About KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION
- KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION has its legal headquarters in Vaduz and is active. It is a Foundation and active in the industry «Religious, political or secular associations».
- The company was entered in the trade register on the 23.09.2020 and has 5 persons in its management.
- Under «Notifications» you can see all modifications to the commercial register entry. The most recent modification was on 05.12.2025.
Management (5)
newest members of the supreme governing body
I&F ADMINISTRATION AG,
Barbara Komorowska,
Katarzyna Komorowska,
Piotr Komorowski,
Zbigniew Komorowski
newest authorized signatories
Barbara Komorowska,
Katarzyna Komorowska,
Piotr Komorowski,
Zbigniew Komorowski
Commercial register information
Legal headquarters of the company
Vaduz
Sector
Religious, political or secular associations
Purpose (Original language)
Zweck der Stiftung ist: (a) Der Hauptzweck der Stiftung ist, den Fortbestand des von den Stiftern bei der Errichtung der Stiftung eingebrachten Vermögens oder des von den Stiftern innerhalb von 5 (fünf) Jahren nach der Stiftungserrichtung eingebrachten Vermögens, insbesondere Unternehmen der Gesellschaften, bei denen die Beteiligungsrechte Gegenstand einer solchen Einbringung waren, wie Vermögen der Familie der Stifter im Interesse ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Begünstigten im weitest möglichen Umfang zu sichern, einschliesslich in der Form von Gewährung bestimmter Zuwendungen an die Begünstigten; (b) Das Halten und Verwalten von Beteiligungsrechten an Rechtsträgern, an denen sie zu solchen Beteiligungsrechten berechtigt ist, sowie an anderen Rechtsträgern, über die die Stiftung Kontrolle ausübt oder auf die sie einen Massgeblichen Einfluss hat (?Tochtergesellschaften?); Aufrechterhaltung und Förderung der Entwicklung und Finanzkraft der Tochtergesellschaften; (c) Das Investieren und Verwalten von anderen Vermögenswerten der Stiftung und den Nettoerlösen (soweit sie nicht zuzuwenden sind); (d) Das Gewähren von Zuwendungen an Begünstigte, einschliesslich im Wege der Ausschüttung von Gewinnen der Stiftung; (e) Das Abschliessen von sämtlichen Rechtsgeschäften/das Führen sämtlicher Geschäfte, die der Verwirklichung des Zwecks der Stiftung sowie des Willens der Stifter dienen oder in diesem Zusammenhang erforderlich sind, darunter das Veräussern des Anfangsvermögens gegen Vergütung als ausserordentliche und unerlässliche Massnahme oder an Begünstigte; sowie (f) die Teilnahme an der Reorganisation einer Tochtergesellschaft, einschliesslich u.a. am Formwechsel einer solchen Tochtergesellschaft oder an deren Sitzverlegung in eine ausländische Jurisdiktion. Folgende Tätigkeiten der Stiftung gelten als mit ihrem Zweck vereinbar: (a) Grenzüberschreitende Sitzverlegung des Stiftungssitzes in eine ausländische Jurisdiktion, wodurch die Stiftung den Charakter der Stiftung als solchen behält und insbesondere den Willen der Stifter aufrechterhält; (b) Die Benennung einer Familienstiftung oder einer privatnützigen Stiftung, die grundsätzlich denselben Zweck hat wie die Stiftung (?Spiegelstiftung?) als Begünstigte; (c) Die Benennung einer Tochtergesellschaft als Begünstigte; (d) Die Übertragung des Stiftungsvermögens, einschliesslich u.a. des Anfangsvermögens oder eines Teils davon, an die Spiegelstiftung (Dekantierung); sowie (e) Die Übertragung des Stiftungsvermögens, einschliesslich u.a. des Anfangsvermögen oder eines Teils davon, an die Spiegelstiftung, die Begünstigte ist, oder an eine Tochtergesellschaft, die Begünstigte ist, einschliesslich u.a. der Verkauf, die Einbringung, die Schenkung, die Übertragung im Rahmen der Liquidation und/oder die Übertragung aus einem anderen Rechtsgrund. Es gilt als mit dem Zweck der Stiftung vereinbar, wenn die Stiftung Handlungen vornimmt, die keine Zuwendungen an die Begünstigten darstellen, aber indirekt zur Folge haben, dass die Begünstigten Vorteile erlangen. Insbesondere gilt es nach erfolgtem Erwerb der Aktien an BZKH durch die Stiftung als mit dem Zweck der Stiftung vereinbar, wenn die Stiftung ihr Stimmrecht in BZKH in einer Weise ausübt, die dazu führt, dass die BZKH eine Gewinnausschüttung für die von der BZKH ausgegebenen Genussscheine der Begünstigten (einschliesslich die der Spiegelstiftung) tätigt, selbst wenn dies auch zu einer Gewinnausschüttung an Drittpersonen aufgrund von diesen gehaltenen Genussscheinen führen würde.
