• Restaurant TOPAS, A. Dreyfuss

    BS
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-270.1.012.551-3
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Restaurant TOPAS, A. Dreyfuss

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Betrieb des Restaurants TOPAS.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • Restaurant TOPAS, Dreyfuss A.
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    Neueste SHAB-Meldungen: Restaurant TOPAS, A. Dreyfuss

    SHAB 240809/2024 - 09.08.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006103520, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    Restaurant TOPAS, A. Dreyfuss, in Basel, CHE-106.302.173, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 52 vom 15.03.2002, S.6, Publ. 386952). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 938 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 240626/2024 - 26.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004536, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 26.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Verfügung nach Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art.153 HRegV, Restaurant TOPAS, A. Dreyfuss Betroffene Organisation: Restaurant TOPAS, A. Dreyfuss CHE-106.302.173 Leimenstrasse 24

  • Basel Ausgangslage:
    1. Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen.
    2. Mit Publikation im SHAB vom 11.06.2024 sind die allfälligen Erbinnen und Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert angesetzter Frist beim zuständigen Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens ihres Erblassers anzumelden.
    3. Die angesetzte Frist ist unbenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen wird bei unbenutztem Ablauf der unten genannten Frist zur Anfechtung dieser Verfügung bei der ebenfalls unten genannten Kontaktstelle von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Bäumleingasse 1
      4. Basel Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 26.07.2024

      Kontaktstelle: Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Bäumleingasse 1
    4. Basel

  • SHAB 240611/2024 - 11.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000014221, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 11.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Allgemeine Aufforderung, Restaurant TOPAS, A. Dreyfuss Betroffene Organisation: Restaurant TOPAS, A. Dreyfuss CHE-106.302.173 Leimenstrasse 24

  • Basel Rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Ergänzende rechtliche Hinweise: Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, dann muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art.
  • Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erbinnen und Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des Einzelunternehmens ihres Erblassers anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des genannten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5000 aussprechen (Art. 940 OR). Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 21.06.2024
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12,
  • Basel

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