Auskünfte zu SwissHouse GmbH in Liquidation
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Über SwissHouse GmbH in Liquidation
- SwissHouse GmbH in Liquidation hat den Sitz in Herisau, ist in Liquidation und im Bereich «Sonstige Dienstleistungen Verkehr» tätig.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 23.01.1998.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 23.05.2025.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma SwissHouse GmbH in Liquidation lautet CHE-104.068.925.
- Es sind 3 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: BIN Solutions AG, Erfolg Holding AG, Grokoli AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.01.1998
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.018.033-4
UID/MWST
CHE-104.068.925
Branche
Sonstige Dienstleistungen Verkehr
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Logistik-Dienstleistungen sowie Beratungen, insbesondere für Spediteure. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland beteiligen und Grundeigentum erwerben und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- SwissHouse GmbH
- WebHOUSE GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: SwissHouse GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006339689, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
SwissHouse GmbH, in Herisau, CHE-104.068.925, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 242 vom 12.12.2024, Publ. 1006203088).
Firma neu:
SwissHouse GmbH in Liquidation. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 16.04.2025 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Publikationsnummer: KK01-0000049516, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZH, KABAR 23.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 23.05.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige SwissHouse GmbH Schuldner: SwissHouse GmbH CHE-104.068.925 c/o: HCC AG Schmiedgasse 6
- Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist - Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter
ersichtlich ist.
Publikationsnummer: UV01-0000002415, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 17.04.2025 Öffentlich einsehbar bis: 17.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel SwissHouse GmbH Klagende Partei: -Beklagte Partei: SwissHouse GmbH CHE-104.068.925 c/o: HCC AG Schmiedgasse 6
- Die SwissHouse GmbH, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-CHE-104.068.925, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 16. April 2025, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 16.04.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.04.2025 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 25 57
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.