Reports for Verein Sterbehilfe
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company.Find out more
Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data.Retrieve company dossier
About Verein Sterbehilfe
- Verein Sterbehilfe is currently active and the industry «Religious, political or secular associations». The legal headquarters are in Zürich.
- The management of the organization Verein Sterbehilfe, which was founded on the 22.08.2012, consists of 6 persons.
- The commercial register entry of the organization was last modified on 04.08.2025. Under «Notifications» it is possible to view all previous changes.
- The organization's UID is CHE-197.092.259.
- On the same address there are 10 other active companies registered. These include: A-Z Schneiderei Chivikina-Dietiker, BS24 Switzerland AG, CLEO AG.
Management (6)
newest members of the committee
Dr. Jutta Stadlbauer,
Malgorzata Niziol,
Beate Hecker,
Dr. Carlo Albert,
Dr. Roger Kusch
newest authorized signatories
Dr. Jutta Stadlbauer,
Malgorzata Niziol,
Beate Hecker,
Dr. Carlo Albert,
Dr. Roger Kusch
Executive board
Commercial register information
Entry in the commercial register
22.08.2012
Legal form
Association
Legal headquarters of the company
Zürich
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.6.001.667-7
UID/VAT
CHE-197.092.259
Sector
Religious, political or secular associations
Purpose (Original language)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.
Other company names
Past and translated company names
- Verein StHD
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Verein Sterbehilfe
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR02-1006399526, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 230 vom 26.11.2024, Publ. 1006187527).
Statutenänderung:
17.05.2025. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Benzin, Torsten, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Vizepräsident des Vorstandes, Kassier, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Stadlbauer, Dr. Jutta, deutsche Staatsangehörige, in Ainring (DE), Vizepräsidentin des Vorstandes, mit Einzelunterschrift;
Hecker, Beate, deutsche Staatsangehörige, in Reutlingen (DE), Mitglied des Vorstandes, Kassierin, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift];
Niziol, Malgorzata, von Hüntwangen, in Hüntwangen, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.
Publication number: HR02-1006187527, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 219 vom 10.11.2023, Publ. 1005881678).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hecker, Beate, deutsche Staatsangehörige, in Reutlingen (DE), Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.
Publication number: HR02-1005881678, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 192 vom 04.10.2021, Publ. 1005303757).
Statutenänderung:
21.10.2023.
Zweck neu:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.
Hit list
Here you will find a link from the management to a hit list of persons with the same name who are registered in the commercial register.