• lic. iur. Mark Stefan Furger

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    SOGC 251210/2025 - 10.12.2025
    Categories: Company foundation

    Publication number: HR01-1006509189, Commercial Registry Office Aargau, (400)

    Stiftung Bruno-Weber-Gesamtkunstwerk, in Spreitenbach, CHE-223.915.064, Zur Weinrebe 3, 8953 Dietikon, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    20.08.2025.

    Zweck:
    Die Stiftung bezweckt die lokale, nationale und internationale Bekanntmachung, die öffentliche Zugänglichmachung, den Erhalt, den Unterhalt, die Archivierung und die Dokumentation des Gesamtkunstwerkes und des Schaffens des Künstlers Bruno Weber, namentlich seines bildnerischen und zeichnerischen Werkes, der Gebäude, des Mausoleums, der Skulpturen, der Weiher mit den Springbrunnen und den Gärten, der Bilder und Zeichnungen sowie des Bruno Weber Parks in Spreitenbach. Die Stiftung bezweckt namentlich den Betrieb und die vollumfängliche öffentliche Zugänglichmachung des Bruno Weber Parks, dessen Erhalt und Unterhalt, insbesondere die sorgfältige Restauration der Kunstwerke (namentlich der Skulpturen, Bauten und Wandmalereien), die Wahrung der naturnahen Einbettung der Kunstwerke nach den Vorstellungen von Bruno Weber sowie die Unterstellung des Bruno Weber Parks unter den Denkmalschutz. Die Stiftung soll bemüht darum sein, dass der Bruno Weber Park als Welterbestätte der UNESCO anerkannt wird. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck, kann für die Besichtigung des Parks und für die Benutzung seiner Infrastruktur aber angemessene Eintrittspreise und/oder Unkostenbeiträge erheben. Die dabei anfallenden Erträge sind zur Zweckverfolgung im Sinne dieses Artikels zu verwenden. Eine «künstlerische» Ergänzung des Parks ist ausgeschlossen;
    einzige Ausnahme bildet ein einzelnes «Kopfhaus» im Eingangsbereich. Die Stiftung bezweckt zudem, die ihr gehörenden Werke des Künstlers Bruno Weber auszustellen und für auswärtige Ausstellungen vorübergehend auszuleihen. Soweit von Bruno Weber nicht mit Liste vom 6. April 2010 (Anhang I zu dieser Urkunde) für unverkäuflich erklärt, ist die Stiftung berechtigt, Bilder (wie Gemälde, Grafiken, Lithografien, Radierungen, Skizzen) von Bruno Weber ab dem 1. Januar 2027 zu Marktpreisen zu verkaufen. Die dabei anfallenden Erträge sind zur Verfolgung des Stiftungszwecks zu verwenden. Die von Bruno Weber für unverkäuflich erklärten Bilder müssen der Stiftung als eigene Ausstellungsobjekte für immer erhalten bleiben. Sie sollen als Leihgabe für Kunsthäuser und Museen zur Verfügung stehen. Bei Ausstellungen der verkäuflichen Werke sind stets auch unverkäufliche Bilder des Künstlers mitauszustellen. Aus Anlass des 100. Geburtstages von Bruno Weber am 10. April 2031 ist eine grosse Ausstellung seiner Bilder und Werke zu planen und durchzuführen, wenn möglich entweder im Aargauer Kunsthaus oder im Kunsthaus Zürich. Die Stiftung kann Vorhaben mit einem Bezug zu Bruno Webers Werk fördern. Die Stiftung kann auch Vorhaben, die generell das Interesse der Jugend an der Kunst wecken und erhalten, fördern. Die Stiftung ist gemäss ihrer Zweckbestimmung international tätig.

    Aufsichtsbehörde:
    BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.

    Eingetragene Personen:
    Furger, Mark Stefan, von Vals, in Küsnacht (ZH), Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Mathier, Florence, von Salgesch, in Kilchberg (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Mötteli, Markus, von Spreitenbach, in Spreitenbach, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Roger, Bachmann, von Dietikon, in Dietikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Weber, Maria Anna, von Dietikon, in Dietikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Turicum Wirtschaftsprüfung AG (CHE-107.845.536), in Zürich, Revisionsstelle.

    SOGC 251008/2025 - 08.10.2025
    Categories: Company foundation

    Publication number: HR01-1006452342, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Jean Anderson Studenten SOS Stiftung, in Zürich, CHE-402.502.533, c/o Rebex AG, Baumackerstrasse 24, 8050 Zürich, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    10.04.2018. 02.10.2025.

    Zweck:
    Die Stiftung hat zum Zweck begabte, aber finanziell schwache in- und ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie der Universität Zürich zu fördern und zu unterstützen.

