Aufräumen bei der CS: Ein weiterer Fall der einstigen Grossbank wird verhandelt. (Adobe Stock)
Recht
1.12.2025 | nzz.ch
Im Fall Moçambique reicht die Bundesanwaltschaft nun Klage gegen die Credit Suisse ein
Die Kreditvergaben an Staatsunternehmen im ostafrikanischen Land standen seit langem im Fokus der Justiz. Nun wird eine ehemalige CS-Mitarbeiterin wegen Geldwäscherei angeklagt.
Im Zusammenhang mit Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen hat die Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen eine Mitarbeiterin der damaligen Credit Suisse wegen des Verdachts der Geldwäscherei eingereicht. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Die BA will zudem gegen die einstige CS, ihre Muttergesellschaft Credit Suisse Group AG sowie gegen deren Nachfolgeunternehmen UBS AG und UBS Group AG vorgehen. Ihnen wirft sie vor, die Straftat aufgrund von organisatorischen Mängeln nicht verhindert zu haben.
Suspekte Überweisung von rund 8 Millionen Dollar
Die Credit Suisse hatte 2013 im ostafrikanischen Land Kreditgeschäfte mit drei Staatsunternehmen im Umfang von total über 2 Milliarden Dollar getätigt. 2016 wurde dann der Moçambique-Schuldenskandal bekannt. Damals hatte das Wirtschafts- und Finanzministerium Moçambiques Gelder in Höhe von rund 7,86 Millionen Dollar auf ein CS-Konto in der Schweiz überwiesen. Dieses gehörte einer ausländischen Gesellschaft, die als Dienstleisterin im Zusammenhang mit den Kreditgeschäften galt. Die Gelder wurden folglich auch als «Running Fees» deklariert.
Mutmasslich handelte es sich aber dabei laut der Anklage um Bestechungsgelder. Kurz darauf flossen 7 Millionen Dollar vom besagten Konto in die Vereinigten Arabischen Emirate ab. Die CS reagierte darauf mit Abklärungen. Aber die verantwortliche Compliance-Mitarbeiterin habe der CS empfohlen, die Geschäftsbeziehung bloss zu saldieren und nicht die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) beizuziehen. Laut der Anklageschrift hat es aber zahlreiche Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Gelder aus verbrecherischen Quellen stammten.
Zu wenig unternommen
Im Jahr 2020 hatte die Bundesanwaltschaft ein erstes Strafverfahren in diesem Zusammenhang eröffnet, das sie zurzeit gegen zwei natürliche Personen wegen des Verdachts der Geldwäscherei und des Verdachts der Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger führt. Aufgrund von Erkenntnissen aus diesem ersten Strafverfahren eröffnete die BA 2023 eine zweite Strafuntersuchung, die sie nun mit der Einreichung der Anklageschrift von Ende November abschloss.
Die BA wirft der beschuldigten Compliance-Mitarbeiterin vor, dass rund 600 000 Dollar mutmasslich verbrecherischer Herkunft durch die Saldierung des Kontos ins Ausland abfliessen konnten und dort gewaschen wurden. Sie wird deshalb der Mithilfe zur Geldwäscherei beschuldigt.
Der CS und dem Nachfolgeunternehmen UBS wirft die BA vor, im relevanten Zeitraum im Jahr 2016 «nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um die mutmasslich begangene Geldwäscherei zu verhindern». Gemäss Anklageschrift sollen 2016 insbesondere erhebliche Mängel im Risikomanagement, im Compliance und im Weisungswesen im Zusammenhang mit der Geldwäschereibekämpfung bestanden haben.
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