• ZURITEC AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.039.049-4
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    12 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    260'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu ZURITEC AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über ZURITEC AG

    • ZURITEC AG aus Herisau ist im Bereich «Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros» tätig und aktiv.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 10.04.2013.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 09.07.2025. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma ZURITEC AG lautet CHE-169.803.133.
    • An derselben Adresse sind 164 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: 360 Alpine Vision AG, 4E Metal Management Sàrl, 7 WAYS TRUST AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung von und den Handel mit technischen Produkten, insbesondere von Rollensystemen für die Industrie. Ferner bezweckt sie den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Schweizer oder ausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann Patente, Handelsmarken und technische und industrielle Kenntnisse erwerben, verwalten und übertragen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Industrie- und Handelsunternehmen beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle mit den vorgenannten Zwecken unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Geschäfte tätigen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: ZURITEC AG

    SHAB 250709/2025 - 09.07.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000017840, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 09.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, ZURITEC AG Betroffene Organisation: ZURITEC AG CHE-169.803.133 Bahnhofstrasse 4

  • Herisau Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung nach Art. 938 Abs. 1 OR und Art. 939 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art.
  • Abs. 3 HRegV: . Bei der aufgeführten Rechtseinheit stimmt der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des einzigen Mitglieds des Verwaltungsrates und Zeichnungsberechtigten unbekannt). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderungen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. . Da der Wohnort des einzigen Zeichnungsberechtigten unbekannt ist, muss davon ausgegangen werden, dass die aufgeführte Rechtseinheit einen Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation in Bezug auf die Vertretung aufweist (keine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz [Art. 718 Abs. 4 OR]). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Vertretung wieder herzustellen und eine entsprechende Änderung innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung notwendig ist. Wird der Mangel nicht innerhalb der Frist behoben und auch die fehlende Notwendigkeit nicht belegt, so überweist das Handelsregister die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift (Art. 939 Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 09.09.2025 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SHAB 250606/2025 - 06.06.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000078217, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABAR 06.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 06.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Appenzeller Hinterland, Poststrasse 6, 9102 Herisau Zahlungsbefehl ZURITEC AG Schuldner: ZURITEC AG CHE-169.803.133 Bahnhofstrasse 4

  • Herisau Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft handelnd durch Kanton Appenzell Ausserrhoden, Steuerverwaltung Vertreter: Kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden Kasernenstrasse 2
  • Herisau Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 24.03.2025 Forderungen: CHF 1'079.50 nebst Zins zu 4.5 % seit 21.03.2025 CHF 25.00 KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN CHF 44.25 VERZUGSZINS BIS 20.03.2025 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: DIREKTE BUNDESSTEUER 2022 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Appenzeller Hinterland Poststrasse 6, P.O.B. 1160
  • Herisau

  • SHAB 250606/2025 - 06.06.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000078220, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABAR 06.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 06.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Appenzeller Hinterland, Poststrasse 6, 9102 Herisau Zahlungsbefehl ZURITEC AG Schuldner: ZURITEC AG CHE-169.803.133 Bahnhofstrasse 4

  • Herisau Gläubiger: Kanton Appenzell Ausserrhoden, Gemeinde Herisau Vertreter: Kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden Kasernenstrasse 2
  • Herisau Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 24.03.2025 Forderungen: CHF 850.50 nebst Zins zu 5 % seit 21.03.2025 CHF 25.00 KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN CHF 8.35 AUSGLEICHSZINS CHF 25.10 VERZUGSZINS BIS 20.03.2025 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: STAATS- UND GEMEINDESTEUER 2022 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Appenzeller Hinterland Poststrasse 6, P.O.B. 1160
  • Herisau

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