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Commercial register information
Entry in the commercial register
22.08.2018
Deletion from the commercial register
11.04.2024
Legal form
Limited liability company
Legal headquarters of the company
Kloten
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.4.065.436-6
UID/VAT
CHE-192.651.855
Sector
Other building work (incl. Interior finishing)
Purpose (Original language)
Die Gesellschaft erbringt als Subunternehmen Arbeiten für Dritte im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie im Bereich der Gebäudetechnik. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen aller Art in der Projektabwicklung bei Neu- und Umbauten aller Art. Zudem bezweckt sie die Planung, Projektierung, Montage, Import und Export sowie Handel mit Einbauküchen und Inneneinrichtungen jeglicher Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassung und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Other company names
Past and translated company names
- AMD Bau Tech GmbH
- ADM Bau Tech GmbH
- Euro City Travel GmbH
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: AMD Bau Tech GmbH in Liquidation
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR02-1005403036, Commercial Registry Office Zurich
AMD Bau Tech GmbH, in Kloten, CHE-192.651.855, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 66 vom 03.04.2020, Publ. 1004865129).
Firma neu:
AMD Bau Tech GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 05.01.2022 hat das Bezirksgericht Bülach die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publication number: UV02-0000001475, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen AMD Bau Tech GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: AMD Bau Tech GmbH CHE-192.651.855 Schaffhauserstrasse 139
- Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Bassersdorf wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.- und der Gesellschaft auferlegt. 4. [Mitteilungen]
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO210054-C/ad Entscheiddatum: 05.01.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht Frist: 10 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
Der Entscheid kann bei der bezeichneten Stelle bezogen werden.
Publication number: UV02-0000001248, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.10.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 21.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen AMD Bau Tech GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: AMD Bau Tech GmbH CHE-192.651.855 Schaffhauserstrasse 139
- Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 7. Oktober 2021 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
- Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 wiederhergestellt werden durch: - die Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, durch ein oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; die Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Domizil immer noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft (vgl. Art. 117 Abs. 4 HRegV), oder - die Anmeldung des neuen Domizils, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung (Art. 17 Abs. 1 HRegV), und die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhalteerklärung. Ist die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde, so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der dann neuen Statuten eingereicht werden (Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 22 Abs. 3 f. HRegV).
- An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. [Mitteilung] Geschäftsnummer: EO210054-C Entscheiddatum: 11.10.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.11.2021 Frist beginnt mit Publikationsdatum Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
Der Entscheid samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.