• Verein Sterbehilfe

    ZH
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    Register number: CH-020.6.001.667-7
    Sector: Religious, political or secular associations

    Age of the company

    13 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    Capital unknown

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    About Verein Sterbehilfe

    • Verein Sterbehilfe is currently active and the industry «Religious, political or secular associations». The legal headquarters are in Zürich.
    • The management of the organization Verein Sterbehilfe, which was founded on the 22.08.2012, consists of 6 persons.
    • The commercial register entry of the organization was last modified on 04.08.2025. Under «Notifications» it is possible to view all previous changes.
    • The organization's UID is CHE-197.092.259.
    • On the same address there are 10 other active companies registered. These include: A-Z Schneiderei Chivikina-Dietiker, BS24 Switzerland AG, CLEO AG.

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Religious, political or secular associations

    Purpose (Original language)

    Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.

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    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • Verein StHD
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    Branches (0)

    Ownership structure

    No information on the ownership structure is known to us.

    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Newest SOGC notifications: Verein Sterbehilfe

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 250804/2025 - 04.08.2025
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1006399526, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 230 vom 26.11.2024, Publ. 1006187527).

    Statutenänderung:
    17.05.2025. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Benzin, Torsten, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Vizepräsident des Vorstandes, Kassier, mit Einzelunterschrift.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Stadlbauer, Dr. Jutta, deutsche Staatsangehörige, in Ainring (DE), Vizepräsidentin des Vorstandes, mit Einzelunterschrift;
    Hecker, Beate, deutsche Staatsangehörige, in Reutlingen (DE), Mitglied des Vorstandes, Kassierin, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift];
    Niziol, Malgorzata, von Hüntwangen, in Hüntwangen, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.

    SOGC 241126/2024 - 26.11.2024
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1006187527, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 219 vom 10.11.2023, Publ. 1005881678).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Hecker, Beate, deutsche Staatsangehörige, in Reutlingen (DE), Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.

    SOGC 231110/2023 - 10.11.2023
    Categories: Change of company purpose

    Publication number: HR02-1005881678, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 192 vom 04.10.2021, Publ. 1005303757).

    Statutenänderung:
    21.10.2023.

    Zweck neu:
    Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.

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