Reports for Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung
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About Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung
- Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung is currently active and the industry «Other social services». The legal headquarters are in Bottmingen.
- The management consists of 4 persons. The organization was founded on 14.12.2011.
- The commercial register entry of the organization was last modified on 09.05.2025. Under «Notifications» it is possible to view all previous changes.
- The organization is registered in the commercial register BL under the UID CHE-448.857.857.
Commercial register information
Entry in the commercial register
14.12.2011
Legal form
Foundation
Legal headquarters of the company
Bottmingen
Commercial Registry Office
BL
Commercial register number
CH-280.7.015.322-6
UID/VAT
CHE-448.857.857
Sector
Other social services
Purpose (Original language)
Die Stiftung bezweckt Personen, die sich aus materiellen Gründen von einem ihnen lieb gewordenen Haustier trennen müssten, zu unterstützen, um die Trennung zu vermeiden. Die Stiftung kann auch Beiträge ausrichten, wenn Unterhalt und Pflege eines Haustieres aus materiellen Gründen nicht möglich ist. An die Kosten der Neuanschaffung eines Haustieres können keine Beiträge ausgerichtet werden. Die Stiftung kann ferner die temporäre Unterbringung von Haustieren finanziell unterstützen, deren Halter während einer beschränkten Zeit nicht in der Lage sind sich um sie zu kümmern, z.B. während eines Spitalaufenthaltes, einer Auslandabwesenheit, aber nicht während ihrer Ferien. Die Stiftung kann schliesslich auch Beiträge an die Kosten medizinischer Betreuung von Haustieren ausrichten. Stiftungsleistungen bleiben beschränkt auf Haustiere aller Art (das heisst also exklusive Projekte für wildlebende Tiere und Nutztiere). Die Stiftung bezweckt die Existenz und Haltung von ausgesetzten und vernachlässigten Haustieren zu verbessern, beispielsweise - durch Unterstützung von Auffang- und Pflegestationen, Soforthilfen und Tierheimen, - durch Beiträge zur Weitervermittlung herrenloser Haustiere, - durch finanzielle Unterstützung von Impf- bzw. Sterilisationsaktionen z.B. bei Bauernhöfen. Keine Stiftungsleistungen können erbracht werden für - Public Relations Aktionen oder an Organisationen, die Public Relations Aktionen planen oder durchführen - Sammlungen zu Gunsten anderer Organisationen - Bewegungen, welche illegal Labor- und andere Tiere, die Gefangenschaft gewohnt sind und in einer erweiterten Umgebung untergehen würden, frei lassen oder frei zu lassen beabsichtigen - Organisationen, die sich extrem und unrealistisch gegen Versuche wehren, die von staatlichen Zulassungsbehörden verlangt werden, es sei denn, es stünden gültige Alternativen zur Verfügung - Organisationen, die nur Pamphlete erarbeiten ohne zu handeln bzw. handeln zu können, sowie Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, die keinen Jahresbericht veröffentlichen, der von einer anerkannten Buchprüfungsgesellschaft geprüft und in Ordnung befunden wurde - Bewegungen mit unrealistischen Zielsetzungen sowie Unternehmungen ausserhalb der Region von Nordwestschweiz (siehe Artikel 3). Bei Prüfung von Gesuchen ist die finanzielle Situation des Petenten mit einzubeziehen; Stiftungsleistungen dürfen nicht erbracht werden, wenn auf Seiten des Petenten hinreichend eigene Mittel vorhanden sind. Sollten sich entgegen der Erwartungen der Stifter nicht genügend Gelegenheiten bieten, Unterstützungen im Sinne des Stiftungszwecks auszurichten und sich deshalb über das Dotationskapital hinaus grössere ungenutzte Beträge anhäufen, so kann der Stiftungsrat Beiträge an Stiftungen und Institutionen zuwenden, die ähnliche Zwecksetzungen verfolgen.
