Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu SIC Anlagenbau AG in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
05.08.2013
Löschung im Handelsregister
18.11.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.039.540-8
UID/MWST
CHE-393.080.850
Branche
Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros
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Die Gesellschaft bezweckt die Projektierung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Inbetriebnahme von Prozess- und Industrieanlagen sowie Beratung und weltweites Projektmanagement. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern. Sie kann ferner Grundstücke erwerben, belehnen, veräussern und verwalten sowie sämtliche Geschäfte tätigen, die mit ihrem Zweck oder der Anlage ihrer Mittel direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
PricewaterhouseCoopers AG | Winterthur | 08.08.2013 | 17.11.2016 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- SIC Anlagenbau AG
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: SIC Anlagenbau AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3170165, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SIC Anlagenbau AG in Liquidation, in Zürich, CHE-393.080.850, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 4 vom 07.01.2016, Publ. 2579883). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 11.11.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3166723, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: SIC Anlagenbau AG, Scheuchzerstrasse 33, 8006 Zürich
- Datum des Schlusses: 11.11.2016
Konkursamt Unterstrass-Zürich 8042 Zürich
Publikationsnummer: 2782851, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: SIC Anlagenbau AG, Scheuchzerstrasse 33, 8006 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Konkursamt Unterstrass-Zürich 8042 Zürich