    Ein Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung können dabei Personen erhalten, die:
    a) an der Universität Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) ordentlich immatrikuliert sind oder ein Studium aufnehmen wollen. Es sollen jedoch nur Studierende der Universität Zürich gefördert und unterstützt werden, welche ein Studium an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät - mit Ausnahme der Fächer Paläontologie und Anthropologie - oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Zudem sind diejenigen Studierenden ausgenommen, welche im Nebenfach Psychologie oder Philosophie studieren. b) das 30. Altersjahr nicht überschritten haben bzw. voraussichtlich im Alter 30 das Studium beendet haben werden, c) in der Schweiz wohnhaft sind, d) Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession spielen keine Rolle, e) für den gewählten Studiengang besonders befähigt erscheinen, und die f) mit ihren eigenen Mitteln die Unterhalts- und Ausbildungskosten nicht selber ausreichend bestreiten können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet indessen keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere mit der ETH Zürich Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich) sowie der UZH Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Culmannstrasse 1, 8006 Zürich) zusammenarbeiten und zwar in der Weise, dass der Stiftungsrat Kontakt aufnimmt mit diesen beiden Stiftungen und sich jeweils von diesen Stiftungen Kandidaten vorschlagen lässt, die die vorstehenden Kriterien erfüllen. Die Auszahlung von Stipendien an die einzelnen Stipendiaten kann dabei gegebenenfalls auch durch die ETH Zürich Foundation bzw. die UZH Foundation erfolgen, doch ist diesfalls sicherzustellen, dass die Auszahlungen an die Empfänger mit dem Vermerk «Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung» erfolgen. Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält. Es können sowohl Unterstützungsbeiträge an die Lebensunterhalts- und Ausbildungskosten als Förderbeiträge für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten ausgerichtet werden. Unterstützungsbeiträge können während der gesamten Ausbildungsdauer gewährt werden. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Stiftungsrat nach freiem Ermessen, wobei er sich nach den verfügbaren Mitteln der Stiftung richtet und in diesem Rahmen nach dem Bedarf der Destinatäre unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Mittel (Vermögen und Einkommen). Vor Inanspruchnahme der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung sind in der Regel die staatlichen Stipendienmöglichkeiten auszuschöpfen. Stipendiaten, welche ihr Studium mit «summa cum laude» abschliessen, kann - sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung erlauben - ein «Jean Anderson Preis» für hervorragende Leistungen ausgerichtet werden. Der Preis soll in bar ausgerichtet werden, wobei die Höhe vom Stiftungsrat zu bestimmen ist. Wer ein Stipendium zugesprochen erhalten hat, muss der Stiftung jede innerhalb des betreffenden Jahres eintretende wesentliche Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen. Die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung ist zur anteilsmässigen Rückforderung von Stipendien berechtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Empfängers oder der Empfängerin im betreffenden Semester wesentlich verbessert haben oder wenn ein Stipendiat sein Studium abbricht. Kommt ein oder eine Stipendienempfängerin einer Orientierungspflicht nicht nach, kann ihn bzw. sie die Stiftung zur Rückerstattung der empfangenen Beträge verpflichten. Vorbehalten bleibt ferner die Rückforderung von Stipendien, die gestützt auf unrichtige Angaben des Empfängers oder der Empfängerin gewährt worden sind. Im Übrigen besteht für die Stipendien keine Rückzahlungspflicht. Die Stipendienempfängerinnen sind jedoch eingeladen, nach Eintritt in das Erwerbsleben Solidarität zu üben, indem sie mit freiwilligen Rückzahlungen zur Unterstützung begabter bedürftiger Studierender durch die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung beitragen. Über die Verwirklichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsrat ein Reglement erlassen, das insbesondere den Kreis der Destinatäre, die Voraussetzung für die Auszahlung von Förder- und Unterstützungsbeiträgen, die Höhe und Dauer der Leistungen sowie das Verfahren festlegt und das nur mit Einstimmigkeit des Stiftungsrates erlassen und geändert werden kann. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

    Aufsichtsbehörde:
    Eidg. Departement des Innern, in Bern. Errichtung der Stiftung durch letztwillige Verfügung vom 10.04.2018 der Jean Anderson, in Erlenbach.

    Eingetragene Personen:
    Florian, Alfons G., von Dietikon, in Dietikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Biffiger, Gregor, von St. Niklaus, in Berikon, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Furger, Mark, von Vals, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Acton Revisions AG (CHE-101.865.078), in Zug, Revisionsstelle.

    SOGC 250827/2025 - 27.08.2025
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1006417616, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    EWS Bohrplan GmbH, in Winterthur, CHE-326.791.675, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 83 vom 30.04.2021, Publ. 1005164543).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Furger, Mark Stefan, von Vals, in Küsnacht (ZH), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00;
    Filiti, Pietro, italienischer Staatsangehöriger, in Aadorf, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00].

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