• Bärghus Jaun AG

    FR
    active
    Check credit rating Timeline
    Check credit ratingCredit rating
    Register number: CH-217.0.430.601-6
    Sector: Operation of restaurants

    Age of the company

    43 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    400'000

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

    0

    Reports for Bärghus Jaun AG

    *displayed reports are examples
    preview

    Credit rating information

    Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company.
    Find out more
    preview

    Economic information

    Comprehensive information about the economic situation of a company.
    Find out more
    preview

    Payment behaviour

    Assessment of the payment behaviour based on past invoices.
    Find out more
    preview

    Payment collection information

    Overview of current and past debt enforcement proceedings.
    Find out more
    preview

    Company dossier as PDF

    Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data.
    Retrieve company dossier

    About Bärghus Jaun AG

    • Bärghus Jaun AG is active in the industry «Operation of restaurants» and is currently active. The legal headquarters are in Jaun.
    • There are 3 active persons registered in the management.
    • The last commercial register change was made on 20.12.2024. All changes can be viewed under the section «Notifications» and saved as a PDF.
    • The Enterprise Identification Number of the company Bärghus Jaun AG is the following: CHE-103.257.323.

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Operation of restaurants

    Purpose (Original language)

    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Bau, den Betrieb, die Vermarktung und die Verwaltung von touristischen Infrastrukturen, die Eventorganisation, die Führung, Verpachtung und Vermietung von Betrieben (z.B. Beherbergung, Restaurants, etc.) sowie damit zusammenhängender Bauten und Anlagen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

    Customise the company purpose with just a few clicks.

    Auditor

    Source: SOGC

    Former auditor (1)
    Name City Since Until
    CORE Revision AG
    Bern <2004 12.03.2014

    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • Bärghus Gastlosen A.G. Jaun
    Would you like to update the company name? Click here.

    Branches (0)

    Ownership structure

    No information on the ownership structure is known to us.

    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Newest SOGC notifications: Bärghus Jaun AG

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 241220/2024 - 20.12.2024
    Categories: Change of company purpose

    Publication number: HR02-1006211790, Commercial Registry Office Fribourg, (217)

    Bärghus Jaun AG, in Jaun, CHE-103.257.323 (SHAB vom 21.03.2024, s. 0/1005991313).

    Neuer Zweck:
    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Bau, den Betrieb, die Vermarktung und die Verwaltung von touristischen Infrastrukturen, die Eventorganisation, die Führung, Verpachtung und Vermietung von Betrieben (z.B. Beherbergung, Restaurants, etc.) sowie damit zusammenhängender Bauten und Anlagen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

    Mitteilung an die Aktionäre:
    mit Brief, elektronischer Post oder durch Publikation im SHAB. Statuten geändert am 12.12.2024.

    SOGC 241121/2024 - 21.11.2024
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: UP04-0000006633, Commercial Registry Office Fribourg

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 21.11.2024/nÖffentlich einsehbar bis: 21.12.2024/nMeldungsnummer: UP04-0000006633/nPublizierende Stelle/nBärghus Jaun AG, Mauzes Bergle 172.

    1656 Jaun/nEinladung zur ausserordentlichen/nGeneralversammlung Bärghus Jaun AG/nBetroffene Organisation:
    /nBärghus Jaun AG/nCHE-103.257.323/nc/o: Indrani Swatek-Menzel/nMauzes Bergle 172/n1656 Jaun/nAngaben zur Generalversammlung:/n12.12.2024, 09.00 Uhr, Landgasthof Garmiswil, Garmiswil 18.

    3186 Düdingen/nEinladungstext/Traktanden:
    /nGeschätzte Aktionäre/nWir laden erneut recht herzlich zur ausserordentlichen Generalversammlung und/nordentlichen Generalversammlung 23/24 der Bärghus Jaun AG ein, welche am/n12.12.2024 stattfinden werden./nTraktanden der ausserordentlichen Generalversammlung:/n1. Begrüssung/n2. Annullierung der ausserordentlichen Generalversammlung vom 13.11.2024/n3.

