Reports for OBU AG
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company.Find out more
Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Shareholder Information
Find out which national and international companies the stock corporation you are interested in also holds shares in.Find out more
Company dossier as PDF
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About OBU AG
- OBU AG has its legal headquarters in Rümlang and is active. It is a Company limited by shares (AG) and active in the industry «Trading with various goods».
- The management consists of 0 persons. The company was entered in the trade register on the 29.07.1994.
- Under «Notifications» you will find all commercial register changes, the most recent one was made on 16.12.2025.
- The company OBU AG is registered under the UID CHE-102.248.451.
- On the same address as OBU AG there are 6 other active companies registered. These include: Autocenter Salis GmbH, AutoFix Rümi Theiventhiram, born to move AG.
Commercial register information
Entry in the commercial register
29.07.1994
Legal form
Company limited by shares (AG)
Legal headquarters of the company
Rümlang
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-320.3.037.432-8
UID/VAT
CHE-102.248.451
Sector
Trading with various goods
Purpose (Original language)
Die Gesellschaft bezweckt Handel mit Waren aller Art sowie den An- und Verkauf, inkl. Vermietung, von Fahrzeugen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Auditor
Former auditor (1)
| Name | City | Since | Until | |
|---|---|---|---|---|
| inspecta experts ag | St. Gallen | <2004 | 20.11.2013 | |
Other company names
Past and translated company names
- Obu Ochsen AG
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: OBU AG
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: UV02-0000005682, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 16.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf Gerichtlicher Entscheid gegen OBU AG Klagende Partei: Beklagte Partei: OBU AG CHE-102.248.451 Riedgrabenstrasse 20
- Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Niederglatt wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. - 4. (...)
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
- Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO250038-D Entscheiddatum: 10.12.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht s. V. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 26.12.2025 Kontaktstelle: Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf
Bemerkungen: Der gerichtliche Entscheid kann von der Antragsgegnerin am Bezirksgericht Dielsdorf
eingesehen werden.
Publication number: UV02-0000005537, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf Gerichtlicher Entscheid gegen OBU AG Klagende Partei: Beklagte Partei: OBU AG CHE-102.248.451 Riedgrabenstrasse 20
- Stellt das Handelsregisteramt Mängel in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation einer Gesellschaft fest, setzt es Frist zur Behebung des Mangels an (Art. 939 Abs. 1 OR). Dies hat die Antragsgegnerin innert Frist nicht getan, weshalb das Handelsregisteramt des Kantons Zürich die vorliegende Angelegenheit mit Eingabe vom 20. Oktober 2025 (eingegangen gleichentags) in Anwendung von Art. 939 Abs. 2 OR dem Gericht überwiesen hat.
- Der Antragsgegnerin fehlt es an - einem Verwaltungsrat (Art. 707 OR), FF00 - einer Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 OR), - einem gültigen Domizil. Betreffend Vorgehensweise und Möglichkeiten zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes ist auf die Aufforderung des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich vom 2. September 2025 (act. 3/5) zu verweisen.
- Das Gericht kann Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ansetzen (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 1 OR). Gemäss Praxis (Urteil des Bundesgerichts vom 22. November 2012, 4A_411/2012) ist die Auflösung ultima ratio.
- Im Sinne von Art. 97 ZPO ist darauf hinzuweisen, dass mit Gerichtskosten von mindestens CHF 1'000.- zu rechnen ist (§ 8 Abs. 4 der Gebührenverordnung des Obergerichts). Bei Weiterungen können sie höher ausfallen. Das Gericht verfügt:
- Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien.
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin Nichtzutreffendes löschen und auf Interpunktion achten - einen Verwaltungsrat ernennt und diesen beim Handelsregisteramt anmeldet und - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 718 Abs. 4 OR) und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
- An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Von allfälligen Vorkehrungen zur Mängelbehebung ist dem Gericht innert Frist Mitteilung zu machen. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 1 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 4. (...) Geschäftsnummer: EO250038-D Entscheiddatum: 22.10.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht s.V. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 01.12.2025 Kontaktstelle: Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf
Bemerkungen: Der gerichtliche Entscheid ist von der Antragsgegnerin am Bezirksgericht Dielsdorf
einsehbar.
Publication number: UV01-0000002485, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 11.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Entscheid betreffend Organisationsmangel OBU AG Klagende Partei: Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG Beklagte Partei: OBU AG CHE-102.248.451 Riedgrabenstrasse 20
- Auf das Gesuch wird nicht eingetreten.
- Die Gerichtsgebühr fällt ausser Ansatz.
- Es wird keine Umtriebsentschädigung zugesprochen.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Gesuchsgegnerin unter Beilage des Doppels von act. 1 sowie zusätzlich durch Publikation im SHAB.
- Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) i.V.m. Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt über CHF30'000.00 . Die Gesuchsgegnerin kann den Entscheid bei der Kanzlei des Handelsgerichtes beziehen. Entscheiddatum: 07.11.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht Der Gerichtsschreiber R. Kokanovi?
Kontaktstelle: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15,