Alter der Firma
13 JahreKapital in CHF
100'000Aktive Marken
0Auskünfte zu SFD Bau AG
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber SFD Bau AG
- SFD Bau AG hat den Sitz in Zürich, ist aktiv und im Bereich «Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros» tätig.
- Das Management der Firma SFD Bau AG besteht aus einer Person.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 17.07.2023.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma SFD Bau AG lautet CHE-463.365.544.
- An der gleichen Adresse sind 8 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: ELIGENDO AG, EZ Consulting Eric C. Zemp, Fidus Bau AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
01.03.2011
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.036.263-2
UID/MWST
CHE-463.365.544
Branche
Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros
Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Baumanagements, der Gesamtleitung, der Bauherrenberatung, der Kostenplanung und als Generalplaner sowie die Erbringung von Baudienstleistungen sowie sämtliche damit verbundenen Funktionen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- invest development ag
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: SFD Bau AG
Publikationsnummer: HR02-1005796546, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SFD Bau AG, in Kloten, CHE-463.365.544, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 132 vom 11.07.2022, Publ. 1005517249).
Statutenänderung:
07.07.2023.
Sitz neu:
Zürich.
Domizil neu:
Freigutstrasse 40, 8001 Zürich.
Zweck neu:
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Baumanagements, der Gesamtleitung, der Bauherrenberatung, der Kostenplanung und als Generalplaner sowie die Erbringung von Baudienstleistungen sowie sämtliche damit verbundenen Funktionen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.
Publikationsnummer: UV03-0000000799, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 10.11.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 10.12.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von SFD Bau AG Vorgeladene Partei(en): SFD Bau AG CHE-463.365.544 Schaffhauserstrasse 126
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00101 ).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die
Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
Post sorgen.
Publikationsnummer: UV03-0000000768, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 29.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 29.10.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von SFD Bau AG Vorgeladene Partei(en): SFD Bau AG CHE-463.365.544 Schaffhauserstrasse 126
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00101 ).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die
Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
Post sorgen.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.