    Totalrevision der Statuten/nTraktanden der ordentlichen Generalversammlung:
    /n1. Begrüssung/n2. Zusammenfassung der Generalversammlung vom 13.11.2024/n3. Annullierung der ordentlichen Generalversammlung vom 13.11.2024/n4. Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 16. Dez 2023/n5. Jahresbericht/n6. Jahresrechnung 2023/24/n7. Entlastung des Verwaltungsrates/n8. Wahl des Verwaltungsrates/n9. Verschiedenes/nWir freuen uns auf das Treffen und den anschliessenden Apero und verbleiben mit/nfreundlichen Grüssen/nim Namen der Bärghus Jaun AG/nSTATUTEN/nder/nBärghus Jaun AG/nmit Sitz in Jaun/n______________________________________________________________/nI. Firma, Sitz und Zweck der Gesellscha/nArt. 1/nFirma, Sitz/nUnter der Firma/nBärghus Jaun AG/nbesteht auf unbes mmte Zeit eine Ak engesellscha gemäss den vorliegenden Statuten und/nden Vorschri en des XXVI. Titels des schweizerischen Obliga onenrechts. Der Sitz der/nGesellscha ist in Jaun FR./nArt. 2/nZweck/nDie Gesellscha bezweckt die Entwicklung, den Bau, den Betrieb, die Vermarktung und die/nVerwaltung von touris schen Infrastrukturen, die Eventorganisa on, die Führung,/nVerpachtung und Vermietung von Betrieben (z.B. Beherbergung, Restaurants, etc.) sowie/ndamit zusammenhängender Bauten und Anlagen./nDie Gesellscha kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des/nIn- und Auslandes beteiligen, gleichar ge oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich/nmit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle/nGeschä e eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellscha/nzu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen./n2/nII. Ak enkapital und Ak en/nArt. 3/nBetrag, Au eilung/nDas Ak enkapital der Gesellscha beträgt CHF 400'000.--. Es ist eingeteilt in 400 Namenak en/nzu je CHF 1'000.- nominal, vollständig liberiert durch Bareinlage./nArt. 4/nAk en/nDie Gesellscha gibt keine als Wertpapiere verbrie en Ak en oder Ak enzer fikate aus und/nder Ak onär hat keinen Anspruch auf Aushändigung von verbrie en Ak en teln. Auf/nVerlangen stellt die Gesellscha eine Bescheinigung über die Anzahl der vom einzelnen/nAk onär gehaltenen Ak en aus./nZur Übertragung der unverbrie en Ak en bedarf es der Zession und der Anzeige an die/nGesellscha ./nDie Eigentümer und die Nutzniesser der Ak en sind mit Namen und Wohnort in das/nAk enbuch der Gesellscha einzutragen unter Angabe der Anzahl und der Nummern der/nihnen gehörenden Namenak en./nDie Gesellscha anerkennt einzig die im Ak enbuch eingetragenen Personen als Ak onäre./nSteht eine Ak e in gemeinscha lichem Eigentum, so können die Berech gten die Rechte aus/nder Ak e nur durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben, welcher im Ak enbuch/neinzutragen ist./nWer allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dri en Ak en erwirbt und dadurch den/nGrenzwert von 25% des Ak enkapitals oder der S mmen erreicht oder überschreitet, muss/nder Gesellscha innert Monatsfrist den Vor- und den Nachnamen und die Adresse der/nnatürlichen Person melden, für die er letztlich handelt (wirtscha lich berech gte Person)./nDie Gesellscha führt gemäss Art. 697I OR ein Verzeichnis über die der Gesellscha/ngemeldeten wirtscha lich berech gten Personen./n3/nDas Verzeichnis muss so geführt werden, dass in der Schweiz jederzeit darauf gegriffen werden/nkann. Die Belege, die einer Meldung nach Art. 697j OR zu Grunde liegen, müssen während/nzehn Jahren nach der Streichung der Person aus dem Verzeichnis au ewahrt werden./nArt. 5/nBeschränkung der Übertragbarkeit/nZur Übertragung der unverbrie en Ak en bedarf es der Zession und der Anzeige an die/nGesellscha ./nDer Übergang der Ak en bedarf in jedem Falle der Genehmigung durch den Verwaltungsrat./nDie Zus mmung kann aus wich gen Gründen verweigert werden.

