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Kehrtwende im Ständerat: Es gibt keinen Lohndeckel für die UBS-Chef

UBS-Chef Sergio Ermotti und seine UBS-Kollegen können aufatmen. (Adobe Stock)

Kehrtwende im Ständerat: Es gibt keinen Lohndeckel für die UBS-Chef

Finanzen

17.12.2025 |

Kehrtwende im Ständerat: Es gibt keinen Lohndeckel für die UBS-Chef

Der Vorschlag für eine Maximalvergütung von 3 bis 5 Millionen Franken bei Grossbanken ist im Parlament vom Tisch. Der Ständerat hat am Dienstag seinen Ausreisser vom vergangenen Jahr korrigiert.

Es war ein Überraschungscoup. Im März 2025 erreichte eine Motion des Thurgauer SVP-Ständerats Jakob Stark für einen Lohndeckel im Bankwesen von 3 bis 5 Millionen Franken pro Jahr eine knappe Mehrheit im Ständerat – dem Gremium der angeblich Unaufgeregten. Selbst Befürworter der Motion waren überrascht. Einzelne sprachen von einem Betriebsunfall, andere redeten von einem Symbolentscheid, und Jakob Stark selbst liess durchblicken, dass man den Text seines Vorstosses nicht unbedingt wörtlich nehmen müsse. Der Entscheid kam im Windschatten der Debatte um den Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Debakel der Credit Suisse.

Im Visier von Stark waren Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der systemrelevanten Banken – jene, die laut Stark im Notfall «staatlichen Schutz» erhalten. Direkt betroffen vom Vorstoss wäre faktisch nur die UBS: Deren rund 15 Geschäftsleitungsmitglieder erhielten für 2024 im Mittel Vergütungen von über 9 Millionen Franken, und der Konzernchef Sergio Ermotti brachte es auf fast 15 Millionen.

«Keine falschen Anreize»

Die Betroffenen können nun aufatmen: Der Lohndeckel wird nicht kommen. Abgezeichnet hatte sich das schon diesen Herbst, als der mutmasslich «volksnähere» Nationalrat den Ständerat in den Senkel stellte und mit klarer Mehrheit eine entscheidende Abschwächung des Vorstosses beschloss. Zum einen stellte der geänderte Text klar, dass es nicht um das ganze Bankwesen geht, sondern nur um die systemrelevanten Banken. Und vor allem war nicht mehr die Rede von einem absoluten Lohnmaximum.

Stattdessen fordert der revidierte Text «nur», dass Vergütungssysteme und Ausschüttungen «keine falschen Anreize setzen und insbesondere variable Vergütungen (Erfolgsprämien) nicht erfolgen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt». Der Text verlangt zwar immer noch, dass die Vergütungen zu «limitieren» seien. Aber Beteiligte stellten klar, dass damit nicht ein absoluter Lohndeckel gemeint sei.

In einer wohlwollenden Lesart bot die abgeschwächte Version dem Ständerat die Chance auf einen halbwegs gesichtswahrenden Rückzug. Am Dienstag stand für die zweite Beratung der kleinen Parlamentskammer zur Motion Stark die ursprüngliche Version nicht einmal mehr zur Debatte: Es gab keinen Antrag dazu. So ging es nur noch um die Frage: Ja zur geänderten Variante oder Versenkung der ganzen Motion? Die vorberatende Wirtschaftskommission des Ständerats hatte die Versenkung empfohlen, doch der Mehrheit im Rat schien dies ein etwas zu drastischer Kurswechsel zu sein. So kam am Ende die abgeschwächte Version mit 28 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen durch.

Offene Türen eingerannt

Die neue Version tut nicht weh, denn sie rennt offene Türen ein. Sie entspricht inhaltlich im Wesentlichen einem PUK-Postulat, welches das Parlament bereits an den Bundesrat überwiesen hat. Das sagten am Dienstag im Ständerat Befürworter wie Gegner der Motion Stark. Und vor allem hat der Bundesrat diesen Juni in seinen Richtungsentscheiden zur künftigen Bankenregulierung bereits dargelegt, dass er Vorgaben zur Vergütungspolitik vorsieht.

Für die Bankbranche generell sieht die Regierung einige «minimale Grundsätze» vor. Wie etwa: «Struktur und Höhe der Gesamtvergütungen stimmen mit der Risikopolitik der Bank überein.» Konkretere Vorgaben sind für die systemrelevanten Institute geplant. Zu den angesprochenen Themen zählen etwa die Aufschiebung von Vergütungsteilen durch Sperrfristen, die Möglichkeit der Rückforderung ausbezahlter Vergütungen und die Sanktionierung von Fehlverhalten von Managern auch durch Vergütungsmassnahmen.

Der Bundesrat unterstützte denn auch die geänderte Motion Stark, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat sagte. Die Gegner betonten derweil, dass die Motion überflüssig sei, Symbolpolitik darstelle und unklar formuliert sei. Sie warnten zudem vor unerwünschten Nebenwirkungen: Eine Einschränkung der variablen Vergütungen könne zu einer Erhöhung der Fixlöhne führen.

Aus Sicht der Befürworter verlangt die Motion nur, was für den gesunden Menschenverstand selbstverständlich sein sollte: dass es beim Ausbleiben des Geschäftserfolgs keine Erfolgsprämien gibt. Diese Logik erscheint bestechend. Doch bei genauerem Hinsehen mag man zum Beispiel Folgendes fragen: Wenn ein riesiger Verlust im USA-Geschäft der UBS das Jahresergebnis des Gesamtkonzerns ins Minus drückt, darf die Bank dann für das betreffende Jahr auch in den erfolgreichen Geschäftseinheiten keine Boni auszahlen? Der Vorstoss verlangt dies nicht ausdrücklich, aber man könnte den Text so interpretieren. Man könnte ihn jedoch auch anders deuten. So besteht für die Umsetzung grosser Spielraum.

Aus inhaltlicher Sicht ist der Vorstoss damit gleichzeitig harmlos und überflüssig. Doch Symbolpolitik ist in Bundesbern ein beliebtes Fach. So fragten mehrere Befürworter des Vorstosses im Ständerat rhetorisch: Welches Signal würde eine Ablehnung des Vorstosses senden? Hier der Vorschlag einer Antwort: dass dem Ständerat Inhalte wichtiger sind als Symbolik.

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