Auskünfte zu Iris Iten
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Iris Iten
Publikationsnummer: 4827818, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
WMS Wohnbaugenossenschaft, in Stäfa, CH-020.5.901.648-5, Genossenschaft (SHAB Nr. 193 vom 05.10.2007, S. 23, Publ. 4141724).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Iten, Iris, von Unterägeri, in Stäfa, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: 3540638, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
WMS Wohnbaugenossenschaft, in Stäfa, CH-020.5.901.648-5, Genossenschaft (SHAB Nr. 153 vom 10.08.2005, S. 20, Publ. 2969136).
Statutenänderung:
9.05.2006.
Zweck neu:
Die Genossenschaft bezweckt Menschen, denen es aus finanziellen Gründen schwer fällt in Stäfa Wohnraum zu finden, möglichst kostengünstigen und qualitativ guten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Dies sucht sie zu erreichen durch:
a) die Beschaffung von geeignetem Bauland zu Eigentum oder im Baurecht, b) die Erstellung oder den Erwerb von Wohnhäusern, c) den Unterhalt und die Verwaltung derselben, d) die Vermietung von Wohnungen an ihre Mitglieder. Wohnbauten im Besitz der Genossenschaft sind dauernd der Spekulation zu entziehen. Die Genossenschaft verzichtet auf die Erstellung und den Erwerb von freistehenden Einfamilienhäusern. Die Genossenschaft unterstützt Bestrebungen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens zwischen den Bewohnern. Als gemeinnützige Selbsthilfeorganisation erstrebt die Genossenschaft keinen Gewinn.
Anteilscheine neu:
CHF 50.--, CHF 250.-- und CHF 1'000.-- [bisher: CHF 50.--, CHF 1 000.--].
Haftung/Nachschusspflicht neu:
Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht. [bisher: Haftung: Ohne persönliche Haftung.].
Pflichten neu:
Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 50.-- (natürliche Personen), CHF 250.-- (juristische Personen mit bis zu 5 Mitarbeitern) bzw. CHF 1'000.-- (juristische Personen mit mehr als 5 Mitarbeitern) zu übernehmen. Mieter einer Genossenschaftswohnung sind verpflichtet, sich mit einem von der Generalversammlung, entsprechend der Grösse des Mietobjektes (Anzahl Zimmer) festzulegenden, angemessenen Betrag am Kapital zu beteiligen. Die Höhe des Betrages darf nicht ausschliessenden Charakter für Mietinteressenten mit knappen finanziellen Mitteln annehmen. [bisher: Pflichten: Mitglieder, denen eine Genossenschaftsbaute vermietet wird, sind verpflichtet, gemäss näherer Umschreibung in den Statuten weitere Anteilscheine zu übernehmen.] [gestrichen: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet mindestens einen Anteilschein zu CHF 50.-- zu übernehmen.] [gestrichen: Pflichten: Eintrittsgebühr von CHF 100.-- sowie Jahresbeiträge von CHF 40.--.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bentschik, Iris, von Kleinandelfingen, in Stäfa, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Pompeo-Zbinden, Christine, von Rüschegg, in Stäfa, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Wüthrich, Nicole, deutsche Staatsangehörige, in Stäfa, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied];
Iten, Iris, von Unterägeri, in Stäfa, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.