    Als wich ge Gründe gelten:
    /n1. Das Fernhalten von Erwerbern, die ein zum Gesellscha szweck in Konkurrenz/nstehendes Unternehmen betreiben, daran beteiligt oder dort angestellt sind;
    /n2. der Erwerb oder das Halten von Ak en im Namen oder im Interesse Dri er./nDie Zus mmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, sofern der/nVerwaltungsrat die Ak en - für Rechnung der Gesellscha , bes mmter Ak onäre oder Dri er/n- zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches übernimmt, oder wenn der Erwerber nicht/nausdrücklich erklärt, dass er die Ak en im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben/nhat./nSind die Ak en durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung/nerworben worden, so kann die Gesellscha das Gesuch um Zus mmung nur ablehnen, wenn/nsie dem Erwerber die Übernahme der Ak en zum wirklichen Wert anbietet./nFür die Bes mmung des wirklichen Wertes ist der Zeitpunkt des Erhalts des Gesuches um/nZus mmung der Übertragung massgebend. Der Verwaltungsrat ist dafür besorgt, mit dem/nVeräusser (Art. 685b Abs. 1 OR) bzw. mit dem Erwerber (Art. 685b Abs. 4 OR nach Möglichkeit/neinen Übernahmepreis rechtsverbindlich zu vereinbaren. Kommt innert 30 Tagen nach Erhalt/ndes Gesuches keine Vereinbarung zustande, wird der wirkliche Wert durch eine/nRevisionsgesellscha /Treuhandgesellscha festgesetzt, die von der Gesellscha und dem/nVeräusserer bzw. Erwerber gemeinsam gewählt wird. Können sich die Parteien innerhalb von/nweiteren 10 Tagen nicht auf eine Revisionsgesellscha /Treuhandgesellscha einigen, wird sie/nauf Begehren einer der Parteien durch das Gericht am Sitz der Gesellscha ernannt. Die Kosten/nder Bewertung trägt die Gesellscha ./n4/nArt. 6/nBezugsrecht/nIm Falle der Erhöhung des Ak enkapitals und der Ausgabe neuer Ak en haben die bisherigen/nAk onäre ein Bezugsrecht nach Massgabe des Nominalwertes ihres ausgewiesenen bisherigen/nBeteiligungsverhältnisses. Sollten die neu auszugebenden Namenak en nicht oder nur/nteilweise durch die bezugsberech gten Ak onäre gezeichnet werden, so ist der/nVerwaltungsrat befugt, diese Ak en anderwei g im Interesse der Gesellscha zuzuweisen./nFür die neuen Namenak en gelten die in Ar kel 5 der Statuten enthaltenen/nÜbertragungsbeschränkungen./nDie Generalversammlung kann bei der Erhöhung des Ak enkapitals aus wich gen Gründen/neine abweichende Regelung der Bezugsberech gung, insbesondere die Zuweisung eines Teiles/noder der Gesamtheit der neu auszugebenden Ak en an Nichtak onäre, beschliessen. Als/nwich ge Gründe gelten insbesondere die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen/noder Beteiligungen, die Umwandlung von Darlehen in Ak en, sowie die Beteiligung der/nArbeitnehmer. Durch die Au ebung des Bezugsrechts darf niemand in unsachlicher Weise/nbegüns gt oder benachteiligt werden./nIII. Organe der Gesellscha/nA. Die Generalversammlung/nArt. 7/nEinberufung/nDie ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach/nAbschluss des Geschä sjahres sta . Ausserordentliche Generalversammlungen werden nach/nBedürfnis einberufen, insbesondere wenn es die Revisionsstelle oder ein Mitglied des/nVerwaltungsrates schri lich und unter Angabe des Grundes verlangt./nEbenso können ein oder mehrere Ak onäre, die zusammen mindestens den zehnten Teil des/nAk enkapitals vertreten, unter Angabe des Grundes schri lich die Einberufung verlangen./nWird die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung von der R

    SOGC 241022/2024 - 22.10.2024
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: UP04-0000006586, Commercial Registry Office Fribourg

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 22.10.2024/nÖffentlich einsehbar bis: 22.11.2024/nMeldungsnummer: UP04-0000006586/nPublizierende Stelle/nBärghus Jaun AG, Mauzes Bergle 172.

    1656 Jaun/nEinladung zur ausserordentlichen/nGeneralversammlung Bärghus Jaun AG/nBetroffene Organisation:
    /nBärghus Jaun AG/nCHE-103.257.323/nc/o: Indrani Swatek-Menzel/nMauzes Bergle 172/n1656 Jaun/nAngaben zur Generalversammlung:/n13.11.2024, 09.00 Uhr.

