Auskünfte zu VERITY Group AG in Liquidation
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Über VERITY Group AG in Liquidation
- VERITY Group AG in Liquidation ist in der Branche «Herstellung pharmazeutischer Produkte» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Herisau.
- Die Firma wurde am 18.10.2000 gegründet und hat eine Person im Management.
- Am 26.08.2025 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma VERITY Group AG in Liquidation ist unter der UID CHE-101.311.532 eingetragen.
- An der gleichen Adresse sind 160 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: 360 Alpine Vision AG, 7 WAYS TRUST AG, A.I.G. Invest AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.10.2000
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-130.0.011.630-3
UID/MWST
CHE-101.311.532
Branche
Herstellung pharmazeutischer Produkte
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die weltweite Herstellung, Analyse und Berichterstattung von biologischen Tests in der Gesundheits- und Wellnessbranche sowie die Produktion und Handel mit Nahrungsergänzungsprodukten; Im- und Export sowie Handel mit Waren aller Art; Patente, Lizenzen, Marken, Bürgschaften, Garantien und Know-how; kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Niederlassungen gründen sowie Beteiligungen, Wertgegenstände, Grundstücke und Immobilien kaufen, halten, vermieten und verkaufen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Wadsack Zug AG | Zug | <2004 | 27.11.2008 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- VERITY Group AG
- DNA talks AG
- TRE FINANCE AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: VERITY Group AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006417028, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
VERITY Group AG, in Herisau, CHE-101.311.532, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 19 vom 29.01.2025, Publ. 1006241443).
Firma neu:
VERITY Group AG in Liquidation.
Vinkulierung neu:
Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 21.07.2025 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Publikationsnummer: KK01-0000052826, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABAR, KABZG 25.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 25.08.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige VERITY Group AG Schuldner: VERITY Group AG CHE-101.311.532 Bahnhofstrasse 4
- Juli 2025 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 21. Juli 2025 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 20.08.2025. *** Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der VERITY Group AG, 9100 Herisau AR, sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen, welche Sachen der VERITY Group AG, 9100 Herisau AR, besitzen oder bei denen die VERITY Group AG, 9100 Herisau AR, Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen. *** Die Organe der Kridarin werden hiermit aufgefordert, die Buchhaltungsakten der VERITY Group AG, 9100 Herisau AR, innert 10 Tagen beim Konkursamt Appenzell Ausserrhoden einzureichen. Das Konkursamt benötigt folgende von Gesetzes wegen vorgeschrieben Bücher bzw. Geschäftsakten: - Bilanzen der letzten 10 Jahre - Erfolgsrechnungen der letzten 10 Jahre - Buchhaltungs-Kontoblätter der letzten 10 Jahre - Buchhaltungs-Buchungsjournale der letzten 10 Jahre - Buchungsbelege im Original der der letzten 10 Jahre - Anlagebuchhaltung der letzten 10 Jahre - Gründungsurkunden, Statuten, Protokolle der Generalversammlungen der letzten 10 Jahre - Eine Liste sämtlicher zurzeit noch vorhandener Aktiven, d.h. Liste über bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen, Rechte, Patente, Rezepte etc., insbesondere eine Auflistung über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit entsprechenden Rechnungskopien, dies auch dann, wenn die betreffenden Forderungen von den Debitoren und/oder Kunden bestritten werden - Produktions- und Lieferverträge, Verträge über Kauf und Verkauf von Aktiven - Protokolle und Beschlüsse der Gesellschaftsversammlungen der letzten 10 Jahre
- Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist - Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter
ersichtlich ist
Publikationsnummer: UV01-0000002443, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 25.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 25.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel VERITY Group AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: VERITY Group AG CHE-101.311.532 Bahnhofstrasse 4
- Die VERITY Group AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-101.311.532, wird mit Wirkung ab Montag, 2
- Juli 2025, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 21.07.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.08.2025 Kontaktstelle:
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
SV1 25 147
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.