• KNP AG

    ZH
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    Register number: CH-020.3.051.215-8
    Sector: Management of real estate portfolio properties

    Age of the company

    3 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    100'000

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

    0

    Reports for KNP AG

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    About KNP AG

    • KNP AG is currently active and the industry «Management of real estate portfolio properties». The legal headquarters are in Kloten.
    • KNP AG has one person entered in its management.
    • On the 04.04.2024 the commercial register entry of the company was last changed. Under «Notifications» you will find all changes.
    • The company's UID is CHE-490.434.900.
    • Companies with an identical address: 7 PASTA Pizzakurier GmbH, Act One Switzerland AG, COMGROUP GmbH.

    Management (1)

    newest board members

    Daniela Koren

    newest authorized signatories

    Daniela Koren

    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Management of real estate portfolio properties

    Purpose (Original language)

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Immobiliendienstleistungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb aller Arten von Immobiliengeschäften für eigene und fremde Rechnung, insbesondere den Erwerb, den Verkauf, die Vermittlung und die Bewirtschaftung von Liegenschaften und Grundstücken sowie die Projektierung und Ausführung von Neu- und Umbauten aller Art, wobei sie auch als Totalunternehmerin auf Rechnung Dritter auftreten kann. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Other company names

    Source: SOGC

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    Branches (0)

    Ownership structure

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    Holdings

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    Newest SOGC notifications: KNP AG

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 240404/2024 - 04.04.2024
    Categories: Change of company address

    Publication number: HR02-1006000149, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    KNP AG, in Kloten, CHE-490.434.900, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 181 vom 19.09.2022, Publ. 1005563814).

    Domizil neu:
    Steinackerstrasse 35, 8302 Kloten.

    SOGC 231003/2023 - 03.10.2023
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV03-0000000964, Commercial Registry Office Zurich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 03.10.2023 Öffentlich einsehbar bis: 03.12.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von KNP AG Vorgeladene Partei(en): KNP AG CHE-490.434.900 Hohstrasse 1

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2023.00078 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten + Flughafen Schaffhauserstrasse 135
  • Kloten 18.10.2023, 14:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Arbeitsrechtliche Forderung über CHF 40'000.00 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2023.00078 ).
    9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • SOGC 220919/2022 - 19.09.2022
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1005563814, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    KNP AG, in Kloten, CHE-490.434.900, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 95 vom 17.05.2022, Publ. 1005475021).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Vujovic, Nikola, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, in Schlieren, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Koren, Daniela, serbische Staatsangehörige, in Rümlang, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

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