• Avilan Sport Foundation

    ZH
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    Register number: CH-020.7.002.640-5
    Sector: Sport services

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    About Avilan Sport Foundation

    • Avilan Sport Foundation from Zürich operates in the sector «Sport services» and is active.
    • The organization was entered in the trade register on the 27.11.2024.
    • The organization has last modified its commercial register entry on 07.11.2025. All previous commercial register entries are available under «Notifications».
    • The reported UID is CHE-353.895.107.
    • On the same address as Avilan Sport Foundation there are 30 other active companies registered. These include: ADOLF WEBER SWISS AG, Allegro Development GmbH, ASFOS GmbH.

    Management (3)

    newest members of the Foundation Board

    Bryan David Frey,
    Vanessa Cynthia Frey

    newest authorized signatories

    Bryan David Frey,
    Vanessa Cynthia Frey

    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Sport services

    Purpose (Original language)

    Die Stiftung bezweckt die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten. Diese Bereiche umfassen konkret die folgenden Inhalte: a) Die Förderung der Bewegung, der ausgewogenen und gesunden Ernährung sowie der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Kindern, alles in Anlehnung an den Zweck und die Website der fit4future foundation (CHE111.645.696). b) Die Förderung des Breitensports von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, was primär durch eine Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erfolgen soll. Die Zielsetzung besteht darin, Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten zu motivieren und zu gewinnen, um diese "von der Strasse" zu nehmen und von Videospielen ("gamen") abzuhalten. Diese kann insbesondere durch Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erreicht werden, welche auch im Leistungssport tätig und ambitioniert sind. c) Die Förderung und Unterstützung von talentierten jungen Sportlern und/oder Spitzensportlern in Randsportarten mit ausdrücklicher Ausnahme von Tennis, Fussball und Eishockey -, bei denen die Familie die nötigen Ausgaben nicht decken kann. Hiervon erfasst ist insbesondere die finanzielle Unterstützung jedoch nur von bedürftigen Personen. Die Stiftung kann alle dem Stiftungszweck entsprechende Projekte direkt oder indirekt unterstützen. Entsprechend dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung ist deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen auch Erfüllungsgehilfen herangezogen werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes werden u.a. folgende Tätigkeiten entfaltet: 1. materielle (einschliesslich finanzielle) Unterstützung dem Zweck der Stiftung entsprechender Projekte, insbesondere von anderen gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen im In- und Ausland; 2. Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zur Förderung a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten; 3. das Generieren von Spenden und die Gewinnung von Förderern und Unterstützern zur Erreichung des Stiftungszwecks; 4. Unterstützung von Austauschprogrammen für die Förderung des Anliegens gemäss Ziff. 2 vorstehend; 5. die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland mit dem Ziel, den Stiftungszweck auch durch diese gemeinnützigen Organisationen zu erreichen. Die materiellen Mittel dürfen nur für den genannten Stiftungszweck verwendet werden. Die Stiftungsratsmitglieder oder diesen nahe stehende Personen dürfen keine Vermögensvorteile, Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden (vgl. dazu auch Art. 6 lit. d). Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch weitere steuerbefreite Stiftungen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an steuerbefreiten Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für steuerbefreite Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und passiv verwalten.

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    Auditor

    Source: SOGC

    Current auditor (1)
    Name City Since Until
    Wadsack Zug AG
    Zug 02.12.2024

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    Source: SOGC

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    Holdings

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    SOGC 251107/2025 - 07.11.2025
    Categories: Change of company purpose

    Publication number: HR02-1006478233, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Avilan Sport Foundation, in Zürich, CHE-353.895.107, Stiftung (SHAB Nr. 19 vom 29.01.2025, Publ. 1006240888).

    Urkundenänderung:
    30.10.2025.

    Zweck neu:
    Die Stiftung bezweckt die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten.

    Diese Bereiche umfassen konkret die folgenden Inhalte:
    a) Die Förderung der Bewegung, der ausgewogenen und gesunden Ernährung sowie der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Kindern, alles in Anlehnung an den Zweck und die Website der fit4future foundation (CHE111.645.696). b) Die Förderung des Breitensports von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, was primär durch eine Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erfolgen soll. Die Zielsetzung besteht darin, Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten zu motivieren und zu gewinnen, um diese "von der Strasse" zu nehmen und von Videospielen ("gamen") abzuhalten. Diese kann insbesondere durch Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erreicht werden, welche auch im Leistungssport tätig und ambitioniert sind. c) Die Förderung und Unterstützung von talentierten jungen Sportlern und/oder Spitzensportlern in Randsportarten mit ausdrücklicher Ausnahme von Tennis, Fussball und Eishockey -, bei denen die Familie die nötigen Ausgaben nicht decken kann. Hiervon erfasst ist insbesondere die finanzielle Unterstützung jedoch nur von bedürftigen Personen. Die Stiftung kann alle dem Stiftungszweck entsprechende Projekte direkt oder indirekt unterstützen. Entsprechend dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung ist deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen auch Erfüllungsgehilfen herangezogen werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes werden u.a.

