• WeArt Gallery GmbH

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    Register number: CH-036.4.078.208-7
    Sector: Trading with various goods

    Registered since

    6 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    20'000

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

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    About WeArt Gallery GmbH

    • WeArt Gallery GmbH has its legal headquarters in Bern and is active. It operates in the sector «Trading with various goods».
    • WeArt Gallery GmbH has one person entered in its management.
    • The most recent commercial register change was made on 03.11.2025. You can find all changes under «Notifications».
    • The company's UID is CHE-209.999.300.

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Trading with various goods

    Purpose (Original language)

    Die Gesellschaft bezweckt im In- und Ausland Betrieb einer Kunstgalerie, Durchführung und Organisation von Messen, Kongressen und Veranstaltungen insbesondere im Bereich der Kunst, Beratung, Ausführung, Herstellung, Handel, Verwertung, Vertrieb, Leitung, Management im kreativen Bereich, Kunstprojekte, Betreiben einer Onlineplattform insbesondere zur Vermittlung von Dienstleistungen Kunstschaffender und deren Angebote, Erwerb, Verkauf und Verwaltung der mit Kunstwerken zusammenhängenden Rechten. Die Gesellschaft kann ferner im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, errichten oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte aller Art erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann Grundstücke aller Art erwerben, verwalten und veräussern.

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    Other company names

    Source: SOGC

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    Holdings

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    SOGC 251103/2025 - 03.11.2025
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV04-0000001724, Commercial Registry Office Berne

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 03.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 27.10.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren WeArt Gallery GmbH, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: Wylerringstrasse 36a, 3014 Bern Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:

    1. Die WeArt Gallery GmbH wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
    2. Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die WeArt Gallery GmbH analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
    4. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] - [...] - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Mühlethaler, Gerichtspräsidentin Die Gerichtssekretärin: Ibishi Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz

    (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 4622) einzugeben.

    SOGC 250822/2025 - 22.08.2025
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV04-0000001632, Commercial Registry Office Berne

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 18.08.2025 Gerichtsentscheid: WeArt Gallery GmbH, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: Wylerringstrasse 36a, 3014 Bern Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: [...] Die Gerichtspräsidentin verfügt:

    1. Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 30.04.2025 ist am 01.05.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
    2. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
    3. Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
    4. Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
    5. Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
    6. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
    7. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Mühlethaler, Gerichtspräsidentin Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz

    (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 4622) anzugeben.

    SOGC 220125/2022 - 25.01.2022
    Categories: Change of company address

    Publication number: HR02-1005388758, Commercial Registry Office Berne, (36)

    WeArt Gallery GmbH, in Bern, CHE-209.999.300, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 128 vom 05.07.2019, Publ. 1004668621).

    Domizil neu:
    Wylerringstrasse 36a, 3014 Bern.

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