Auskünfte zu LEGTAX AG in Liquidation
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Über LEGTAX AG in Liquidation
- LEGTAX AG in Liquidation aus Herisau ist im Bereich «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen» tätig und in Liquidation.
- Die Firma wurde am 25.06.2019 in das Handelsregister eingetragen.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 13.01.2026. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Im Handelsregister ist die Firma LEGTAX AG in Liquidation unter UID CHE-415.709.026 eingetragen.
- Es sind 2 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Decken Wand Bau GmbH, STASO AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
25.06.2019
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.047.499-4
UID/MWST
CHE-415.709.026
Branche
Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Unternehmensberatung und Unternehmensgründung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- LEGTAX AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: LEGTAX AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006536974, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
LEGTAX AG, in Herisau, CHE-415.709.026, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 184 vom 24.09.2025, Publ. 1006441036).
Firma neu:
LEGTAX AG in Liquidation.
Vinkulierung neu:
Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 09.12.2025 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Publikationsnummer: KK01-0000058811, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABSZ, KABAR 12.01.2026 Öffentlich einsehbar bis: 12.01.2031 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige LEGTAX AG Schuldner: LEGTAX AG CHE-415.709.026 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist - Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter
ersichtlich ist
Publikationsnummer: UV01-0000002498, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel LEGTAX AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: LEGTAX AG CHE-415.709.026 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die LEGTAX AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-415.709.026, wird mit Wirkung ab Dienstag, 9. Dezember 2025, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 09.12.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 22.12.2025 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV1 25 351
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.