    folgende Tätigkeiten entfaltet:
    1. materielle (einschliesslich finanzielle) Unterstützung dem Zweck der Stiftung entsprechender Projekte, insbesondere von anderen gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen im In- und Ausland;
    2. Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zur Förderung a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten;
    3. das Generieren von Spenden und die Gewinnung von Förderern und Unterstützern zur Erreichung des Stiftungszwecks;
    4. Unterstützung von Austauschprogrammen für die Förderung des Anliegens gemäss Ziff. 2 vorstehend;
    5. die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland mit dem Ziel, den Stiftungszweck auch durch diese gemeinnützigen Organisationen zu erreichen. Die materiellen Mittel dürfen nur für den genannten Stiftungszweck verwendet werden. Die Stiftungsratsmitglieder oder diesen nahe stehende Personen dürfen keine Vermögensvorteile, Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden (vgl. dazu auch Art. 6 lit. d). Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch weitere steuerbefreite Stiftungen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an steuerbefreiten Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für steuerbefreite Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und passiv verwalten.

    SOGC 250129/2025 - 29.01.2025
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: HR02-1006240888, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Avilan Sport Foundation, in Zürich, CHE-353.895.107, Stiftung (SHAB Nr. 234 vom 02.12.2024, Publ. 1006191882).

    Aufsichtsbehörde neu:
    Eidg. Departement des Innern, in Bern.

    SOGC 241202/2024 - 02.12.2024
    Categories: Company foundation

    Publication number: HR01-1006191882, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Avilan Sport Foundation, in Zürich, CHE-353.895.107, Limmatquai 4, 8001 Zürich, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    19.11.2024.

    Zweck:
    Die Stiftung bezweckt zur Hauptsache die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten.

    Diese Bereiche umfassen konkret die folgenden Inhalte:
    a) Die Förderung der Bewegung, der ausgewogenen und gesunden Ernährung sowie der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Kindern, alles in Anlehnung an den Zweck und die Website der fit4future foundation (CHE-111.645.696). b) Die Förderung des Breitensports von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, was primär durch eine Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erfolgen soll. Die Zielsetzung besteht darin, Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten zu motivieren und zu gewinnen, um diese "von der Strasse" zu nehmen und von Videospielen ("gamen") abzuhalten. Diese kann insbesondere durch Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erreicht werden, welche auch im Leistungssport tätig und ambitioniert sind. c) Die Förderung und Unterstützung von talentierten jungen Sportlern und/oder Spitzensportlern in Randsportarten - mit ausdrücklicher Ausnahme von Tennis, Fussball und Eishockey -, bei denen die Familie die nötigen Ausgaben nicht decken kann. Die Stiftung kann alle dem Stiftungszweck entsprechende Projekte direkt oder indirekt unterstützen. Entsprechend dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung ist deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen auch Erfüllungsgehilfen herangezogen werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes werden u.a.

    folgende Tätigkeiten entfaltet:
    1. materielle (einschliesslich finanzielle) Unterstützung dem Zweck der Stiftung entsprechender Projekte, insbesondere von anderen gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland;
    2. Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zur Förderung a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten;
    3. das Generieren von Spenden und die Gewinnung von Förderern und Unterstützern zur Erreichung des Stiftungszwecks;
    4. Unterstützung von Austauschprogrammen für die Förderung des Anliegens gemäss Ziff. 2 vorstehend;
    5. die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland mit dem Ziel, den Stiftungszweck auch durch diese gemeinnützigen Organisationen zu erreichen. Die materiellen Mittel dürfen nur für den genannten Stiftungszweck verwendet werden. Die Stiftungsratsmitglieder oder diesen nahe stehende Personen dürfen keine Vermögensvorteile, Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden (vgl. dazu auch Art. 6 lit. d). Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch weitere Stiftungen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

    Eingetragene Personen:
    Frey, Vanessa, von Eschenbach (LU), in Uitikon, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Frey, Bryan, von Wyssachen, in Uitikon, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Wadsack Zug AG (CHE-109.364.928), in Zug, Revisionsstelle.

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