14.04.2015
Legal form
Association
Legal headquarters of the company
Zürich
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.6.001.969-3
UID/VAT
CHE-171.923.901
Sector
Religious, political or secular associations
Purpose (Original language)
Der Verein bezweckt: Humanitäre Hilfe; Humanitäres Völkerrecht.
Other company names
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Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Globale Karitative Organisation 'Subsidium'
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: BH07-0000001734, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 11.08.2020 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
- Die DHR International Schweiz GmbH wird von Amtes wegen aufgelöst.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: DHR International Schweiz GmbH, in Zürich, CHE374.905.183, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 101 vom 27.05.2020, Publ. 1004897455). Firma neu: DHR International Schweiz GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Smeekes, Franciscus Martinus Albertus, niederländischer Staatsangehöriger, in Laren (NL), Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].
- Die Eintragungsgebühren von CHF 300.60 werden Franciscus Martinus Albertus Smeekes, niederländischer Staatsangehöriger, in Laren (NL), auferlegt.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Franciscus Martinus Albertus Smeekes mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 700.60 ist einstweilen uneinbringlich.
- Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausgangslage ProNature CHE-114.077.305, in Rüti (ZH) Aufforderung im SHAB vom 23.06.2020 Verfügung
- Der Verein ProNature wird von Amtes wegen aufgelöst.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: ProNature, in Rüti (ZH), CHE-114.077.305, Verein (SHAB Nr.
- vom 18.06.2020, Publ. 1004913374). Name neu: ProNature in Liquidation. Organisation neu: [Gestrichene Angaben über die Organisation aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften gemäss Art. 92 HRegV.]. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kraemer, Corina, deutsche Staatsangehörige, in Wittichenau (DE), Präsidentin des Vorstandes, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsidentin des Vorstandes, mit Einzelunterschrift]; Kreidel-Wagner, Harald, deutscher Staatsangehöriger, in Wittichenau (DE), Mitglied des Vorstandes, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
- Die Eintragungsgebühren von CHF 190.00 werden Corina Kraemer, deutsche Staatsangehörige, in Wittichenau (DE) und Harald Kreidel-Wagner, deutscher Staatsangehöriger, in Wittichenau (DE), unter solidarischer Haftung auferlegt und von Corina Kraemer bezogen.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Corina Kraemer und Harald Kreidel-Wagner je mit einer Ordnungsbus-se von CHF 200.00 belegt.
- Die Beträge von CHF 390.00 betreffend Corina Kraemer und CHF 200.00 betreffend Harald Kreidel-Wagner sind einstweilen uneinbringlich.
- Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausgangslage Aufhebungsverfügung Globale Karitative Organisation 'Subsidium' (CHE171.923.901), in Zürich Die Verfügung vom 04.08.2020 (Geschäft Nr. 25'217/2020) wird aufgehoben und das Verfahren wegen fehlendem Rechtsdomizil wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5
- Zürich Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.08.2020 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36 Postfach - Zürich
Publication number: HR02-1004953433, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Globale Karitative Organisation 'Subsidium', in Zürich, CHE-171.923.901, Verein (SHAB Nr. 231 vom 28.11.2016, S.0, Publ. 3186347).
Domizil neu:
c/o Oksana Klassen, Käferholzstrasse 194, 8046 Zürich.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Dubovaia, Anna, moldauische Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Slovjagina, Tamara, deutsche Staatsangehörige, in Gelsenkirchen (DE), Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Slovjagin, Sergej, deutscher Staatsangehöriger, in Illnau-Effretikon, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Zürich].
Publication number: BH07-0000001708, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 28.07.2020 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
- Der Verein Globale Karitative Organisation 'Subsidium' wird von Amtes wegen aufgelöst.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Globale Karitative Organisation 'Subsidium', in Zürich, CHE171.923.901, Verein (SHAB Nr. 231 vom 28.11.2016, S.0, Publ. 3186347). Name neu: Globale Karitative Organisation 'Subsidium' in Liquidation. Domizil neu: Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Slovjagin, Sergej, deutscher Staatsangehöriger, in Illnau-Effretikon, Präsident des Vorstandes, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Zürich, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Klassen, Oksana, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Dubovaia, Anna, moldauische Staatsangehörige, in Winterthur, Mitglied des Vorstandes, Liquidatorin, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Zürich, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung]; Slovjagina, Tamara, deutsche Staatsangehörige, in Gelsenkirchen (DE), Mitglied des Vorstandes, Liquidatorin, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung].
- Die Eintragungsgebühren von CHF 400.60 werden Sergej Slovjagin, deutscher Staatsangehöriger, in Illnau-Effretikon, Oksana Klassen, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, Anna Dubovaia, moldauische Staatsangehörige, in Winterthur, sowie Tamara Slovjagina, deutsche Staatsangehörige, in Gelsenkirchen (DE) unter solidarischer Haftung auferlegt und von Sergej Slovjagin bezogen.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Sergej Slovjagin, Oksana Klassen, Anna Dubovaia, sowie Tamara Slovjagina je mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
- Die Beträge von CHF 600.60 betreffend Sergej Slovjagin und je CHF 200.00 betreffend Oksana Klassen, sowie Anna Dubovaia werden nach der Eintragung in Rechnung gestellt. Der Betrag von CHF 200.00 betreffend Tamara Slovjagina ist einstweilen uneinbringlich.
- Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausgangslage Binev Bau- und Unterhalt (CHE-318.628.079), in Uster Aufforderung im SHAB vom 26. Mai 2020 Verfügung
- Das Einzelunternehmen Binev Bau- und Unterhalt wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Binev Bau- und Unterhalt, in Uster, CHE-318.628.079, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 237 vom 08.12.2014, S.0, Publ. 1864991). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art.153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
- Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Bozhidar Binev, bulgarischer Staatsangehöriger, in Palau d?Anglesola (ES), auferlegt.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Bozhidar Binev mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5
- Zürich Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.08.2020 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36 Postfach - Zürich,
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