About AUTKAP Stiftung
- AUTKAP Stiftung is currently active and the industry «Other social services». The legal headquarters are in Vaduz.
- There are 2 active persons registered in the management.
- All modifications to the commercial register entry can be found under «Notifications». The most recent modification was made on 06.12.2024.
- On the same address there are 458 other active companies registered. These include: "Fomento de la Medicina Preventiva" Fundación, A.S.L. ESTABLISHMENT in Liquidation, Abakanowicz Arts and Culture Charitable Foundation.
Management (2)
newest members of the supreme governing body
newest authorized signatories
Commercial register information
Legal headquarters of the company
Vaduz
Sector
Other social services
Purpose (Original language)
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Mitstifter, Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte, insbesondere Beteiligungen jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit einem oder mehreren (Mit-)Stiftern der AUTKAP Stiftung und/oder deren Nachkommen sowie Begünstigten der AUTKAP Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der AUTKAP Stiftung ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der AUTKAP Stiftung sein. In Zusammenhang mit Sub- bzw. Folgestiftungen können neben der AUTKAP Stiftung auch die Begünstigten als änderungsberechtigte Stifter auftreten. Die Ausübung dieses Rechtes bedarf der Zustimmung des Stiftungsbeirates. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.
Other company names
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Latest notifications for AUTKAP Stiftung
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: 19439/2024, (1)
AUTKAP Stiftung, in Vaduz, FL-0002.734.117-6, c/o FIRST ADVISORY TRUST REG., Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
21.11.2024.
Zweck:
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Mitstifter, Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte, insbesondere Beteiligungen jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit einem oder mehreren (Mit-)Stiftern der AUTKAP Stiftung und/oder deren Nachkommen sowie Begünstigten der AUTKAP Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der AUTKAP Stiftung ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der AUTKAP Stiftung sein. In Zusammenhang mit Sub- bzw. Folgestiftungen können neben der AUTKAP Stiftung auch die Begünstigten als änderungsberechtigte Stifter auftreten. Die Ausübung dieses Rechtes bedarf der Zustimmung des Stiftungsbeirates. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. EUR 70'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern;
fakultativ: Protektor, Revisionsstelle, Stiftungsbeirat.
Angaben zur Verwaltung:
Ackermann, Iwan Josef, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Bieber, Matthias, StA: Österreich, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Hit list
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