    Notariat Zumwald & Partner AG/nBahnhofstrasse 9A/nDüdingen/nEinladungstext/Traktanden:
    /nGeschätzte Aktionäre/nWir laden zu einer ausserordentlichen Generalversammlung ein, welche am 13.11.2024/num 9.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Zumwald & Partner AG in der/nBahnhofstrasse 9A, Düdingen stattfinden wird./nDie Bärghus Jaun AG soll für zukünftige Herausforderungen breiter aufgestellt werden./nAus diesem Grund beantragt der Verwaltungsrat eine Totalrevision der Statuten. Der/nEntwurf der Statuten ist ab sofort in der Raiffeisenbank Jaun einsehbar. Zwei zentrale/nElemente der vorgeschlagenen Revision sind erweiterte Geschäftstätigkeiten (Zweck der/nGesellschaft) und die Umstellung auf ein digitales Aktienbuch. Zudem wird die/nDurchführung der Generalversammlung an die technischen Möglichkeiten angepasst./nTraktanden der ausserordentlichen Generalversammlung:/n1. Begrüssung/n2. Totalrevision der Statuten/nWir freuen uns auf das Treffen und verbleiben mit freundlichen Grüssen/nim Namen der Bärghus Jaun AG/nAlexandra Stolz, Präsidentin/nSTATUTEN/nder/nBärghus Jaun AG/nmit Sitz in Jaun/n______________________________________________________________/nI. Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft/nArt. 1/nFirma, Sitz/nUnter der Firma/nBärghus Jaun AG/nbesteht auf unbestimmte Zeit eine Aktiengesellschaft gemäss den vorliegenden Statuten und/nden Vorschriften des XXVI. Titels des schweizerischen Obligationenrechts. Der Sitz der/nGesellschaft ist in Jaun FR./nArt. 2/nZweck/nDie Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Bau, den Betrieb, die Vermarktung und die/nVerwaltung von touristischen Infrastrukturen, die Eventorganisation, die Führung,/nVerpachtung und Vermietung von Betrieben (z.B. Beherbergung, Restaurants, etc.) sowie/ndamit zusammenhängender Bauten und Anlagen./nDie Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des/nIn- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich/nmit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle/nGeschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft/nzu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen./n2/nII. Aktienkapital und Aktien/nArt. 3/nBetrag, Aufteilung/nDas Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 400'000.--. Es ist eingeteilt in 400 Namenaktien/nzu je CHF 1'000.- nominal, vollständig liberiert durch Bareinlage./nArt. 4/nAktien/nDie Gesellschaft gibt keine als Wertpapiere verbrieften Aktien oder Aktienzertifikate aus und/nder Aktionär hat keinen Anspruch auf Aushändigung von verbrieften Aktientiteln. Auf/nVerlangen stellt die Gesellschaft eine Bescheinigung über die Anzahl der vom einzelnen/nAktionär gehaltenen Aktien aus./nZur Übertragung der unverbrieften Aktien bedarf es der Zession und der Anzeige an die/nGesellschaft./nDie Eigentümer und die Nutzniesser der Aktien sind mit Namen und Wohnort in das/nAktienbuch der Gesellschaft einzutragen unter Angabe der Anzahl und der Nummern der/nihnen gehörenden Namenaktien./nDie Gesellschaft anerkennt einzig die im Aktienbuch eingetragenen Personen als Aktionäre./nSteht eine Aktie in gemeinschaftlichem Eigentum, so können die Berechtigten die Rechte aus/nder Aktie nur durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben, welcher im Aktienbuch/neinzutragen ist./nWer allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Aktien erwirbt und dadurch den/nGrenzwert von 25% des Aktienkapitals oder der Stimmen erreicht oder überschreitet, muss/nder Gesellschaft innert Monatsfrist den Vor- und den Nachnamen und die Adresse der/nnatürlichen Person melden, für die er letztlich handelt (wirtschaftlich berechtigte Person)./nDie Gesellschaft führt gemäss Art. 697I OR ein Verzeichnis über die der Gesellschaft/ngemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen./n3/nDas Verzeichnis muss so geführt werden, dass in der Schweiz jederzeit darauf gegriffen werden/nkann. Die Belege, die einer Meldung nach Art. 697j OR zu Grunde liegen, müssen während/nzehn Jahren nach der Streichung der Person aus dem Verzeichnis aufbewahrt werden./nArt. 5/nBeschränkung der Übertragbarkeit/nZur Übertragung der unverbrieften Aktien bedarf es der Zession und der Anzeige an die/nGesellschaft./nDer Übergang der Aktien bedarf in jedem Falle der Genehmigung durch den Verwaltungsrat./nDie Zustimmung kann aus wichtigen Gründen verweigert werden.

