Auskünfte zu PayBit AG in Liquidation
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Über PayBit AG in Liquidation
- PayBit AG in Liquidation mit Sitz in Herisau ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen». PayBit AG in Liquidation ist in Liquidation.
- Im Management sind 0 aktive Personen eingetragen.
- Am 13.12.2023 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die gemeldete UID ist CHE-268.623.273.
- BIN Solutions AG, Erfolg Holding AG, Grokoli AG haben die gleiche Adresse wie PayBit AG in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
31.08.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-440.3.031.049-0
UID/MWST
CHE-268.623.273
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von Software sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- PayBit AG
- Textation AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: PayBit AG in Liquidation
Publikationsnummer: KK03-0000047997, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 13.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 13.12.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens PayBit AG in Liquidation Schuldner: PayBit AG in Liquidation CHE-268.623.273 Schützenstrasse 38O
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13.12.2023 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: HR02-1005907903, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
PayBit AG in Liquidation, in Herisau, CHE-268.623.273, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2023, Publ. 1005746291). Auflösung der Gesellschaft durch Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 06.12.2023, mit Wirkung ab dem 06.12.2023, 09.10 Uhr. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 06.12.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: UV04-0000001032, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 08.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 08.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen PayBit AG in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin PayBit AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 6. Dezember 2023
- Über die PayBit AG in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-268.623.273, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Dezember 2023, 09:10 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 23 287