• Spielmann Pianos AG

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.039.825-6
    Branche: Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

    Alter der Firma

    12 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Spielmann Pianos AG

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    Bonitätsauskunft

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    Über Spielmann Pianos AG

    Management (1)

    neueste Verwaltungsräte

    Sandro Foschi

    neuste Zeichnungsberechtigte

    Sandro Foschi

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Führung eines Musikhauses und einer Musikschule sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Spielmann Pianos Ltd
    • Spielmann Pianos SA
    • Spielmann Pianos Ltd in liquidation
    • Spielmann Pianos AG in Liquidation
    • Spielmann Pianos SA en liquidation
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Neueste SHAB-Meldungen: Spielmann Pianos AG

    SHAB 250917/2025 - 17.09.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000005299, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 17.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 17.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V., Wengistrasse 30, 8004 Zürich Gerichtlicher Entscheid gegen Spielmann Pianos AG Klagende Partei: Beklagte Partei: Spielmann Pianos AG CHE-179.970.471 Zweierstrasse 100

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Das Fristerstreckungsgesuch vom 3
      1. Juli 2025 wird abgewiesen.
      2. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen ab Publikation im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Es handelt sich um die begründete Ausfertigung des Urteils vom 20. August 2025. Sie liegt in der Kanzlei (Thurgauerstr. 40, 8050 Zürich-Oerlikon) zur Einsicht auf. Geschäftsnummer: EO240407-L Entscheiddatum: 20.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 29.09.2025

      Kontaktstelle: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V.,
      P.O.B. , 8036 Zürich,

  • SHAB 250822/2025 - 22.08.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000005220, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V., Wengistrasse 30, 8004 Zürich Gerichtlicher Entscheid gegen Spielmann Pianos AG Klagende Partei: Beklagte Partei: Spielmann Pianos AG CHE-179.970.471 Zweierstrasse 100

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Das Fristerstreckungsgesuch vom 3
      1. Juli 2025 wird abgewiesen.
      2. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dieser Entscheid erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen ab Publikation an schriftlich beim Bezirksgericht Zürich, Einzelgericht im summarischen Verfahren (EO), Postfach, 8036 Zürich, eine Begründung verlangt wird (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft die Frist zur Erklärung einer Berufung ab Zustellung des begründeten Entscheides. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO240407-L Entscheiddatum: 20.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V.

      Kontaktstelle: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V.,
      Postfach, 8036 Zürich,

  • SHAB 250225/2025 - 25.02.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000004630, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 25.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 25.08.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V., Wengistrasse 30, 8004 Zürich Gerichtlicher Entscheid gegen Spielmann Pianos AG Klagende Partei: Beklagte Partei: Spielmann Pianos AG CHE-179.970.471 Zweierstrasse 100

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. (...) Geschäftsnummer: EO240407-L Entscheiddatum: 07.01.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 17.03.2025

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V.,
    P.O.B. , 8036 Zürich

  • Trefferliste

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