Reports for Saturn Allround GmbH in Liquidation
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Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
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About Saturn Allround GmbH in Liquidation
- Saturn Allround GmbH in Liquidation in Bern is a Limited liability company from the sector «Facility management». Saturn Allround GmbH in Liquidation is in liquidation.
- The management consists of one person. The company was founded on 03.09.2020.
- Under «Notifications» you can see all modifications to the commercial register entry. The most recent modification was on 03.06.2025.
- The reported UID is CHE-208.687.134.
Commercial register information
Entry in the commercial register
03.09.2020
Legal form
Limited liability company
Legal headquarters of the company
Bern
Commercial Registry Office
BE
Commercial register number
CH-036.4.082.582-6
UID/VAT
CHE-208.687.134
Sector
Facility management
Purpose (Original language)
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Hauswartung, Gebäudeunterhalt, Reinigung, Transport und Umzug. Des Weiteren bezweckt die Gesellschaft den Handel sowie die Vermietung von Fahrzeugen sowie den Betrieb einer Garage. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Other company names
Past and translated company names
- Saturn Allround GmbH
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Saturn Allround GmbH in Liquidation
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR02-1006346601, Commercial Registry Office Berne, (36)
Saturn Allround GmbH, in Bern, CHE-208.687.134, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 248 vom 20.12.2024, Publ. 1006211426).
Firma neu:
Saturn Allround GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 27.05.2025 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 27.05.2025, 14.15 Uhr, der Konkurs eröffnet.
Publication number: KK01-0000049656, Commercial Registry Office Berne
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABBE 28.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 28.05.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Vorläufige Konkursanzeige Saturn Allround GmbH Schuldner: Saturn Allround GmbH CHE-208.687.134 Tellstrasse 6
Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publication number: UV03-0000001465, Commercial Registry Office Berne
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 22.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Gerichtliche Vorladung von Saturn Allround GmbH Vorgeladene Partei(en): Saturn Allround GmbH CHE-208.687.134 Tellstrasse 6
- Die Konkursverhandlung vor der Gerichtspräsidentin Mühlethaler wird angesetzt auf: Dienstag, 10. Juni 2025, 11:00 Uhr, Effingerstrasse 34, 3008 Bern. Bitte am Empfang melden. Von diesem Verhandlungstermin wird den Parteien hiermit Kenntnis gegeben mit dem Hinweis, dass es ihnen frei steht, zu erscheinen.
- Der Gläubiger/Gesuchsteller hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis am 05.06.2025 einen Vorschuss von CHF 2'400.00 für Konkurs- bzw. Gerichtskosten an das Regionalgericht Bern-Mittelland, Zivilabteilung, zu bezahlen. Der Vorschuss muss bis zum genannten Datum beim Gericht eingegangen sein. Wird der Vorschuss nicht bezahlt, gilt dies als Rückzug des Konkursbegehrens und der Konkurs wird nicht eröffnet. Der Gläubiger/Gesuchsteller haftet im Konkursfalle für die Kosten, die bis zur Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen. Das Gericht kann einen entsprechenden Kostenvorschuss verlangen (Art. 169 SchKG).
- Bei Rückzug des Konkursbegehrens kann dieses frühestens nach Ablauf eines Monats wieder gestellt werden.
- Die Richterin entscheidet gemäss Art. 171 und 189 SchKG auch in Abwesenheit der Parteien ohne Aufschub und wird die Konkurseröffnung aussprechen, sofern bis zum angegebenen Termin weder der Gesamtbetrag bezahlt wurde, noch die Schuldnerin/Gesuchsgegnerin durch Urkunden beweist, dass die Schuld, Zinsen und Kosten inbegriffen, getilgt ist oder dass der Gläubiger/Gesuchsteller ihr Stundung gewährt hat, oder der Rückzug des Konkursbegehrens durch den Gläubiger/Gesuchsteller vorliegt (Art. 172 und 173a SchKG).
- Allfällige Zahlungen sind vorzugsweise direkt bei der Dienststelle Mittelland des Betreibungsamtes Bern-Mittelland einzubezahlen, wobei eine zusätzliche Inkassogebühr in Rechnung gestellt wird. Dem Gericht ist bis spätestens zum Termin der Zahlungsbeleg im Original vorzuweisen. Elektronische Zahlungsaufträge (E-Banking etc.) haben keine Gültigkeit. Telefonische Meldungen und Mitteilungen per Fax und E-Mail etc. werden nicht akzeptiert.
- Zu eröffnen: - dem Gläubiger/Gesuchsteller, unter Beilage eines Einzahlungsscheins - der Schuldnerin/Gesuchsgegnerin Mitzuteilen: - dem Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Rechtsmittelbelehrung Betreffend Leistung des Gerichtskostenvorschusses kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung eine schriftliche Begründung verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung der Verfügung (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Begründung kann die Verfügung über die Leistung des Gerichtskostenvorschusses innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden (Art. 321 Abs. 2 ZPO). Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Begründung beigefügt werden wird. Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abma-chungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung überge-ben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter be-stimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html). Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 2129) anzugeben. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: CIV 25 2129 Art der Verhandlung: Konkursverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Effingerstrasse 34, 3008 Bern 10.06.2025, 11:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Konkursandrohung in der Betreibung Nr. 225000832 des Betreibungsamtes BernMittelland, Dienststelle Mittelland
Säumnisfolgen: Von diesem Verhandlungstermin wird den Parteien hiermit Kenntnis gegeben mit dem
Hinweis, dass es ihnen frei steht, zu erscheinen.
Hit list
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