Auskünfte zu Sportgarage ST GmbH in Liquidation
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Über Sportgarage ST GmbH in Liquidation
- Sportgarage ST GmbH in Liquidation hat den Sitz in Kleindöttingen, ist in Liquidation und im Bereich «Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern» tätig.
- Sportgarage ST GmbH in Liquidation wurde am 13.01.2022 gegründet.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 23.02.2024.
- Die Firma ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-257.145.246 eingetragen.
- An derselben Adresse sind 5 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: A.E & Partner GmbH, ABC Pneuhaus + Autohandel GmbH, Carosmania Group GmbH.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.01.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Böttstein
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.450.485-3
UID/MWST
CHE-257.145.246
Branche
Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer Garage für Motorfahrzeuge, Autohandel sowie Verkauf von Auto-Accessoires und Zubehör. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Sportgarage ST GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Sportgarage ST GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: KK03-0000049751, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 23.02.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 23.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 23.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Einstellung des Konkursverfahrens Sportgarage ST GmbH Schuldner: Sportgarage ST GmbH CHE-257.145.246 Hauptstrasse 70
Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222
SchKG)./am
Publikationsnummer: HR02-1005953998, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Sportgarage ST GmbH in Liquidation, in Böttstein, CHE-257.145.246, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 37 vom 22.02.2023, Publ. 1005684893). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 30.01.2024 ist über die bereits aufgelöste Gesellschaft mit Wirkung ab dem 31.01.2024, 11.00 Uhr der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 30.01.2024 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: UV02-0000003519, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 31.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 31.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt des Kantons Aargau gegen Sportgarage ST GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt des Kantons Aargau CHE-113.505.994 Bahnhofplatz 3c
- Januar 2023 gestützt auf Art.
- OR die Gesellschaft mit Wirkung ab Dienstag, 31. Januar 2023, 11:00 Uhr, auflöste und die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft anordnete, - dass das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, mit Eingabe vom 12. April 2023 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 31. Januar
- 11:00 Uhr, den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen, - dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist, - dass über die Sportgarage ST GmbH, Hauptstrasse 70, 5314 Kleindöttingen, der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 31. Januar 2023, 11:00 Uhr, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird, - dass die Entscheidgebühr in Höhe von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist. Der Gerichtspräsident erkennt:
- Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
- Über die Sportgarage ST GmbH, Hauptstrasse 70, 5314 Kleindöttingen, wird der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 31. Januar 2023, 11.00 Uhr, eröffnet.
- Das Konkursverfahren über die Sportgarage ST GmbH, Hauptstrasse 70, 5314 Kleindöttingen, wird mangels Aktiven eingestellt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) - das Konkursamt des Kantons Aargau (zur Publikation) - die leitende Konkursbeamtin - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau - das Regionale Betreibungsamt Kleindöttingen - das Grundbuchamt Baden Bad Zurzach, 30. Januar 2024 Bezirksgericht Zurzach Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.81 Entscheiddatum: 30.01.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 31. Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 12.02.2024
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, - Bad Zurzach