• 1 result for "Carlo Albert" in the commercial register

    The commercial register contains 1 active person with the name Carlo Albert. The last SOGC message about Carlo Albert was published on 04.10.2021.

    Source: SOGC

    Dr. Carlo Albert

    domiciled in Zürich, from Naters

    Active mandates: Verein Sterbehilfe

    Connected persons: Beate HeckerJakub JarosTorsten Benzin and more

    Credit rating

    Credit rating

    Places where people with the name Carlo Albert live

    Sectors in which people with the name Carlo Albert work

    Religious, political or secular associations

    Private persons with the name Carlo Albert

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    Newest SOGC notifications: Carlo Albert

    SOGC 211004/2021 - 04.10.2021
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1005303757, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 154 vom 11.08.2020, Publ. 1004955313).

    Statutenänderung:
    05.09.2021. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Schaube, Reinhold Johann Wilhelm, deutscher Staatsangehöriger, in Oststeinbek (DE), Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Albert, Dr. Carlo, von Naters, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift].

    SOGC 200811/2020 - 11.08.2020
    Categories: Change of company name, Change of company purpose, Change in management

    Publication number: HR02-1004955313, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 42 vom 01.03.2018, Publ. 4084897).

    Statutenänderung:
    27.06.2020.

    Name neu:
    Verein Sterbehilfe.

    Zweck neu:
    Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blassen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral, verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Albert, Dr. Carlo, von Naters, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.

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