Auskünfte zu Katharina Gasser-Jud
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Katharina Gasser-Jud
Publikationsnummer: 3576250, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Schweizer Lunch-Check, in Zürich, CH-020.5.901.325-4, Betrieb eines Verpflegungssystems für private und öffentliche Unternehmungen in den gastgewerblichen Verpflegungsbetrieben ihrer Mitglieder sowie Förderung ihrer Interessen, Genossenschaft (SHAB Nr. 142 vom 25.07.2002, S. 21, Publ. 576596).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Gasser-Jud, Katharina, von Maur, in Maur, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bachmann, Willy, von Wollerau, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Hammer, Anton, von Schwarzenberg, in Wallisellen, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Wellauer, Irene, von Küsnacht ZH, in Küsnacht ZH, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Schweizer Lunch Check (Lunch-Check Suisse), in Zürich, Genossenschaft (SHAB Nr.10 vom 16.1.1995, S.275).
Statutenänderung:
23.5.1995, 21.5.1996.
Firma neu:
Schweizer Lunch-Check.
Zweck neu:
Betrieb eines Verpflegungssystems für private und öffentliche Unternehmungen in den gastgewerblichen Verpflegungsbetrieben ihrer Mitglieder sowie Förderung ihrer Interessen. Dabei kann sie in weiteren Bereichen tätig werden, die ihre Interessen berühren. Die Gesellschaft verfolgt nur politische Ziele zur Verwirklichung der Genossenschaftszwecke.
Anteilscheine neu:
(Die Anteilscheine sind aufgehoben worden.) (bisher: Fr.200).
Pflichten neu:
Jahresbeiträge sowie ausserordentliche Beiträge werden von der Generalversammlung beschlossen. Im weiteren werden gemäss näherer Regelung in den Statuten Verwaltungskostenbeiträge erhoben (bisher: Pflichten: Jedes Mitglied hat eine der Anzahl seiner patentpflichtigen Betriebe entsprechende Anzahl von Anteilscheinen zu übernehmen.) (bisher: Pflichten: Im weiteren werden gemäss näherer Regelung in den Statuten Verwaltungskostenbeiträge erhoben.) (bisher: Pflichten: Jahresbeiträge sowie ausserordentliche Beiträge werden von der Generalversammlung beschlossen.). Mit Beschluss der Generalversammlung vom 21.05.1996 werden die Anteilscheine zu Fr.200 aufgehoben und zurückbezahlt;
die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von Art. 734 i.V.m. Art. 874 Abs. 2 OR wird mit öffentlicher Urkunde vom 25.09.1996 festgestellt.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Müller, Benno, von Zumikon und Hettlingen, in Zumikon, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Gasser-Jud, Katharina, von Maur, in Maur, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.