Auskünfte zu BIN Solutions AG in Liquidation
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Über BIN Solutions AG in Liquidation
- BIN Solutions AG in Liquidation mit Sitz in Herisau ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen». BIN Solutions AG in Liquidation ist in Liquidation.
- BIN Solutions AG in Liquidation wurde am 07.08.2009 gegründet.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 17.09.2025.
- Die Firma ist im Handelsregister AR mit der UID CHE-114.998.547 eingetragen.
- Bitag CH GmbH, Decken Wand Bau GmbH, LEGTAX AG haben die gleiche Adresse wie BIN Solutions AG in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.08.2009
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.034.127-2
UID/MWST
CHE-114.998.547
Branche
Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft erbringt Beratungsdienstleistungen in strategischen Fragen sowie im Rahmen von Projekten für Unternehmungen sowie staatliche und halbstaatliche Institutionen. Die Gesellschaft leistet Führungsunterstützung und übernimmt Führungsaufgaben. Sie übernimmt ausserdem die Begleitung von strategischen Aufgaben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- BIN Solutions AG
- Rainer Huber und Partner AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: BIN Solutions AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006435399, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
BIN Solutions AG, in Herisau, CHE-114.998.547, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 54 vom 19.03.2025, Publ. 1006286058).
Firma neu:
BIN Solutions AG in Liquidation.
Vinkulierung neu:
Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 15.08.2025 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Publikationsnummer: KK01-0000053790, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZH, KABAR 17.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 17.09.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige BIN Solutions AG Schuldner: BIN Solutions AG CHE-114.998.547 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- September 2025. *** Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der BIN Solutions AG, 9100 Herisau AR, sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen, welche Sachen der BIN Solutions AG, 9100 Herisau AR, besitzen oder bei denen die BIN Solutions AG, 9100 Herisau AR, Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen. *** Die Organe der Kridarin werden hiermit aufgefordert, die Buchhaltungsakten der BIN Solutions AG, 9100 Herisau AR, innert 10 Tagen beim Konkursamt Appenzell Ausserrhoden einzureichen. Das Konkursamt benötigt folgende von Gesetzes wegen vorgeschrieben Bücher bzw. Geschäftsakten: - Bilanzen der letzten 10 Jahre - Erfolgsrechnungen der letzten 10 Jahre - Buchhaltungs-Kontoblätter der letzten 10 Jahre - Buchhaltungs-Buchungsjournale der letzten 10 Jahre - Buchungsbelege im Original der letzten 10 Jahre - Anlagebuchhaltung der letzten 10 Jahre - Gründungsurkunden, Statuten, Protokolle der Generalversammlungen der letzten 10 Jahre - Eine Liste sämtlicher zurzeit noch vorhandener Aktiven, d.h. Liste über bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen, Rechte, Patente, Rezepte etc., insbesondere eine Auflistung über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit entsprechenden Rechnungskopien, dies auch dann, wenn die betreffenden Forderungen von den Debitoren und/oder Kunden bestritten werden - Produktions- und Lieferverträge, Verträge über Kauf und Verkauf von Aktiven - Protokolle und Beschlüsse der Gesellschaftsversammlungen der letzten 10 Jahre
- Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist - Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter
ersichtlich ist
Publikationsnummer: UV01-0000002450, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 15.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 15.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel BIN Solutions AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: BIN Solutions AG CHE-114.998.547 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die BIN Solutions AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-114.998.547, wird mit Wirkung ab Freitag, 15. August 2025, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 15.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 25.08.2025 Kontaktstelle:
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
SV2 25 193
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.