Age of the company
-Turnover in CHF
-Capital in CHF
-Employees
-Active brands
-Reports for Gemeinschaftsstiftung BVG für Temporärarbeit in Liquidation
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Economic information
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Payment collection information
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Commercial register information
Entry in the commercial register
12.03.1988
Deletion from the commercial register
24.03.2021
Legal form
Foundation
Legal headquarters of the company
Dietikon
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.7.903.304-8
UID/VAT
CHE-109.730.223
Sector
Operation of an pension fund
Purpose (Original language)
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versichertenverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Other company names
Past and translated company names
- Gemeinschaftsstiftung BVG für Temporärarbeit
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Gemeinschaftsstiftung BVG für Temporärarbeit in Liquidation
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR03-1005131853, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Gemeinschaftsstiftung BVG für Temporärarbeit in Liquidation, in Dietikon, CHE-109.730.223, Stiftung (SHAB Nr. 30 vom 12.02.2016, S.0, Publ. 2662959). Die Stiftung wird gemäss Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 04.01.2021 gelöscht.
Publication number: 3703065, Commercial Registry Office Zurich
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
MItteilung der Liquidatoren / Communication des liquidateurs Gemeinschaftsstiftung für Temporärarbeit in Liquidation Mit Zirkularbeschluss vom 24. April 2017 haben die Liquidatoren beschlossen, die freien Mittel der Stiftung gemäss folgendem Verteilplan zu verwenden: Aufteilung der freien Mittel Gemäss Jahresabschluss per 31.12.2015 verfügte die Stiftung über freie Mittel von CHF 7'347'288.38. Diese werden wie folgt auf die ehemaligen aktiven Versicherten und die ehemaligen Rentenbezüger aufgeteilt: ' Ehemalige aktive Versicherte: CHF 6'213'982.40 ' Ehemalige Rentner: CHF 1'133'305.98 Anteil der ehemaligen aktiven Versicherten Bei den ehemaligen aktiven Versicherten der Stiftung besteht ein Anspruch auf einen Anteil an den freien Mitteln, falls sie am 01.01.2013 und während mindestens 6 Monaten ununterbrochen in der Stiftung versichert waren. Der 01.01.2013 muss dabei innerhalb dieser 6 Monate liegen. Die Versicherungszeit wird höchstens bis am 30.06.2013 berücksichtigt. Massgebend für die Bestimmung des individuellen Anteils der ehemaligen aktiven Versicherten ist die bis zum Mutationsdatum verzinste Freizügigkeitsleistung. Es werden nur Ansprüche ausgezahlt, die mindestens CHF 200.- betragen. Anteil der ehemaligen Rentenbezüger Bei den Rentenbezügern werden jene Personen berücksichtigt, für die per 31.12.2013 in der Stiftung ein Vorsorgekapital zurückgestellt wurde. Jenes Vorsorgekapital, das bei einer Rückversicherungsgesellschaft geführt wurde, wird nicht einbezogen. Es wird zwischen zwei Rentnergruppen unterschieden (wobei nur Ansprüche ausgezahlt werden, die mindestens CHF 200.- betragen): ' Für Alters-, Ehegatten- und Kinderrenten ist jenes Vorsorgekapital massgebend, das per 31.12.2013 in der Stiftung gebildet wurde. ' Invalidenrenten werden mit dem Altersguthaben berücksichtigt, das per 31.12.2013 in der Stiftung geführt wurde. Umsetzung Die Destinatäre der Stiftung haben die Möglichkeit, innerhalb von
répartition pour approbation à l'Autorité de surveillance compétente. A défaut, le plan de répartition sera adapté et notifié à nouveau aux destinataires.
Publication number: 3696425, Commercial Registry Office Zurich
ERSTE VERÖFFENTLICHUNG
MItteilung der Liquidatoren / Communication des liquidateurs Gemeinschaftsstiftung für Temporärarbeit in Liquidation Mit Zirkularbeschluss vom 24. April 2017 haben die Liquidatoren beschlossen, die freien Mittel der Stiftung gemäss folgendem Verteilplan zu verwenden: Aufteilung der freien Mittel Gemäss Jahresabschluss per 31.12.2015 verfügte die Stiftung über freie Mittel von CHF 7'347'288.38. Diese werden wie folgt auf die ehemaligen aktiven Versicherten und die ehemaligen Rentenbezüger aufgeteilt: ' Ehemalige aktive Versicherte: CHF 6'213'982.40 ' Ehemalige Rentner: CHF 1'133'305.98 Anteil der ehemaligen aktiven Versicherten Bei den ehemaligen aktiven Versicherten der Stiftung besteht ein Anspruch auf einen Anteil an den freien Mitteln, falls sie am 01.01.2013 und während mindestens 6 Monaten ununterbrochen in der Stiftung versichert waren. Der 01.01.2013 muss dabei innerhalb dieser 6 Monate liegen. Die Versicherungszeit wird höchstens bis am 30.06.2013 berücksichtigt. Massgebend für die Bestimmung des individuellen Anteils der ehemaligen aktiven Versicherten ist die bis zum Mutationsdatum verzinste Freizügigkeitsleistung. Es werden nur Ansprüche ausgezahlt, die mindestens CHF 200.- betragen. Anteil der ehemaligen Rentenbezüger Bei den Rentenbezügern werden jene Personen berücksichtigt, für die per 31.12.2013 in der Stiftung ein Vorsorgekapital zurückgestellt wurde. Jenes Vorsorgekapital, das bei einer Rückversicherungsgesellschaft geführt wurde, wird nicht einbezogen. Es wird zwischen zwei Rentnergruppen unterschieden (wobei nur Ansprüche ausgezahlt werden, die mindestens CHF 200.- betragen): ' Für Alters-, Ehegatten- und Kinderrenten ist jenes Vorsorgekapital massgebend, das per 31.12.2013 in der Stiftung gebildet wurde. ' Invalidenrenten werden mit dem Altersguthaben berücksichtigt, das per 31.12.2013 in der Stiftung geführt wurde. Umsetzung Die Destinatäre der Stiftung haben die Möglichkeit, innerhalb von
répartition pour approbation à l'Autorité de surveillance compétente. A défaut, le plan de répartition sera adapté et notifié à nouveau aux destinataires.