Other company names
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Latest notifications for KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: 16883/2025, (1)
KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION, in Vaduz, FL-0002.644.265-1, Eingetragene Stiftung.
Zweck neu:
Zweck der Stiftung ist: (a) Der Hauptzweck der Stiftung ist, den Fortbestand des von den Stiftern bei der Errichtung der Stiftung eingebrachten Vermögens oder des von den Stiftern innerhalb von 5 (fünf) Jahren nach der Stiftungserrichtung eingebrachten Vermögens, insbesondere Unternehmen der Gesellschaften, bei denen die Beteiligungsrechte Gegenstand einer solchen Einbringung waren, wie Vermögen der Familie der Stifter im Interesse ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Begünstigten im weitest möglichen Umfang zu sichern, einschliesslich in der Form von Gewährung bestimmter Zuwendungen an die Begünstigten;
(b) Das Halten und Verwalten von Beteiligungsrechten an Rechtsträgern, an denen sie zu solchen Beteiligungsrechten berechtigt ist, sowie an anderen Rechtsträgern, über die die Stiftung Kontrolle ausübt oder auf die sie einen Massgeblichen Einfluss hat (?Tochtergesellschaften?);
Aufrechterhaltung und Förderung der Entwicklung und Finanzkraft der Tochtergesellschaften;
(c) Das Investieren und Verwalten von anderen Vermögenswerten der Stiftung und den Nettoerlösen (soweit sie nicht zuzuwenden sind);
(d) Das Gewähren von Zuwendungen an Begünstigte, einschliesslich im Wege der Ausschüttung von Gewinnen der Stiftung;
(e) Das Abschliessen von sämtlichen Rechtsgeschäften/das Führen sämtlicher Geschäfte, die der Verwirklichung des Zwecks der Stiftung sowie des Willens der Stifter dienen oder in diesem Zusammenhang erforderlich sind, darunter das Veräussern des Anfangsvermögens gegen Vergütung als ausserordentliche und unerlässliche Massnahme oder an Begünstigte;
sowie (f) die Teilnahme an der Reorganisation einer Tochtergesellschaft, einschliesslich u.a. am Formwechsel einer solchen Tochtergesellschaft oder an deren Sitzverlegung in eine ausländische Jurisdiktion.
Folgende Tätigkeiten der Stiftung gelten als mit ihrem Zweck vereinbar:
(a) Grenzüberschreitende Sitzverlegung des Stiftungssitzes in eine ausländische Jurisdiktion, wodurch die Stiftung den Charakter der Stiftung als solchen behält und insbesondere den Willen der Stifter aufrechterhält;
(b) Die Benennung einer Familienstiftung oder einer privatnützigen Stiftung, die grundsätzlich denselben Zweck hat wie die Stiftung (?Spiegelstiftung?) als Begünstigte;
(c) Die Benennung einer Tochtergesellschaft als Begünstigte;
(d) Die Übertragung des Stiftungsvermögens, einschliesslich u.a. des Anfangsvermögens oder eines Teils davon, an die Spiegelstiftung (Dekantierung);
sowie (e) Die Übertragung des Stiftungsvermögens, einschliesslich u.a. des Anfangsvermögen oder eines Teils davon, an die Spiegelstiftung, die Begünstigte ist, oder an eine Tochtergesellschaft, die Begünstigte ist, einschliesslich u.a. der Verkauf, die Einbringung, die Schenkung, die Übertragung im Rahmen der Liquidation und/oder die Übertragung aus einem anderen Rechtsgrund. Es gilt als mit dem Zweck der Stiftung vereinbar, wenn die Stiftung Handlungen vornimmt, die keine Zuwendungen an die Begünstigten darstellen, aber indirekt zur Folge haben, dass die Begünstigten Vorteile erlangen. Insbesondere gilt es nach erfolgtem Erwerb der Aktien an BZKH durch die Stiftung als mit dem Zweck der Stiftung vereinbar, wenn die Stiftung ihr Stimmrecht in BZKH in einer Weise ausübt, die dazu führt, dass die BZKH eine Gewinnausschüttung für die von der BZKH ausgegebenen Genussscheine der Begünstigten (einschliesslich die der Spiegelstiftung) tätigt, selbst wenn dies auch zu einer Gewinnausschüttung an Drittpersonen aufgrund von diesen gehaltenen Genussscheinen führen würde. Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 20.11.2025.
Publication number: 2560/2025, (1)
KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION, in Vaduz, FL-0002.644.265-1, Eingetragene Stiftung.
Repräsentanz/Zustelladresse neu:
Marktgass 8, 9490 Vaduz.
Publication number: 19984/2024, (1)
KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION, in Vaduz, FL-0002.644.265-1, Eingetragene Stiftung. Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 21.11.2024.
Hit list
Here you will find a link from the management to a hit list of persons with the same name who are registered in the commercial register.