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Commercial register information
Entry in the commercial register
12.11.2018
Deletion from the commercial register
29.05.2024
Legal form
Cooperative
Legal headquarters of the company
Mellingen
Commercial Registry Office
AG
Commercial register number
CH-400.5.444.982-9
UID/VAT
CHE-207.995.662
Sector
Management of real estate portfolio properties
Purpose (Original language)
Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder die Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen und den Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Sie verfolgt im Besonderen den Zweck, den preisgünstigen Wohnungsbau im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderung sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse zu fördern; kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern, Häuser bauen, erwerben, verwalten, vermieten oder verkaufen, auch Grundstücke oder Teile davon kaufen oder verkaufen.
Other company names
Past and translated company names
- Genossenschaft LebensRaumConcept
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Genossenschaft LebensRaumConcept in Liquidation
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR02-1005421506, Commercial Registry Office Aargau
Genossenschaft LebensRaumConcept, in Mellingen, CHE-207.995.662, Genossenschaft (SHAB Nr. 154 vom 11.08.2020, Publ. 1004955663).
Firma neu:
Genossenschaft LebensRaumConcept in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 04.01.2022 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 04.01.2022, 10.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publication number: UV04-0000000429, Commercial Registry Office Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 19.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 4. Januar 2022 Gerichtsentscheid: Betroffene: Genossenschaft LebensRaumConcept, Stetterstrasse 39, 5507 Mellingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Nach unbenutztem Ablauf der Wiederherstellungsfrist gemäss Verfügung vom 27. September 2021 erkennt der Gerichtspräsident: 1. Die Betroffene, die Genossenschaft LebensRaumConcept, wird mit Wirkung ab 4. Januar 2022, 10:00 Uhr aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt. 3.
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an:
- die Betroffene (via Publikation im shab; auszugsweise Dispositiv)
Publication number: UV04-0000000358, Commercial Registry Office Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 08.10.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 08.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Verfügung vom 27. September 2021 Gerichtsentscheid: Betroffene: Genossenschaft LebensRaumConcept, Stetterstrasse 39, 5507 Mellingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Die Anzeige wird der Betroffenen zugestellt. 2. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). 3. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. Baden, 27. September 2021 Bezirksgericht Baden, Präsidium 1 des Zivilgerichts Hinweise zur Form von Eingaben Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und
Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die
notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).