Reports for AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company.Find out more
Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
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About AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute
- AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute has its legal headquarters in Richterswil and is active. It is an Association and active in the industry «Religious, political or secular associations».
- AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute has 2 persons entered in its management.
- The commercial register entry of the organization was last modified on 04.12.2019. Under «Notifications» it is possible to view all previous changes.
- The UID registered in the commercial register of ZH is CHE-206.782.129.
Management (2)
newest members of the committee
Gabriela Maria Felicitas Brehm-Trinkler,
Maria Regina Luzia Meier
newest authorized signatories
Gabriela Maria Felicitas Brehm-Trinkler,
Maria Regina Luzia Meier
Commercial register information
Entry in the commercial register
02.11.2018
Legal form
Association
Legal headquarters of the company
Richterswil
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.6.002.494-2
UID/VAT
CHE-206.782.129
Sector
Religious, political or secular associations
Purpose (Original language)
Der Verein, AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs-und Facility Fachleute und Kundenhandwerker ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern welche Dienstleistungen in Kleinvolumen oder zeitliche begrenzte Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Damit ihre Leistungen korrekt abgerechnet-, Sozialversicherungen vollumfänglich bezahlt werden und eine einzige Lohnabrechnung pro Monat vorhanden ist, auch wenn Dienstleistungen an verschiedensten Orten, d.h. für verschiedene Mitglieder erbracht wurden. Wir beziehen uns auf folgende Gruppen: Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, sowie Kundenhandwerker. Auch können Handwerkstätigkeiten im Sinne von Aushilfsaufträgen von Mitgliedern in den genannten Bereichen eingeschlossen sein. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden. Neue Mitglieder des Vereins werden zur Hauptsache durch die Dienstleistenden geworben. Ein weiteres Ziel des Vereins ist das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern: Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann reine Payrolling- Dienste für Mitglieder anbieten. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert. Der Verein kann temporäre Wohnmöglichkeiten anbieten. Dies unabhängig davon, ob Person vom Verein angestellt ist.
Other company names
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Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR02-1004774111, Commercial Registry Office Zurich, (20)
AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute, in Richterswil, CHE-206.782.129, Verein (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2018, Publ. 1004491908).
Statutenänderung:
15.10.2019.
Zweck neu:
Der Verein, AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs-und Facility Fachleute und Kundenhandwerker ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern welche Dienstleistungen in Kleinvolumen oder zeitliche begrenzte Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Damit ihre Leistungen korrekt abgerechnet-, Sozialversicherungen vollumfänglich bezahlt werden und eine einzige Lohnabrechnung pro Monat vorhanden ist, auch wenn Dienstleistungen an verschiedensten Orten, d.h. für verschiedene Mitglieder erbracht wurden.
Wir beziehen uns auf folgende Gruppen:
Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, sowie Kundenhandwerker. Auch können Handwerkstätigkeiten im Sinne von Aushilfsaufträgen von Mitgliedern in den genannten Bereichen eingeschlossen sein. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden. Neue Mitglieder des Vereins werden zur Hauptsache durch die Dienstleistenden geworben.
Ein weiteres Ziel des Vereins ist das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern:
Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann reine Payrolling- Dienste für Mitglieder anbieten. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert. Der Verein kann temporäre Wohnmöglichkeiten anbieten. Dies unabhängig davon, ob Person vom Verein angestellt ist.
Publication number: HR01-1004491908, Commercial Registry Office Zurich, (20)
AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute, in Richterswil, CHE-206.782.129, Seestrasse 73, 8805 Richterswil, Verein (Neueintragung).
Statutendatum:
13.08.2018.
Zweck:
Der Verein ist ein Arbeitgeberkollektiv und hat zum Ziel zu gewährleisten, dass sogenannt freie Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, und allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, inklusive Housekeeping und Ähnliches ihre Dienste legal abrechnen, die Dienstleistenden versicherungstechnisch voll gedeckt sind und ordentliche Lohnabrechnungen erhalten. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden.
Das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern:
Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert.
Mittel:
Mitgliederbeiträge, Einkünfte aus Beratungen, finanzielle Zuwendungen, Bürgschaften, Defizitgarantien und Darlehen.
Eingetragene Personen:
Meier, Maria Regina Luzia, von Zürich, in Freienbach, Präsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Brehm-Trinkler, Gabriela Maria Felicitas, von Safiental, in Wädenswil, Vizepräsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Hit list
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