• Sternenwind GmbH in Liquidation

    BE
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-036.4.075.299-6
    Branche: Landwirtschaft (sonstige)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Sternenwind GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Landwirtschaft (sonstige)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Produktion und Herstellung von Hanf und Hanfprodukten aller Art mit Schwerpunkten im Lebensmittel- und Pharmabereich sowie Handel inklusive Import/Export und Verkauf von solchen Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Sternenwind GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Sternenwind GmbH in Liquidation

    SHAB 230406/2023 - 06.04.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005718883, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Sternenwind GmbH in Liquidation, in Wiler bei Utzenstorf, CHE-450.865.553, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 34 vom 19.02.2020, Publ. 1004833667). Nachdem der begründete Einspruch gegen die Löschung zurückgezogen wurde, wird die Rechtseinheit im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a aHRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 201028/2020 - 28.10.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000013327, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABBE 28.10.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal Schluss des Konkursverfahrens Sternenwind GmbH in Liquidation Schuldner: Sternenwind GmbH in Liquidation CHE-450.865.553 Werkstrasse 3

  • Wiler b. Utzenstorf Datum des Schlusses: 22.10.2020
    Rechtliche Hinweise Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
    Schluss der Spezialliquidation nach Art. 230a SchKG

  • SHAB 200624/2020 - 24.06.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000012815, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBE - 24.06.2020 Meldungsnummer: Kanton: BE Publizierende Stelle: Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle EmmentalOberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal Kollokationsplan und Inventar Sternenwind GmbH in Liquidation Schuldner: Sternenwind GmbH in Liquidation CHE-450.865.553 Werkstrasse 3

  • Wiler b. Utzenstorf Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger, bei Vermeidung des Ausschlusses, Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG, hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
    Ablauf der Frist: 14.07.2020 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 04.07.2020

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