Über Robomoe Genossenschaft
- Robomoe Genossenschaft mit Sitz in Vaduz ist aktiv. Robomoe Genossenschaft ist im Bereich «Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros» tätig.
- Im Management sind 2 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 24.03.2022.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 25.03.2022.
- An der gleichen Adresse wie Robomoe Genossenschaft sind 2 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: ARS Trading AG, H&S Anstalt.
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros
Firmenzweck
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung der Invention eines Systems zum automatischen bzw. maschinengestützten Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken bis zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Dabei wird der Schankprozess selbst anhand eines elektronischen bzw. Softwaresystems gesteuert und autonom ohne menschlichen Eingriff durchgeführt. Die Erfassung von Kundenbestellungen, deren Ausführung sowie der Bezahlprozess werden im Kern vollautomatisch durchgeführt. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde (¿Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für Robomoe Genossenschaft
Publikationsnummer: 2874/2022, (1)
Robomoe Genossenschaft, in Vaduz, FL-0002.680.327-7, Sägagass 23, 9490 Vaduz, Genossenschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
14.02.2022.
Zweck:
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung der Invention eines Systems zum automatischen bzw. maschinengestützten Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken bis zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Dabei wird der Schankprozess selbst anhand eines elektronischen bzw. Softwaresystems gesteuert und autonom ohne menschlichen Eingriff durchgeführt. Die Erfassung von Kundenbestellungen, deren Ausführung sowie der Bezahlprozess werden im Kern vollautomatisch durchgeführt. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Angaben zur Verwaltung:
Mair, Wolfgang, StA: Italien, 9326 Horn, Präsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift;
Fleisch, Marcel, StA: Österreich, 9490 Vaduz, Vizepräsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.