    Als wichtige Gründe gelten:
    /n1. Das Fernhalten von Erwerbern, die ein zum Gesellschaftszweck in Konkurrenz/nstehendes Unternehmen betreiben, daran beteiligt oder dort angestellt sind;
    /n2. der Erwerb oder das Halten von Aktien im Namen oder im Interesse Dritter./nDie Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, sofern der/nVerwaltungsrat die Aktien - für Rechnung der Gesellschaft, bestimmter Aktionäre oder Dritter/n- zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches übernimmt, oder wenn der Erwerber nicht/nausdrücklich erklärt, dass er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben/nhat./nSind die Aktien durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung/nerworben worden, so kann die Gesellschaft das Gesuch um Zustimmung nur ablehnen, wenn/nsie dem Erwerber die Übernahme der Aktien zum wirklichen Wert anbietet./nFür die Bestimmung des wirklichen Wertes ist der Zeitpunkt des Erhalts des Gesuches um/nZustimmung der Übertragung massgebend. Der Verwaltungsrat ist dafür besorgt, mit dem/nVeräusser (Art. 685b Abs. 1 OR) bzw. mit dem Erwerber (Art. 685b Abs. 4 OR nach Möglichkeit/neinen Übernahmepreis rechtsverbindlich zu vereinbaren. Kommt innert 30 Tagen nach Erhalt/ndes Gesuches keine Vereinbarung zustande, wird der wirkliche Wert durch eine/nRevisionsgesellschaft/Treuhandgesellschaft festgesetzt, die von der Gesellschaft und dem/nVeräusserer bzw. Erwerber gemeinsam gewählt wird. Können sich die Parteien innerhalb von/nweiteren 10 Tagen nicht auf eine Revisionsgesellschaft/Treuhandgesellschaft einigen, wird sie/nauf Begehren einer der Parteien durch das Gericht am Sitz der Gesellschaft ernannt. Die Kosten/nder Bewertung trägt die Gesellschaft./n4/nArt. 6/nBezugsrecht/nIm Falle der Erhöhung des Aktienkapitals und der Ausgabe neuer Aktien haben die bisherigen/nAktionäre ein Bezugsrecht nach Massgabe des Nominalwertes ihres ausgewiesenen bisherigen/nBeteiligungsverhältnisses. Sollten die neu auszugebenden Namenaktien nicht oder nur/nteilweise durch die bezugsberechtigten Aktionäre gezeichnet werden, so ist der/nVerwaltungsrat befugt, diese Aktien anderweitig im Interesse der Gesellschaft zuzuweisen./nFür die neuen Namenaktien gelten die in Artikel 5 der Statuten enthaltenen/nÜbertragungsbeschränkungen./nDie Generalversammlung kann bei der Erhöhung des Aktienkapitals aus wichtigen Gründen/neine abweichende Regelung der Bezugsberechtigung, insbesondere die Zuweisung eines Teiles/noder der Gesamtheit der neu auszugebenden Aktien an Nichtaktionäre, beschliessen. Als/nwichtige Gründe gelten insbesondere die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen/noder Beteiligungen, die Umwandlung von Darlehen in Aktien, sowie die Beteiligung der/nArbeitnehmer. Durch die Aufhebung des Bezugsrechts darf niemand in unsachlicher Weise/nbegünstigt oder benachteiligt werden./nIII. Organe der Gesellschaft/nA. Die Generalversammlung/nArt. 7/nEinberufung/nDie ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach/nAbschluss des Geschäftsjahres statt. Ausserordentliche Generalversammlungen werden nach/nBedürfnis einberufen, insbesondere wenn es die Revisionsstelle oder ein Mitglied des/nVerwaltungsrates schriftlich und unter Angabe des Grundes verlangt./nEbenso können ein oder mehrere Aktionäre, die zusammen m

    Hit list

    Here you will find a link from the management to a hit list of persons with the same name who are registered in the commercial register.

    Title
    Confirm