• VF Allrounder GmbH

    ZH
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    Register number: CH-020.4.061.067-0
    Sector: Facility management

    Age of the company

    8 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    20'000

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

    0

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    About VF Allrounder GmbH

    • VF Allrounder GmbH is active in the industry «Facility management» and is currently active. The legal headquarters are in Bonstetten.
    • The company was founded on 29.03.2017 and has one person in its management.
    • All modifications to the commercial register entry can be found under «Notifications». The most recent modification was made on 19.05.2025.
    • The company VF Allrounder GmbH is registered under the UID CHE-294.213.372.
    • There are 4 other active companies that have registered an identical address. These include: Domaine Guichard GmbH, physio-therapien bonstetten ag, Promabau AG.

    Management (1)

    Executive board

    Vinko Filipovic

    newest authorized signatories

    Vinko Filipovic

    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Facility management

    Purpose (Original language)

    Die Gesellschaft bezweckt die Reinigung und Pflege von Gebäuden und Garten. Dienstleistungen im Bereich Privat und Gewerbe, insbesondere Reparaturen, Umbauten, Räumungen- und Abbrucharbeiten. Ankauf, Verkauf sowie Import von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im in- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritten eingehen.

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    Other company names

    Source: SOGC

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    Branches (0)

    Ownership structure

    Holdings

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    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 250519/2025 - 19.05.2025
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV03-0000001462, Commercial Registry Office Zurich

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 19.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 19.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Gemeinde Bonstetten - Friedensrichteramt Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten Gerichtliche Vorladung von Vinko Filipovic VF Allrounder GmbH Vorgeladene Partei(en): VF Allrounder GmbH CHE-294.213.372 Stallikerstrasse 1b

  • Bonstetten Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2025.00004 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Bonstetten Dorfstrasse 40
  • Bonstetten 27.05.2025, 14:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderung (Arbeitsrecht) Rechtsbegehren: ""
    1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von netto CHF 15'978.85 zzgl. 5% Zins seit 12. September 2024 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8.1% MWST) zu Lasten der Beklagten."" Säumnisfolgen: Bleibt die klagende Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen und das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bleibt die beklagte Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird entweder die Klagebewilligung erteilt (Art. 206 Abs. 2 ZPO) oder es kann bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.- ein Entscheidvorschlag unterbreitet oder auf Antrag der klagenden Partei bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- (auch in Abwesenheit der beklagten Partei) ein Entscheid gefällt werden. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwerts anlässlich der Schlichtungsverhandlung auf CHF 10'000.- oder weniger (Entscheidvorschlag) bzw. CHF 2'000.- oder weniger (Entscheid). Die Schlichtungsbehörde stellt ei einem allfälligen Entscheidvorschlag bzw. entscheid auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden klagenden Partei ab. Bleiben beide Parteien persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO). Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse bis CHF 1'000.geahndet werden (Art. 206 Abs. 4 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise: Wichtige Hinweise
      1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet (Art. 204 Abs. 1 ZPO; Ausnahmen siehe Art. 204 Abs. 3 ZPO), so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
      2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt (Art. 135 ZPO). Verschiebungsgesuche können insbesondere abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und nicht genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden.
      3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (bspw. Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO). Die Gegenpartei ist über die Vertretung vorgängig zu orientieren (Art. 204 Abs. 4 ZPO).
      4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
      5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
      6. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
      7. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00004).
      8. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.
      9. Zur Verhandlung sind alle erforderlichen Unterlagen (Verträge, [Mahn-]Schreiben etc.) mitzubringen, sofern sie nicht bereits mit dem Gesuch eingereicht wurden.
      10. Zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens wird auf den beiliegenden Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO) verwiesen, Art. 202-212.

      Bemerkungen: Schlichtungsgesuch, Vorladung und sämtliche Beilagen manuell im Briefkasten der
      Beklagten eingeworfen. Briefkasten ist bewirtschaftet. "

  • SOGC 220826/2022 - 26.08.2022
    Categories: Change of company purpose, Change of company address

    Publication number: HR02-1005548177, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    VF Allrounder GmbH, in Affoltern am Albis, CHE-294.213.372, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 134 vom 15.07.2019, Publ. 1004675321).

    Statutenänderung:
    10.08.2022.

    Sitz neu:
    Bonstetten.

    Domizil neu:
    Stallikerstrasse 1b, 8906 Bonstetten.

    Zweck neu:
    Die Gesellschaft bezweckt die Reinigung und Pflege von Gebäuden und Garten. Dienstleistungen im Bereich Privat und Gewerbe, insbesondere Reparaturen, Umbauten, Räumungen- und Abbrucharbeiten. Ankauf, Verkauf sowie Import von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im in- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritten eingehen.

    SOGC 190715/2019 - 15.07.2019
    Categories: Change of company address

    Publication number: HR02-1004675321, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    VF Allrounder GmbH, in Affoltern am Albis, CHE-294.213.372, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 65 vom 03.04.2017, S.0, Publ. 3440699).

    Domizil neu:
    Haselbachstrasse 6b, 8910 Affoltern am Albis.

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