• KK Aussenwärmedämmungen & Gipser (Schweiz) AG in Liquidation

    ZH
    deleted
    Register number: CH-020.3.047.912-4
    Sector: Other building work (incl. Interior finishing)

    Age of the company

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    Management

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    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Other building work (incl. Interior finishing)

    Purpose (Original language)

    Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Gipsergeschäfts und damit zusammenhängende Arbeiten wie Wärmedämmungen, Isolationen und Malerarbeiten sowie weitere Tätigkeiten im Bau- und Immobilienbereich. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Gesellschaften beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder errichten, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • KK Aussenwärmedämmungen & Gipser Schweiz AG in Liquidation
    • KK Aussenwärmedämmungen & Gipser Schweiz AG
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    SOGC 11.01.2022
    Categories: Change of company name

    Publication number: HR02-1005377829, Commercial Registry Office Zurich

    KK Aussenwärmedämmungen & Gipser (Schweiz) AG, in Nürensdorf, CHE-222.344.874, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 119 vom 23.06.2021, Publ. 1005225530).

    Firma neu:
    KK Aussenwärmedämmungen & Gipser (Schweiz) AG in Liquidation. Mit Urteil vom 26.11.2021 hat das Bezirksgericht Bülach die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SOGC 211201/2021 - 01.12.2021
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV02-0000001358, Commercial Registry Office Zurich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 01.12.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.06.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen KK Aussenwärmedämmungen & Gipser (Schweiz) AG Klagende Partei: Beklagte Partei: KK Aussenwärmedämmungen & Gipser (Schweiz) AG CHE-222.344.874 Tobelwiesstrasse 4

  • Nürensdorf Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Bassersdorf wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.- und der Gesellschaft auferlegt. 4. [Mitteilungen].
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO210047-C/ad Entscheiddatum: 26.11.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht Frist: 10 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach Gerichtsschreiberin

    MLaw A. Buric-Mendes Bemerkungen:
    Der Entscheid kann bei der bezeichneten Stelle bezogen werden.

  • SOGC 211015/2021 - 15.10.2021
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV02-0000001227, Commercial Registry Office Zurich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 15.10.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 15.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid KK Aussenwärmedämmungen & Gipser (Schweiz) AG Klagende Partei: KK Aussenwärmedämmungen & Gipser (Schweiz) AG CHE-222.344.874 Tobelwiesstrasse 4

  • Nürensdorf Beklagte Partei: Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom
      1. Oktober 2021 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
      2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
      3. Der rechtmässige Zustand kann wiederhergestellt werden, durch: - die Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, durch ein oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; die Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Domizil immer noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft (vgl. Art. 117 Abs. 4 HregV), oder - die Anmeldung des neuen Domizils, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte Person/en gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung und die Erklärung des Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhalteerklärung. und - die Ernennung einer Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz und deren Anmeldung beim Handelsregisteramt (Art. 718 Abs. 4 OR).
      4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. [Mitteilungen] Geschäftsnummer: EO210047-C Entscheiddatum: 05.10.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 30 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,

      Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
      Der Entscheid samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

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