Auditor
Current auditor (1)
Name | City | Since | Until | |
---|---|---|---|---|
Wirtschafts-Treuhand AG | Basel | 29.04.2019 |
Former auditor (1)
Name | City | Since | Until | |
---|---|---|---|---|
DATO-Treuhand AG in Liquidation | Basel | 19.12.2011 | 28.04.2019 |
Other company names
Past and translated company names
- Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung zu Gunsten von in materielle Bedrängnis geratenen Haustierhaltern
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR02-1006327768, Commercial Registry Office Basel-Landschaft, (280)
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung, in Bottmingen, CHE-448.857.857, Stiftung (SHAB Nr. 69 vom 10.04.2024, Publ. 1006005513).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fankhauser, Iris, von Basel, in Leval (FR), Mitglied des Stiftungsrates, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Allschwil, Mitglied des Stiftungsrates, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Publication number: HR02-1006005513, Commercial Registry Office Basel-Landschaft, (280)
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung, in Bottmingen, CHE-448.857.857, Stiftung (SHAB Nr. 201 vom 15.10.2021, Publ. 1005313453).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fankhauser, Iris, von Basel, in Allschwil, Mitglied des Stiftungsrates, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Basel].
Publication number: HR02-1005313453, Commercial Registry Office Basel-Landschaft, (280)
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung, in Bottmingen, CHE-448.857.857, Stiftung (SHAB Nr. 171 vom 03.09.2021, Publ. 1005283838).
Urkundenänderung:
16.09.2021.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt Personen, die sich aus materiellen Gründen von einem ihnen lieb gewordenen Haustier trennen müssten, zu unterstützen, um die Trennung zu vermeiden. Die Stiftung kann auch Beiträge ausrichten, wenn Unterhalt und Pflege eines Haustieres aus materiellen Gründen nicht möglich ist. An die Kosten der Neuanschaffung eines Haustieres können keine Beiträge ausgerichtet werden. Die Stiftung kann ferner die temporäre Unterbringung von Haustieren finanziell unterstützen, deren Halter während einer beschränkten Zeit nicht in der Lage sind sich um sie zu kümmern, z.B. während eines Spitalaufenthaltes, einer Auslandabwesenheit, aber nicht während ihrer Ferien. Die Stiftung kann schliesslich auch Beiträge an die Kosten medizinischer Betreuung von Haustieren ausrichten. Stiftungsleistungen bleiben beschränkt auf Haustiere aller Art (das heisst also exklusive Projekte für wildlebende Tiere und Nutztiere). Die Stiftung bezweckt die Existenz und Haltung von ausgesetzten und vernachlässigten Haustieren zu verbessern, beispielsweise - durch Unterstützung von Auffang- und Pflegestationen, Soforthilfen und Tierheimen, - durch Beiträge zur Weitervermittlung herrenloser Haustiere, - durch finanzielle Unterstützung von Impf- bzw. Sterilisationsaktionen z.B. bei Bauernhöfen. Keine Stiftungsleistungen können erbracht werden für - Public Relations Aktionen oder an Organisationen, die Public Relations Aktionen planen oder durchführen - Sammlungen zu Gunsten anderer Organisationen - Bewegungen, welche illegal Labor- und andere Tiere, die Gefangenschaft gewohnt sind und in einer erweiterten Umgebung untergehen würden, frei lassen oder frei zu lassen beabsichtigen - Organisationen, die sich extrem und unrealistisch gegen Versuche wehren, die von staatlichen Zulassungsbehörden verlangt werden, es sei denn, es stünden gültige Alternativen zur Verfügung - Organisationen, die nur Pamphlete erarbeiten ohne zu handeln bzw. handeln zu können, sowie Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, die keinen Jahresbericht veröffentlichen, der von einer anerkannten Buchprüfungsgesellschaft geprüft und in Ordnung befunden wurde - Bewegungen mit unrealistischen Zielsetzungen sowie Unternehmungen ausserhalb der Region von Nordwestschweiz (siehe Artikel 3). Bei Prüfung von Gesuchen ist die finanzielle Situation des Petenten mit einzubeziehen;
Stiftungsleistungen dürfen nicht erbracht werden, wenn auf Seiten des Petenten hinreichend eigene Mittel vorhanden sind. Sollten sich entgegen der Erwartungen der Stifter nicht genügend Gelegenheiten bieten, Unterstützungen im Sinne des Stiftungszwecks auszurichten und sich deshalb über das Dotationskapital hinaus grössere ungenutzte Beträge anhäufen, so kann der Stiftungsrat Beiträge an Stiftungen und Institutionen zuwenden, die ähnliche Zwecksetzungen verfolgen.
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