• XENOS DSW AG in Liquidation

    AR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-130.3.022.336-5
    Branche: Erbringen von Sekretariats- und Schreibdienste

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu XENOS DSW AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Sekretariats- und Schreibdienste

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Office-Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • XENOS DSW AG
    • OFFICE ANGELS AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: XENOS DSW AG in Liquidation

    SHAB 07.02.2022
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung am Kapital, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005398977, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    XENOS DSW AG, in Herisau, CHE-163.951.025, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 159 vom 18.08.2021, Publ. 1005273176).

    Firma neu:
    XENOS DSW AG in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.

    Vinkulierung neu:
    Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Amtes wegen aufgehoben (Art. 685a Abs. 3 OR). Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 11.01.2022 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Konkursamt von Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.

    SHAB 220114/2022 - 14.01.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002012, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel XENOS DSW AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: XENOS DSW AG CHE-163.951.025 Bahnhofplatz 10

  • Herisau Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Die XENOS DSW AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-163.951.025, wird mit Wirkung ab Dienstag, 1
      1. Januar 2022, 14:00 Uhr, aufgelöst.
      2. Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
      3. Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
      4. Das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, wird als Liquidator der Gesellschaft eingesetzt.
      5. Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 (bei Begründungsverzicht CHF 200.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
      6. Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 11.01.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.01.2022 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,

      Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
      SV2 21 276

  • SHAB 211217/2021 - 17.12.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002676, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 17.12.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Verfügung nach Art. 939 OR, XENOS DSW AG Betroffene Organisation: XENOS DSW AG CHE-163.951.025 Bahnhofplatz 10

  • Herisau Ausgangslage: -Verfügung:
    1. Die Gesellschaft wird aufgefordert, innert einer Frist von 20 Tagen den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung und Vertretung wieder herzustellen.
    2. Die Frist steht während der Gerichtsferien nicht still.
    3. Eingaben an das Gericht müssen die Verfahrensnummer enthalten. Die Nummer dieses Verfahrens lautet: SV2 21 276
    4. Bei Säumnis wird umgehend die Auflösung der Gesellschaft verfügt. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 06.01.2022 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,

    Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
    SV2 21 276

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