About Aervisory Genossenschaft
- Aervisory Genossenschaft is currently active and the industry «Other freelance work». The legal headquarters are in Schaan.
- Aervisory Genossenschaft has 2 persons entered in its management.
- The last commercial register change was made on 06.11.2025. All changes can be viewed under the section «Notifications» and saved as a PDF.
Commercial register information
Legal headquarters of the company
Schaan
Sector
Other freelance work
Purpose (Original language)
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung, Implementierung und Anwendung von innovativen Strategien im Bereich der Luftfahrt insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (AI) und digitalen Technologien um die Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovation Urkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen.
Other company names
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Latest notifications for Aervisory Genossenschaft
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: 15114/2025, (1)
Aervisory Genossenschaft, in Schaan, FL-0002.747.928-3, In der Specki 3, 9494 Schaan, Genossenschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
21.10.2025.
Zweck:
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung, Implementierung und Anwendung von innovativen Strategien im Bereich der Luftfahrt insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (AI) und digitalen Technologien um die Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovation Urkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Publikationsorgan:
Liechtensteiner Vaterland.
Angaben zur Verwaltung:
Ruhl, Michael Thomas, StA: Deutschland, 8957 Spreitenbach, Präsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift;
Ruhl, Jonas Michael, StA: Deutschland, 8957 Spreitenbach, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Hit list
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