Auskünfte zu Erfolg Holding AG
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Über Erfolg Holding AG
- Erfolg Holding AG mit Sitz in Herisau ist aktiv. Erfolg Holding AG ist im Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen» tätig.
- Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 22.08.2025.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AR unter der UID CHE-435.804.917 eingetragen.
- An derselben Adresse sind 8 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: BIN Solutions AG, Bitag CH GmbH, Decken Wand Bau GmbH.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
25.11.2021
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-170.3.046.554-7
UID/MWST
CHE-435.804.917
Branche
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Kauf und den Verkauf von Immobilien, die Verwaltung und die Entwicklung von Immobilien sowie der Kauf und Verkauf von Unternehmen. In der Schweiz darf die Gesellschaft - direkt oder indirekt - nur Grundstücke halten, deren Erwerb im Sinne von Art. 2 BewG keiner Bewilligung bedarf. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Erfolg Holding AG
Publikationsnummer: UV01-0000002454, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel Erfolg Holding AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: Erfolg Holding AG CHE-435.804.917 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die Erfolg Holding AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-435.804.917, wird mit Wirkung ab Dienstag, 19. August 2025, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 19.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 01.09.2025 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 25 208
Publikationsnummer: UV04-0000001616, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 08.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 08.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Ausgleichskasse Zug gegen Erfolg Holding AG Gerichtsentscheid: Gesuchstellerin Ausgleichskasse Zug, Baarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug Gesuchsgegnerin Erfolg Holding AG, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 6. August 2025
- Das Verfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.
- Die Entscheidgebühr von CHF 150.00 (bei Begründungsverzicht CHF 100.00) wird der Gesuchsgegnerin auferlegt. Es wird Vormerk genommen, dass die Gesuchsgegnerin die Entscheidgebühr von CHF 100.00 (bei Begründungsverzicht) bezahlt hat. Die Gerichtskasse wird angewiesen, der Gesuchstellerin den Betrag von CHF 142.00 zu überweisen und den Kostenvorschuss von CHF 2'000.00 zurückzuerstatten. Die Gerichtskasse wird ebenfalls angewiesen, der Gesuchsgegnerin den zu viel bezahlten Betrag von CHF 42.00 zurückzuerstatten.
- Allfällige Vertretungs- und Umtriebskosten trägt jede Partei selbst.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV1 25 175
Publikationsnummer: BH07-0000005377, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 25.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Verfügung nach Art. 939 OR, Erfolg Holding AG Betroffene Organisation: Erfolg Holding AG CHE-435.804.917 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die Gesellschaft wird aufgefordert, innert einer Frist von 20 Tagen ein Rechtsdomizil sowie eine neue zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz zu bestimmen und im Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Die Handelsregisteranmeldung ist innert dieser Frist dem Gericht mitzuteilen.
- Die Frist steht während der Gerichtsferien nicht still.
- Eingaben an das Gericht müssen die Verfahrensnummer enthalten. Die Nummer dieses Verfahrens lautet: SV2 25 208
- Bei Säumnis wird umgehend die Auflösung der Gesellschaft verfügt. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 14.08.2025 Kontaktstelle:
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
SV2 25 208
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.