• Daniel Testi

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    SOGC 124/2016 - 29.06.2016
    Categories: Change of company name, Change in capital, Change in management, Liquidation

    Publication number: 2921405, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    UKRENERGY TRADE AG, in Zürich, CHE-114.484.981, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 63 vom 01.04.2016, Publ. 2753423).

    Firma neu:
    UKRENERGY TRADE AG in Liquidation.

    Uebersetzungen der Firma neu:
    (UKRENERGY TRADE SA en liquidation) (UKRENERGY TRADE Inc. in liquidation).

    Vinkulierung neu:
    [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Dovhanyc, Jurij, slowakischer Staatsangehöriger, in Michalovce (SK), Präsident des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift];
    Testi, Daniel, von Flums, in Dürnten, Mitglied des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Hallau, Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift];
    Mykhailova, Nadiia, ukrainische Staatsangehörige, in Kiew (UA), Mitglied des Verwaltungsrates und Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien].

    SOGC 85/2016 - 03.05.2016
    Categories: Other legal publications

    Publication number: 2811829, Commercial Registry Office Zurich

    "EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 153b Abs. 1 HRegV

    1. Die UKRENERGY HOLDING AG wird von Amtes wegen aufgelöst.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: UKRENERGY HOLDING AG, in Zürich, CHE-114.478.383, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 21.12.2015, Publ. 2551827). Firma neu: UKRENERGY HOLDING AG in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (UKRENERGY HOLDING SA en liquidation) (UKRENERGY HOLDING Inc. in liquidation). Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Molnár, Dr. Pál, ungarischer Staatsangehöriger, in Budapest (HU), Präsident des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift]; Testi, Daniel, von Flums, in Dürnten, Mitglied des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Hallau, Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift]; Kucher, Maksym, ukrainischer Staatsangehöriger, in Vyshneve (UA), Mitglied des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien].
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 230.00 werden Dr. Pál Molnár, ungarischer Staatsangehöriger, in Budapest (HU); Maksym Kucher, ukrainischer Staataangehöriger, in Vyshneve (UA) und Daniel Testi, von Flums, in Dürnten, unter solidarischer Haftung auferlegt und von Daniel Testi bezogen.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Dr. Pál Molnár, Maksym Kucher und Daniel Testi je mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
    5. Der Betrag von CHF 630.00 betreffend Daniel Testi wird nach der Eintragung in Rechnung gestellt. Die Beträge von jeweils CHF 400.00 betreffend Dr. Pál Molnár und Maksym Kucher sind einstweilen uneinbringlich.
    6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
    7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

    Handelsregisteramt des Kantons Zürich, 8022 Zürich
    "

    SOGC 85/2016 - 03.05.2016
    Categories: Other legal publications

    Publication number: 2811825, Commercial Registry Office Zurich

    "EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 153b Abs. 1 HRegV

    1. Die KazUkrEnergo AG wird von Amtes wegen aufgelöst.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: KazUkrEnergo AG, in Zürich, CHE-114.324.768, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 21.12.2015, Publ. 2551773). Firma neu: KazUkrEnergo AG in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (KazUkrEnergo SA en liquidation) (KazUkrEnergo Inc. in liquidation). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Danyliv, Vasyl, ukrainischer Staatsangehöriger, in Prag (CZ), Präsident des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift]; Testi, Daniel, von Flums, in Dürnten, Mitglied des Verwaltungsrates und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Hallau, Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift].
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 210.00 werden Vasyl Danyliv, ukrainischer Staatsangehöriger, in Prag (CZ) und Daniel Testi, von Flums, in Dürnten, unter solidarischer Haftung auferlegt und von Daniel Testi bezogen.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Vasyl Danyliv und Daniel Testi je mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
    5. Der Betrag von CHF 610.00 betreffend Daniel Testi wird nach der Eintragung in Rechnung gestellt. Der Betrag von CHF 400.00 betreffend Vasyl Danyliv ist einstweilen uneinbringlich.
    6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
    7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

    Handelsregisteramt des Kantons Zürich, 8022 Zürich
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