Auskünfte zu Erfolg Holding AG in Liquidation
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Über Erfolg Holding AG in Liquidation
- Erfolg Holding AG in Liquidation mit Sitz in Herisau ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen». Erfolg Holding AG in Liquidation ist in Liquidation.
- Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
- Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 22.09.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AR unter der UID CHE-435.804.917 eingetragen.
- Bitag CH GmbH, Decken Wand Bau GmbH, LEGTAX AG haben die gleiche Adresse wie Erfolg Holding AG in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
25.11.2021
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-170.3.046.554-7
UID/MWST
CHE-435.804.917
Branche
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Kauf und den Verkauf von Immobilien, die Verwaltung und die Entwicklung von Immobilien sowie der Kauf und Verkauf von Unternehmen. In der Schweiz darf die Gesellschaft - direkt oder indirekt - nur Grundstücke halten, deren Erwerb im Sinne von Art. 2 BewG keiner Bewilligung bedarf. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Erfolg Holding AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Erfolg Holding AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006438853, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Erfolg Holding AG, in Herisau, CHE-435.804.917, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 90 vom 12.05.2025, Publ. 1006329025).
Firma neu:
Erfolg Holding AG in Liquidation.
Vinkulierung neu:
Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 19.08.2025 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Publikationsnummer: KK01-0000053894, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZG, KABAR 18.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 18.09.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige Erfolg Holding AG Schuldner: Erfolg Holding AG CHE-435.804.917 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist - Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter
ersichtlich ist
Publikationsnummer: UV01-0000002454, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel Erfolg Holding AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: Erfolg Holding AG CHE-435.804.917 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die Erfolg Holding AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-435.804.917, wird mit Wirkung ab Dienstag, 19. August 2025, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 19.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 01.09.2025 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 25 208
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.