• VMAX AG

    LU
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    Register number: CH-100.3.789.989-0
    Sector: Services regarding management consulting

    Age of the company

    16 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    100'000

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

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    About VMAX AG

    • VMAX AG is active in the industry «Services regarding management consulting» and is currently active. The legal headquarters are in Luzern.
    • The management of the company VMAX AG, which was founded on the 01.04.2009, consists of 2 persons.
    • On the 03.10.2025 the commercial register entry of the company was last changed. Under «Notifications» you will find all changes.
    • In the commercial register the company VMAX AG is registered under the UID CHE-114.800.958.

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Services regarding management consulting

    Purpose (Original language)

    Beratung von Unternehmen bei der Gründung, Restrukturierung, Standortsuche und -verlegung von Stammfirmen und Tochtergesellschaften, bei Merger & Akquisition, Krisenmanagement, Strategie, Recruitment von Executives sowie beim Erwerb und Verkauf von Gesellschaften und Investitionsgütern; Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Investitionsgütern und kommerziellen Waren (z. B. Automobilen, Maschinen, Immobilien), Verwirklichung von Unternehmenskonzepten und Planung von Standorten und Produktionsanlagen; Beratung von Unternehmen auf den Gebieten Marketing, Sales, Kommunikation; Handel mit Waren aller Art; Beteiligungen; Erwerb, Halten, Verwaltung, Belastung und Veräusserung von Grundeigentum, Immaterialgüterrechten und Lizenzen; Aufnahme und Gewährung von Darlehen; Stellung von Garantien und anderen Sicherheiten.

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    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • VMAX AG in Liquidation
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    Branches (0)

    Ownership structure

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    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Newest SOGC notifications: VMAX AG

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 251003/2025 - 03.10.2025
    Categories: Debt enforcement

    Publication number: SB02-0000084382, Commercial Registry Office Lucerne

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 03.10.2025 Zusätzliche Publikationen: KABLU 04.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern Zahlungsbefehl VMAX AG Schuldner: VMAX AG CHE-114.800.958 Bellerivematte 7a

  • Luzern Gläubiger: hcs Marketing- und Vertriebsgesellschaft mbH Beethovenstrasse 7
  • Düsseldorf Deutschland Vertreter: Markus Dormann Rosenweg 3
  • Baar Rechtsanwalt und Notar Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 12.09.2025 Forderungen: CHF 222'788.77 nebst Zins zu 11.27 % seit 28.01.2025 Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 238'746.59 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. (Umrechnung EUR/CHF 02.09.2025) Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 238'746.59 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. (Umrechnung EUR/CHF 02.09.2025) Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14
  • Luzern

  • SOGC 251003/2025 - 03.10.2025
    Categories: Debt enforcement

    Publication number: SB02-0000084385, Commercial Registry Office Lucerne

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 03.10.2025 Zusätzliche Publikationen: KABLU 04.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern Zahlungsbefehl VMAX AG Schuldner: VMAX AG CHE-114.800.958 Bellerivematte 7a

  • Luzern Gläubiger: Rolf - Rainer Beck Fleher Strasse 3
  • Düsseldorf Deutschland Vertreter: Markus Dormann Rosenweg 3
  • Baar Rechtsanwalt und Notar Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 12.09.2025 Forderungen: CHF 65'450.91 nebst Zins zu 11.27 % seit 28.01.2025 Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 70.139,00 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 70.139,00 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14
  • Luzern

  • SOGC 251003/2025 - 03.10.2025
    Categories: Debt enforcement

    Publication number: SB02-0000084384, Commercial Registry Office Lucerne

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 03.10.2025 Zusätzliche Publikationen: KABLU 04.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern Zahlungsbefehl VMAX AG Schuldner: VMAX AG CHE-114.800.958 Bellerivematte 7a

  • Luzern Gläubiger: Wil Holthuijsen Beheer B.V. Wautersweg 1
  • Maasbree Niederlande Vertreter: Markus Dormann Rosenweg 3
  • Baar Rechtsanwalt und Notar Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 12.09.2025 Forderungen: CHF 100'985.80 nebst Zins zu 11.27 % seit 28.01.2025 Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 108'219.17 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. (Umrechnung EUR/CHF 02.09.2025) Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 108'219.17 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. (Umrechnung EUR/CHF 02.09.2025) Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14
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