• Rummel Consulting GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.447.028-5
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Rummel Consulting GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Rummel Consulting GmbH in Liquidation

    • Rummel Consulting GmbH in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen tätig. Der Sitz liegt in Villmergen.
    • Rummel Consulting GmbH in Liquidation wurde am 11.02.2020 gegründet.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 29.05.2024. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Firma Rummel Consulting GmbH in Liquidation ist unter der UID CHE-411.244.749 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmens- und Personalberatung, insbesondere Erbringung von Beratungsleistungen in den Bereichen HR und Finanzen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Rummel Consulting Ltd liab Co in liquidation
    • Rummel Consulting Sagl in liquidazione
    • Rummel Consulting Sàrl en liquidation
    • Rummel Consulting GmbH
    • Rummel Consulting Ltd liab Co
    • Rummel Consulting Sagl
    • Rummel Consulting Sàrl
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Rummel Consulting GmbH in Liquidation

    SHAB 29.05.2024
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1006042798, Handelsregister-Amt Aargau

    Rummel Consulting GmbH, in Villmergen, CHE-411.244.749, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 13 vom 20.01.2021, Publ. 1005078741).

    Firma neu:
    Rummel Consulting GmbH in Liquidation.

    Uebersetzungen der Firma neu:
    (Rummel Consulting Sàrl en liquidation) (Rummel Consulting Sagl in liquidazione) (Rummel Consulting Ltd liab Co in liquidation). Mit Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten vom 17.04.2024 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 17.04.2024, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 240524/2024 - 24.05.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000038821, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 24.05.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 24.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 24.05.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige Rummel Consulting GmbH Schuldner: Rummel Consulting GmbH CHE-411.244.749 Schulhausstrasse 1

  • Villmergen Datum der Konkurseröffnung: 14.05.2024 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten vom 17.04.2024 (in Rechtskraft am
    14.05.2024) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
    hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./yw

  • SHAB 231201/2023 - 01.12.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002267, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 01.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 01.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Forderung aus Urheberrecht HOR.2023.47 Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Entscheid vom 29. November 2023 Besetzung Oberrichter Vetter, Vizepräsident Ersatzrichter Meichssner Handelsrichterin Baumann Gerichtsschreiber Sulser Gerichtsschreiber-Stv. Hunziker Klägerin ProLitteris, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst, Universitätsstrasse 100, 8006 Zürich vertreten durch Nicole Beranek Zanon, Rechtsanwältin, Landis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug Beklagte Rummel Consulting GmbH, Schulhausstrasse 1, 5612 Villmergen Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und Netzwerkvergütungen Das Handelsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 300.40 nebst Zins zu 5 % seit 5. September 2022 zu bezahlen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 933.05 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 933.05 direkt zu ersetzen. 3. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 970.00 zu bezahlen. Zustellung an: die Beklagte (via öffentliche Bekanntmachung des Dispositivs im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel
    beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 29. November 2023
    Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer

    Trefferliste

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