• Alice Weinmann-Frey

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    wohnhaft in Maur
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    Neueste SHAB-Meldungen: Alice Weinmann-Frey

    SHAB 191128/2019 - 28.11.2019
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004769611, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung, in Maur, CHE-114.049.817, Stiftung (SHAB Nr. 185 vom 23.09.2016, S.0, Publ. 3070415).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Weinmann-Frey, Alice, von Herrliberg, in Maur, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Arni, Rolf, von Bubikon, in Bubikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
    Roth, Werner, von Hemberg, in Zürich, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
    Rothenberger-Arni, Bettina, von Bubikon, in Rüti (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

    SHAB 22/2008 - 01.02.2008
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 4318094, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung, in Maur, CH-020.7.001.494-6, Aschbach 613, 8124 Maur, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    12.12.2007.

    Zweck:
    Die Stiftung bezweckt, Tieren, die ausgesetzt wurden oder unter schlechten Bedingungen gehalten werden, eine geschützte Heimstätte zu verschaffen. In solchen Heimstätten sollen auch Tiere Aufnahme finden können, denen infolge ihres Alters, Krankheit, ungenügender Nutzleistung oder aus anderen Gründen die Tötung droht. Sie sollen in den Heimstätten ihren 'Lebensabend' verbringen können. Die Heimstätten können in der gesamten Schweiz geführt werden;
    sie dürfen keinen kommerziellen Zwecken dienen. In Rahmen einer artgerechten Tierhaltung ist eine Nutzung der Tiere zulässig;
    allfällige aus einer solchen Nutzung erzielte Erträge sind jedoch ausschliesslich für den Betrieb und den Unterhalt der Heimstätten zu verwenden. An den in den Heimstätten betreuten Tieren dürfen keine Experimente und/oder wissenschaftliche Versuche/Forschungen und dergleichen durchgeführt werden. Die Stiftung kann auch öffentlichkeitswirksame Massnahmen zur Bekämpfung schlechter Tierhaltung, Tiertransporten, Tierversuchen (Vivisektion), usw. unterstützen oder durchführen. Die Stiftung hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung, d.h. sie hat gemeinnüztigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Oberstes Stiftungsziel ist der Schutz der in den Heimstätten betreuten Tiere. Es ist möglich, dass Tiere, die bisher in den Heimstätten gehalten wurden, einen neuen Besitzer/Halter bekommen können, sofern genügend Gewähr dafür geboten wird, dass die Tiere am neuen Ort artgerecht gehalten werden. Der Stiftungsrat hat Kriterien festzulegen, die in einem solchen Fall die neuen Besitzer/Halter erfüllen müssen. Der Erwerb von Grundeigentum ist möglich.

    Organisation:
    Stiftungsrat von 3 bis 7 Mitgliedern und Revisionsstelle.

    Eingetragene Personen:
    Weinmann-Frey, Alice, von Herrliberg, in Maur, Präsidentin, mit Einzelunterschrift;
    Weinmann, Hans, von Herrliberg, in Maur, Vizepräsident, mit Einzelunterschrift;
    Arni, Rolf, von Bubikon, in Bubikon, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten;
    Roth, Werner, von Hemberg, in Zürich, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten;
    Vogt, David, liechtensteinischer Staatsangehöriger, in Balzers (FL), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten;
    Verena Locher, in Zürich (CH-440.1.003.000-8), Revisionsstelle.

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